Übergabe BR-Unterlagen nach Neuwahlen
Wir haben einen neuen BR, sämtliche Unterlagen des alten BR sind nicht mehr vorhanden bzw auf dem Computer ist alles gelöscht. Müssen die alten Unterlagen dem neuen BR übergeben werden ? Gibt es eine Aufbewahrungsfrist
Community-Antworten (3)
29.04.2014 um 16:46 Uhr
Natürlich gibt es die !!! Schnapp dir den alten BRV und frag was da los ist. er soll dass Zeug raus rücken.. Wenn nicht würde ich einen Anwalt aufsuchen, weiß jetzt selbst nicht inwieweit man den alten BR hier in rechenschaft ziehen kann.
Aber irgendwas wird man bestimmt tun können..kann ja nicht sein dass alles weg ist..
Ich würde am Rad drehen das kannst glauben.
Sprich mit dem BRV, am besten im beisein der GF.. Und berate dich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht..
Gruß
29.04.2014 um 18:44 Uhr
Klar - so einfach würde ich das auch nicht auf sich beruhen lassen. Eine inquisitorische Befragung sei angebracht. Vielleicht haben wenigsten andere BR-Mitglieder noch Protokolle und der gleichen....
Den AG würde ich da heraushalten.
Schließlich soll der BR die Interessen der AN vertreten - und also auch der ehemaligen BR-Mitglieder. Da ist man dann leicht im Interessenkonflikt.
Was will man denn machen, wenn tatsächlich alles weg ist? Die ehemaligen Kollegen verklagen? Mit welchem Ziel?
29.04.2014 um 20:14 Uhr
Ich frage mich, was ihr damit überhaupt anfangen wollt? Wenn ich da an unseren Betrieb denke, sind von den ganzen Unterlagen einzig die Betriebsvereinbarungen des alten BR für den neuen BR von Belang. Und die sollten auch noch arbeitgeberseitig vorhanden sein.
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