Gründe für das Fernbleiben einer BR-Sitzung?
welche Gründe gibt es für das Fernbleiben einer BR-Sitzung: kann mir jemand die dazugehörigen § nennen ? Danke
Community-Antworten (3)
25.09.2007 um 12:34 Uhr
Hallo BOA,
berechtigte Gründe für das Fernbleiben von einer BR-Sitzung sind: Urlaub, Krankheit, Abwesenheit wegen Dienstreise /Schulung. "Keine Zeit wegen zuviel Arbeit" ist kein Verhinderungsgrund!
Rechtsgrundlagen: §§ 30 und 37 BetrVG (bei letzterem bes. Absätze 2 und 3).
Gruß khel
25.09.2007 um 12:36 Uhr
@BOA, Als Verhinderungsgründe kommen z. B. in Betracht: Krankheit, Urlaub, Sonderurlaub, Beschäftigungsverbote nach dem MuSchG, Elternzeit nach dem BErzGG, Kuraufenthalt, Zivildienst, Kriegsdienst, Montage, Dienstreise, Teilnahme an Schulungsmaßnahmen
§ 25 BetrVG DKK,
II. Voraussetzungen des Nachrückens,
RN. 16.....
25.09.2007 um 12:45 Uhr
Gründe für das Fernbleiben gibt es wie Sand am Meer - man muss hier unterscheiden:
Berechtigte Gründe, die eine Einladung von Ersatzmitgliedern erfordern, sind beispielsweise: Krankheit, Urlaub und Elternzeit (wenn das BRM nicht trotzdem seine Teilnahme erklärt), andere unaufschiebbare BR-Arbeit (z. B. Schulungen, Gerichtstermine). Es muss dem Mitglied 'aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen' unmöglich sein, an der Sitzung teilzunehmen.
Bei anderen Gründen, wie zum Beispiel 'zuviel Arbeit', Unlust, Feierabend, schlechtes Wetter usw. darf kein Ersatzmitlied geladen werden.
Nachzulesen u.a. im Fitting 22. Auflage, § 25 BetrVG, Rn. 15-23
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