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Absichtliches Fernbleiben von der Sitzung

M
MarcusSc
Okt 2019 bearbeitet

Hallo,

eine BR-Kollegin hat uns nun mitgeteilt, dass sie nicht mehr alleine an einer BR Sitzung teilnimmt, sollte ein weiterer BR Kollege ihres Vertrauens nicht auch anwesend sein. Wir sind ein 7er BR. Sie hat Angst,dass sie keine Zeugen hat wenn sie was sagt und das wir ihr das Wort im Munde rumdrehen und Protokolle verfälschen. Ist sehr vergiftet das Klima. Wenn ihr BR-Kumpel also krank ist oder Urlaub hat, bleibt sie in ihrem Büro, wir laden dann natürlich nicht nach, sind ja beschlußfähig. Ich glaube , dass das schon sehr an §23 rankommt und eine grobe Verletzung darstellt, sie zwingt uns geradewegs dazu. Was meint Ihr? Sollen wir das Fernbleiben tolerieren? Ein Schlichten ist aus vielen Gründen unmöglich.

Gruß Marcus

1.012011

Community-Antworten (11)

G
gironimo

11.02.2015 um 21:19 Uhr

Macht eine Klausurtagung und versucht Euch erst einmal auszusprechen

Ein Schlichten ist aus vielen Gründen unmöglich< Warum das? Manchmal hilft auch ein externer Moderator und eine Mediation.

Ein 23er Verfahren wäre der letzte Schritt (meist sehr schlechte Außenwirkung)

M
MarcusSc

11.02.2015 um 21:29 Uhr

Deswegen habe ich es erwähnt. Es ist unmöglich. Möchte auch nicht näher drauf eingehen. Dürfen wir das Verhalten eigentlich überhaupt tolerieren? Wir wollen auch kein 23er..Sind die Beschüsse anfechtbar? Ist es eine grobe Pflichtverletzung?

G
ganther

11.02.2015 um 21:57 Uhr

Kindergarten. ... aber beide Seiten! !!!

M
MarcusSc

11.02.2015 um 22:05 Uhr

Also ich dacht ich könnte hier eine Frage zur Gesetzeslage stellen. Irgendwelche unqualifizierten Antworten von jemanden, der die Situation nicht kennt, brauche ich nicht. Ich würde nicht fragen wenn die Situation nicht verfahren wäre.

Wir können das Thema schließen.

K
Kölner

11.02.2015 um 22:15 Uhr

MarcusSc Ich kann die Antwort von ganther gut nachvollziehen. Und die drei Pfund beleidigte Leberwurst sind auch nicht hilfreich.

Du fragst, was zu tun ist, ernsthaft? Macht es transparent, was da geleistet und nicht geleistet wird. Viel wichtiger und zuvor zu leisten: Tretet zurück und leitet eine Neuwahl ein. Vielleicht kommen willigere und erwachsenere Menschen ans Ruder.

N
nicoline

11.02.2015 um 22:44 Uhr

wir laden dann natürlich nicht nach, sind ja beschlussfähig Unabhängig davon, ob ihr beschlussfähig seid oder nicht, wäre das kein Grund, nachladen zu können.

Sollen wir das Fernbleiben tolerieren? Ich finde auch, dass das einem Kindergarten ähnelt, diese Antwort bringt aber nicht wirklich weiter. Im Gegensatz zu Kölner bin ich nicht der Meinung, dass es der erste Weg sein sollte, dass der BR zurücktritt. Ich vertrete die Auffassung, dass der BR das BRM darüber aufklären sollte, dass es seine gesetzlichen Pflichten verletzt, dass man es zunächst betriebsöffentlich machen wird, wie dieses BRM sich verhält und letztendlich ein Ausschlussverfahren gem. § 23 beantragen wird, sollte sich das Verhalten nicht ändern.

K
Kölner

11.02.2015 um 22:48 Uhr

Nicoline. Dann hast du ja den Schuldigen der Misere ausgemacht....

N
nicoline

11.02.2015 um 22:54 Uhr

ja Kölner, wenn Du das so siehst......, dann ist das so!

K
Kölner

11.02.2015 um 22:55 Uhr

Gerade du darfst mich gerne korrigieren. :-)

S
seesee

12.02.2015 um 00:12 Uhr

Es könnte ja sein dass die Kollegin zurecht das Gremium boykottiert... ich habe ähnliche Erfahrungen. Lange her, aber ich erinnere mich gut! Wenn auf beiden Seiten kein Wille da ist, sich anzunähern, wäre eine Neuwahl doch fair...?

E
Erbsenzähler

12.02.2015 um 08:18 Uhr

An wie viel Prozent der Sitzungen nimmt sich nicht teil. Gerne zeigt man auf den anderen als Schuldigen und sieht evtl. seine eigenen Fehler nicht.

Ein Verfahren wegen §23 BetrVG dauert über zwei Instanzen geschätzte 2,5 Jahre. Wollt ihr euch den Stress antun?

Jedoch würde ich den Vorschlag mit der Klausurtagung und Mediation als erstes vorschlagen. Um einen vernünftigen Weg einzuschlagen. Sieht auch gut vor Gericht oder den Kollegen aus! (Wir haben es ja versucht, aber die wollten nicht!)

Also packt euch an die eigene Nase und fragt euch: Haben wir uns immer richtig verhalten? Wenn ja, dann geht den oben beschriebenen Weg. Ob ihr Erfolg habt kannst du in 2,5 Jahren schreiben. Ich glaube nicht, denn ein paar ausgefallene Sitzungen werden wohl nicht reichen! Da muss schon etwas mehr kommen.

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