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Kurzfristige Versetzungen :-(

L
Littlehelper
Nov 2016 bearbeitet

Wir sind ein Möbelhaus das zu einer ganzen grossen Gruppe gehört. Mal mit mal ohne BR. Jedes Möbelhaus ist eine eigene GmbH & Co KG. Immer ein Haus mit 2-3 GmbH's. Jetzt soll ein Möbelhaus neu eröffnet werden. Nun sollen Kollegen dort bei der Eröffnung 2-3 Wochen helfen. Der AN hat im Vertrag stehen das er gegebenenfalls in anderen "Filialen" kurzfristig eingesetzt werden kann. Das geht doch nicht Ohne! Anhörung des BR, des Betriebes des die Leute entsenden soll. Ist das überhaupt möglich? Einen GBR gründen, ist auch nicht möglich, da alles "eigenständige" Gesellschaften sind. Übrigens mit exellenten Rechtsanwälten denen man nur schwer beikommt.

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Community-Antworten (8)

G
gironimo

11.02.2015 um 20:50 Uhr

Nein - es geht NICHT ohne Anhörung des BR. Und der BR kann seine Zustimmung auch dann verweigern, wenn der AN grundsätzlich einzelvertraglich verpflichtet wäre, der BR aber "sonstige Nachteile" für den AN oder andere AN sieht (z.B. zusätzlicher Zeitaufwand und Kosten).

Ihr müsst Éuch nur auf einen der Zustimmungsverweigerungsgründe des § 99 BetrVG beziehen und plausibel begründen können (nicht beweisen). Ob der neue Betrieb einen BR hat, ist unerheblich (dieser wäre dann zur Einstellung zu hören).

Ein GBR wäre nicht zuständig. Mißachtet der AG Euch, käme § 101 BetrVG zum Zuge (sofern Ihr es nicht mit Euch machen lasst)

B
Betriebsbonsai

12.02.2015 um 07:25 Uhr

Meines Wissens nach handelt es sich bei einem Einsatz unter einem Monat an einem anderen Arbeitsplatz nicht um eine Versetzung im rechtlichen Sinne, so dass der AG den BR auch nicht nach 99 anhören muss. Wenn die Mitarbeiter dort kurzfristig aushelfen sollen, sollte aber in jedem Fall durch eine Dienstreiserichtlinie geklärt sein, wie die evtl. längere Anfahrt etc. bezahlt wird. Das klingt ja fast nach einem XXXL-Problem (des Angestellten liebstes Möbelhaus).

M
Moreno

12.02.2015 um 09:54 Uhr

Wenn es eine erhebliche Veränderung der Arbeitsumstände gibt z.B neue Vorgesetzte, neue Kollegen, andere Arbeitsabläufe usw dann spielt die Dauer keine Rolle sondern ist eine Versetzung bei der der Betriebsrat nach §99 BetrVG angehört werden muss.
Allerdings nicht wenn es sich um ein XXXl Möbelhaus handelt weil die alle gleich Sch.... sind ;-) Spaß.

P
Pjöööng

12.02.2015 um 10:50 Uhr

Warum muss ich bei dieser Kette immer an meinen Proktologen denken?

M
Moreno

12.02.2015 um 10:57 Uhr

Weil der XXXL Handgröße hat???? ;-)

K
Kölner

12.02.2015 um 10:59 Uhr

Pjöööng Naja, da müsste man sich bei Dir besser auskennen. Vielleicht liegt es an einer falschen Schaltung in Deinem Hirn: Die Werbung mit dem A*** der Welt führt zum Online-Handel eines Möbelhauses. Die Werbung der XXXXXXL-Häuser zu übergroßen Stühlen und billigen Möbeln.

Moreno Pfui, bah! ;-)

P
Pjöööng

12.02.2015 um 13:00 Uhr

Ich glaube es liegt am "roten Stuhl" ...

K
Kölner

12.02.2015 um 15:08 Uhr

Stimmt, es heißt ja auch "Stuhlgang"...

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