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Zuständigkeit Wirtschaftsausschuss / Vorlage von Unterlagen

A
Andreas
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage zum Wirtschaftsausschuss. Ich bin Sprecher unseres Wirtschaftsausschusses und in der heutigen Sitzung ging es um die Zuständigkeit des WA und Vorlage von Unterlagen. Problem ist hier, dass wir der WA einer GMBH & CO. KG sind und unser AG sich darauf raus redet, dass die Verträge mit unserem Kunden nicht mit diesem GMBH & Co. KGs geschlossen sind, sondern mit der Verwaltungsgesellschaft (eine GMBH). Wir, also der WA, stehen auf dem Standpunkt, dass die GMBH & Co. KGs die Verpflichtungen aus den Verträgen erfüllen und die Rechte in Anspruch nehmen und somit die Interessen dieser AN betroffen sind. Gleiches versucht der AG auch bei der Einsichtnahme in Unterlagen: Der Umbau oder die Erweiterung wird von der Verwaltungsgesellschaft bezahlt, also seit Ihr nicht zuständig. Wir glauben dies ist nur Zeit schinden. Auch der Einsichtnahme in die Unterlagen stellt sich unser AG quer: Die Unterlagen (Verträge, Budgets, Rechnungen usw.) werden zur Sitzung mitgebracht und dort erklärt und erläutert und anschließend wieder mitgenommen. Auch können wir die entsprechenden Manager im Büro aufsuchen und die Unterlagen dort einsehen. Aber ich weiß nicht wie man sich das vorstellt: Im WA sind alles nur einfache "Arbeiter" (wir sind ein Lagerhaus und verteilen angelieferte Ware nach Aufträgen an einzelne Empfänger) die die Unterlagen in einer Sitzung nicht verstehen und natürlich auch keine Fragen stellen.

Wie handhabt Ihr dass? Wir möchten nicht unbedingt die Einigungsstelle bemühen um das zu klären, allerdings hatte ich heute den Eindruck, dass auch der AG inzwischen diesen Weg gehen würde! Aber das muss doch nicht sein: Der WA hat der Geschäftsleitung schriftlich mitgeteilt, dass die Unterlagen im Büro des BR verbleiben und nach der Beratung zurückgegeben werden und letzendlich müssen wir uns auch auf die Sitzungen vorbereiten können.

Danke für jede Antwort!

Gruß

Andreas

2.98508

Community-Antworten (8)

K
Kölner

21.06.2006 um 00:03 Uhr

Beschafft Euch die Informationen dann zunächst mal auf anderen Wegen beim zuständigen Handelsregister:

  • Gesellschafterverträge
  • hinterlegte Bilanzen

Anschliessend kann man doch bewusster Fragen stellen und sich auf die notwendigen Auseinandersetzungen konzentrieren. Habt Ihr eine WA-Schulung besucht?

RI
Ramses II

21.06.2006 um 00:34 Uhr

Möglicherweise brauchts auch einen Sachverständigen...

Die Einigungsstelle scheint mir hier eher unzuständig zu sein.

A
Andreas

21.06.2006 um 06:47 Uhr

Hallo,

danke für die Antworten. Eine Schulung haben wir noch nicht besucht, da der WA im Mai nue zusammnegesetzt wurde, Schulungen sind aber geplant.

@Rames II

Wir glauben schon, dass die Einigungsstelle gemäß §109 BetrVG (Beilegung von Meinungsverschiedenheiten) für diese Fragen zuständig ist nur ist dies mit entsprechenden Konsten verbunden. Es gab da wohl schon mal eine Entscheidung der Enigungsstelle vor 2 oder 3 Jahren, allerdings sind diese Unterlagen "nicht auffindbar". Ich galube die GL ist der Meinung, dass es seit letztem Jahr eine neue GL gibt und die Entscheidung nicht mehr gültig ist. Sachverständiger hin oder her, wir glauben, dass der AG hierfür die Kosten nicht übernehmen wird und dann landen wir wider vor Gericht.

Wir glauben, dass es scih hier nur um eine Hinhaltetaktik der GL handelt und auch sie im tiefsten Inneren doch davon überzeugt ist, dass der WA zuständig ist. Die GL besteht aus 4 Personen, von denen gestern 2 (Finance Manager, Personalchefin) anwesend waren. Der WA hatte aber Informationen, bei denen die Anwesenden Mitglieder der GL "mit den Ohren geschlackert" haben, da sie die Informationen nicht haben. Es ist nämlich so, dass der Betriebsleiter (Prokurist) den BR über die Dinge sozusagen "zwischen Tür und Angel" informiert und somit die Zuständigkeit des BRs und damit auch des WAs bestätigt.

Gruß

Andreas

RI
Ramses II

21.06.2006 um 11:04 Uhr

Andreas,

meine Meinung dass die Einigungsstelle hier unzuständig ist beruht darauf, dass es Euch hier doch (wenn ich es recht verstehe) um einen Rechtsanspruch geht. (Habt Ihr das Recht bestimmte Unterlagen einzusehen? Habt Ihr das Recht bestimmte Unterlagen zur eingehenden Prüfung ausgehändigt zu bekommen?) Rechtsansprüche können nicht Gegenstand einer Einigungsstelle sein.

K
Kölner

21.06.2006 um 11:16 Uhr

@Andreas Da wäre dann eher ein Beschlussverfahren sinnvoll!

A
Andreas

21.06.2006 um 11:25 Uhr

Hallo Ramses II

wir begründen unsere "Ansprüche" mit §§ 106 und 108 BetrVG. Ich glaube, dass mir alle Forum Teilnehmer zustimmen, dass dies umfangreiche Unterlagen sind, die nicht in einer normalen Sitzung (Dauer bis 3 Stunden) beraten werden können. Wir glauben, dass es besser ist, wenn der WiA die Unterlagen vorher einsehen kann und sich konkrete Fragen notiert, welche dann beantwortet werden. Der WiA ist nicht nur einfacher Empfänger von Informationen sondern soll mit der GL über geplante Massnahmen und die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens "beraten" und dies ist nur nach einer Vorbereitung möglich. Ich glaube die GL versucht hierdurch Zeit zu schinden:

In der Sitzung werden die Unterlagen eingebracht und vorgestellt. Eine Beratung ist aber innerhalb von 3 Stunden nicht möglich, also verschieben wir die Beratung auf die nächste Sitzung. Bis dahin hat sich die Lage des Unternehmens vielleicht geändert und es stehen ganz andere Themen auf der Tagesordnung.

Und wenn man mal im Fitting Auflage 23 die Randnummern 26 ff. zu § 106 BetrVG liest, steht dort, dass "umfangreiche Unterlagen" für kurze Zeit auszuhändigen sind.

Und mehr erwarten wir auch nicht.

Gruß

Andreas

K
Kölner

21.06.2006 um 11:26 Uhr

@Andreas Es bleibt beim Beschlussverfahren!

RI
Ramses II

21.06.2006 um 11:41 Uhr

"Und wenn man mal im Fitting Auflage 23 die Randnummern 26 ff. zu § 106 BetrVG liest, steht dort, dass "umfangreiche Unterlagen" für kurze Zeit auszuhändigen sind."

Und genau das liest sich im Fitting wie ein Rechtsanspruch!

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