Fernbleiben einer Betriebsratssitzung - wegen Schulung für den Arbeitsplatz?
hi zusammen hab da mal ne kleine frage und zwar würde ich gerne eure meinung zum thema fernbleiben von einer betriebsratssitzung!!! unser problem war das der kollege( br-mitglied) vor kurzem eine komplett neue cnc-anlage an seinen arbeitsplatz bekommen hat und dann kurzfristig erfahren hat das genau zu der zeit zu der die betriebsratsitzung stattfinden soll eine wichtige software schulung für die anlage stattfinden soll!!! der kollege wußte demnach nicht genau wie er sich verhalten soll??? unser vorsitzender hat sich im 4augen gespräch nun darauf versteift das dies kein grund sei der sitzung fernzubleiben (weil paragraph bla bla)!!! nun meine frage was ihr dem kollegen raten würdet und wie ihr euch verhalten würdet in seinem fall!!?!?!? danke für eure tipps
Community-Antworten (11)
27.10.2008 um 18:36 Uhr
Das BR-Mitglied entscheidet alleinig, was er im Moment für wichtiger hält.
27.10.2008 um 19:23 Uhr
@Tanzbär Deine Antwort ist wohl so nicht ganz Korrekt. BR Sitzungen gehen eigentlich vor den arbeitsvertraglichen Pflichten. In diesem fall ist es aber wohl so, das das BRM kein Nachteil der beruflichen Weiterbildung gegenüber den anderen AN haben darf und ist deshalb entschuldigt von der BR Sitzung fern bleiben darf. Was im umkehrschluß heißt das ein Ersartmitglied an der Sitzung teilnehmen darf.
27.10.2008 um 19:29 Uhr
Meines Erachtens ist er nicht verhindert, also kein Ersatzmitglied. Aber er hat entschieden, dass die Unterweisung für seine täglichen Brötchen wichtiger ist, als nicht freigestellter ist man nun mal solchen Zwängen unterworfen. Das ist das Leben ...
27.10.2008 um 22:08 Uhr
@rainer w
Ich gebe Dir in dem teil recht, wo Du schreibst, dass das BRM kein Nachteil der beruflichen Weiterbildung gegenüber den anderen AN haben darf, würde es aber leicht anders interpretieren:
Da die BR-Arbeit Vorrang vor den arbeitsvertraglichen Pflichten hat, muss der Arbeitgeber dem BRM die Schulung ggf. zu einem anderen Termin anbieten. (Meine bescheidene Meinung)
27.10.2008 um 23:29 Uhr
@ Sternburg Im Grundsatz magst du recht haben. Aber mal Gesetz den Fall ein BRM will sich in einem Weiterbildungsprogramm als Lebensmitteltechniker bessere berufliche Möglichkeiten schaffen. Dieses Programm (WeGe BAU) wird von der ARGE gefördert und geht über Wochen oder sogar Monate. In diesen Fällen wäre eine Benachteiligung nach §78 BetrVG gegeben, wenn das BRM an den Sitzungen teilnehmen müsste. Hier ist dann eine Begründung zur Einladung eines EBRM gegeben.
27.10.2008 um 23:44 Uhr
@all, eine bescheidene Frage sei erlaubt.... ist eine beruflichen Weiterbildung (Schulung/Semi) nicht ein klassischer Verhinderungsgrund?
28.10.2008 um 01:01 Uhr
@pirat Es hat mich doch noch jemand erhört.
28.10.2008 um 09:47 Uhr
Die Rechtsprechung geht davon aus, dass BETRIEBSBEDINGTE Gründe grundsätzlich keine Verhinderung begründen können (siehe Schoof, Betriebsratspraxis oder Kommentierungen). Ausnahme: Die Teilnahme an der Sitzung wäre unter Berücksichtigung der Interessen des Betroffenen wie auch des Arbeitgebers unzumutbar.
Die Teilnahme an einem nicht verschiebbaren Seminar, welches auch noch zur Arbeitsausübung unabdingbar ist, wäre möglicherweise ein solcher Fall. Als Betriebsratsvorsitzender würde ich hier im Interesse des Kollegen eine Verhinderung annehmen.
Aber selbst wenn der Kollege geladen ist und >>unentschuldigt (?)>groben Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten
28.10.2008 um 14:04 Uhr
Zustände, Zustände Also ich würde hier ganz massiv Richtung §30 BetrVG argumentieren. Neue Maschine Schulung = Betriebliche Notwendigkeit. Jetzt kann man da noch die Frage nach der Henne und dem Ei stellen. Aber ich glaub nicht, dass der Arbeitgeber bei Schulungen auf die Betriebsratssitzungen Rücksicht nehmen kann. (Wahrscheinlich massiv mehr Kosten, oder?) Ausserdem wo bitte ist denn der Stress? Warum ist man als Betriebsratsvorsitzender nicht interessiert daran, dass die Mitglieder Schulungen erhalten, geschweige denn wenn kein BRM die Maschine kennt, kennt auch keiner die möglichen Auswirkungen auf die MitarbeiterInnen.
28.10.2008 um 16:20 Uhr
halihalo danke für eure meinungen und eure tipps! sehe das genauso wie kollege inkognito!!! sollte so eine schulung wirklich wichtig sein finde ich es albern vom vorsitzenden, zu verlangen an der sitzung teizunehmen!!! gerade beim neu(auf)bau einer neuen cnc-anlage sollte man bei so einem fall einfach mal 5e gerade sein lassen und den kollegen die schulung machen lassen!!!
28.10.2008 um 16:54 Uhr
@JimiBeam Bei allen Meinungen die wir hier abgegeben haben, kommen wir zwar größten teil zu der selben Meinung. Wenn aber ein AN mal klagen sollte weil er meint zu einer Beschlussfassung sei ein EBRM verkehrt geladen sei, kann das fatal sein. Würde hier deshalb noch mal vorschlagen bei der GEW nach zu fragen. hier geben wir unsere Aufassung der Auslegung zum Besten. Rechtlich kann man sich nicht darauf berufen.
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