Erstellt am 11.02.2015 um 20:19 Uhr von gironimo
Macht eine Klausurtagung und versucht Euch erst einmal auszusprechen
>Ein Schlichten ist aus vielen Gründen unmöglich< Warum das? Manchmal hilft auch ein externer Moderator und eine Mediation.
Ein 23er Verfahren wäre der letzte Schritt (meist sehr schlechte Außenwirkung)
Erstellt am 11.02.2015 um 20:29 Uhr von MarcusSc
Deswegen habe ich es erwähnt. Es ist unmöglich. Möchte auch nicht näher drauf eingehen.
Dürfen wir das Verhalten eigentlich überhaupt tolerieren? Wir wollen auch kein 23er..Sind die Beschüsse anfechtbar? Ist es eine grobe Pflichtverletzung?
Erstellt am 11.02.2015 um 20:57 Uhr von ganther
Kindergarten. ... aber beide Seiten! !!!
Erstellt am 11.02.2015 um 21:05 Uhr von MarcusSc
Also ich dacht ich könnte hier eine Frage zur Gesetzeslage stellen. Irgendwelche unqualifizierten Antworten von jemanden, der die Situation nicht kennt, brauche ich nicht.
Ich würde nicht fragen wenn die Situation nicht verfahren wäre.
Wir können das Thema schließen.
Erstellt am 11.02.2015 um 21:15 Uhr von Kölner
MarcusSc
Ich kann die Antwort von ganther gut nachvollziehen. Und die drei Pfund beleidigte Leberwurst sind auch nicht hilfreich.
Du fragst, was zu tun ist, ernsthaft?
Macht es transparent, was da geleistet und nicht geleistet wird.
Viel wichtiger und zuvor zu leisten: Tretet zurück und leitet eine Neuwahl ein. Vielleicht kommen willigere und erwachsenere Menschen ans Ruder.
Erstellt am 11.02.2015 um 21:44 Uhr von nicoline
*wir laden dann natürlich nicht nach, sind ja beschlussfähig*
Unabhängig davon, ob ihr beschlussfähig seid oder nicht, wäre das kein Grund, nachladen zu können.
*Sollen wir das Fernbleiben tolerieren?*
Ich finde auch, dass das einem Kindergarten ähnelt, diese Antwort bringt aber nicht wirklich weiter.
Im Gegensatz zu Kölner bin ich nicht der Meinung, dass es der erste Weg sein sollte, dass der BR zurücktritt.
Ich vertrete die Auffassung, dass der BR das BRM darüber aufklären sollte, dass es seine gesetzlichen Pflichten verletzt, dass man es zunächst betriebsöffentlich machen wird, wie dieses BRM sich verhält und letztendlich ein Ausschlussverfahren gem. § 23 beantragen wird, sollte sich das Verhalten nicht ändern.
Erstellt am 11.02.2015 um 21:48 Uhr von Kölner
Nicoline. Dann hast du ja den Schuldigen der Misere ausgemacht....
Erstellt am 11.02.2015 um 21:54 Uhr von nicoline
ja Kölner, wenn Du das so siehst......, dann ist das so!
Erstellt am 11.02.2015 um 21:55 Uhr von Kölner
Gerade du darfst mich gerne korrigieren. :-)
Erstellt am 11.02.2015 um 23:12 Uhr von seesee
Es könnte ja sein dass die Kollegin zurecht das Gremium boykottiert... ich habe ähnliche Erfahrungen. Lange her, aber ich erinnere mich gut! Wenn auf beiden Seiten kein Wille da ist, sich anzunähern, wäre eine Neuwahl doch fair...?
Erstellt am 12.02.2015 um 07:18 Uhr von Erbsenzähler
An wie viel Prozent der Sitzungen nimmt sich nicht teil.
Gerne zeigt man auf den anderen als Schuldigen und sieht evtl. seine eigenen Fehler nicht.
Ein Verfahren wegen §23 BetrVG dauert über zwei Instanzen geschätzte 2,5 Jahre. Wollt ihr euch den Stress antun?
Jedoch würde ich den Vorschlag mit der Klausurtagung und Mediation als erstes vorschlagen. Um einen vernünftigen Weg einzuschlagen. Sieht auch gut vor Gericht oder den Kollegen aus! (Wir haben es ja versucht, aber die wollten nicht!)
Also packt euch an die eigene Nase und fragt euch: Haben wir uns immer richtig verhalten? Wenn ja, dann geht den oben beschriebenen Weg. Ob ihr Erfolg habt kannst du in 2,5 Jahren schreiben. Ich glaube nicht, denn ein paar ausgefallene Sitzungen werden wohl nicht reichen! Da muss schon etwas mehr kommen.