Erstellt am 05.03.2018 um 20:41 Uhr von celestro
"Versetzung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist (§ 95 Abs. 3 S. 1 BetrVG)."
Also die 4 Wochen werden nicht gerissen, hast Du ja selbst schon deutlich gemacht.
Erhebliche Änderung der Umstände ... klingt doch sehr danach. Wobei man hier ggf. auch pragmatisch denken könnte. Denn was genau wollt Ihr mit der Versetzung erreichen ? Der AG nimmt Euch mit ins Boot und die Regelung ist für die MA toll ? Klingt sehr danach, daß ein "Bestehen" auf die Versetzung sich negativ auf die Sache auswirken könnte.
Erstellt am 05.03.2018 um 20:49 Uhr von Isobel
Danke für die Antwort :)
Die Frage, die sich uns stellt, ist, ob wir pragmatisch denken dürfen? Oder ob wir nicht verpflichtet sind, auf eine Versetzung zu pochen, da es wahrscheinlich eine wäre. Wir sind noch recht neu was BR Arbeit angeht und unsicher, ob wir uns nicht "angreifbar" machen in unserer Arbeit, wenn wir mit dem AG "mauscheln", statt auf eine Personelle Einzelmaßnahme zu bestehen, wie es das Gesetz vorsieht.
Erstellt am 05.03.2018 um 20:51 Uhr von kratzbürste
Um eine Versetzung zu sein, bedarf es keiner 4Wochen.Im § 95.3 BetrVG gibt es das Wort -oder-
Einen Deal kann man ja machen, wenn auch die AN etwas davon haben.
Erstellt am 05.03.2018 um 20:53 Uhr von Isobel
Die AN hätten etwas von dem "Deal".
Vorausgesetzt es läuft als "Dienstreise" und nicht als "Versetzung".
Erstellt am 05.03.2018 um 21:17 Uhr von celestro
"statt auf eine Personelle Einzelmaßnahme zu bestehen, wie es das Gesetz vorsieht."
Naja ... was ist der Unterschied ? Bei einer Versetzung seit Ihr in der Mitbestimmung. Der AG legt Euch die Sache also ohnehin vor. Ihr habt die Sache beurteilt und glaubt, die Bedingungen wären gut.
Was würde sich ändern, wenn Ihr auf Versetzung besteht ? Vermutlich gar nichts ... denn dann gäbe es 2 Versetzungen (hin und zurück) und sonst ? Ggf. werden die Bedingungen für die AN dann schlechter. Also wenn die Bedingungen wirklich so super sind, sehe ich nicht, warum man auch Versetzung hin und zurück bestehen sollte.
Erstellt am 05.03.2018 um 21:53 Uhr von Isobel
Vielleicht in folgendem Fall?
Wenn der genaue Standort im Arbeitsvertrag(AV) vermerkt wäre, hätte der Mitarbeiter doch die Möglichkeit, im Rahmen einer Versetzung selbige an einen anderen Standort abzulehnen? Oder nicht?
Aber wenn der AG auf Dienstreiseregelungen pocht statt Versetzung, dann ja nicht so leicht oder?!
Also unabhängig davon, ob die "Goodies" der AG Seite super sind, wäre es für den AN ein Nachteil, wenn er auch für 1000Eur extra keinen Bock auf die Versetzung hätte. Und der BR wäre der Buhmann, weil wir nicht auf die rechtlich belegbare Versetzung gepocht haben?!
Mal abgesehen davon lassen das die AV sowieso nicht zu, da KEIN konkreter Standort angegeben ist. Also hätte der AG schon ein gewisses Direktionsrecht?!
Oder?
Von daher würde ich schlussfolgern, wir könnten dem "Deal" zustimmen, da es für die MA sowieso schwierig wäre, sich selbst bei einer verlangten Versetzung dieser zu widersetzen. Also nehmen wir lieber die "Goodies" mit.
Sorry wenn ich nerve. Ich versuch mich, in die Materie einzulesen durch Literatur, bin aber nicht sicher, ob ich es immer richtig verstehe..
Erstellt am 05.03.2018 um 23:10 Uhr von celestro
Von uns aus ist alles gesagt. Habt Ihr denn schon einmal die MA angesprochen ? Vielleicht finden die es ja sogar super, dort zu helfen ?
Erstellt am 06.03.2018 um 06:00 Uhr von Isobel
Ja sicher stehen wir mit den Leuten in Kontakt.
Sagen wir mal so: es hat keiner Hurra gebrüllt.
Unterm Strich sehen sie die Notwendigkeit ein und sind bereit dazu, wenn die Rahmenbedingungen stimmen.
Danke für eure Hilfe!
Erstellt am 06.03.2018 um 09:10 Uhr von AlterMann
Der AG will Mitarbeiter abordnen, er zahlt die Fahrzeit und stellt Dienstwagen. Mehr wird kaum zu verhandeln sein, oder?
Wenn Ihr auf Versetzungen besteht, bekommen die Mitarbeiter vorübergehend einen neuen Arbeitsplatz - und müssten üblicherweise selbst sehen, wie sie dahin kommen.
Mein Tipp: Lasst es so, wie der AG vorschlägt. Ihr könnt für Eure Kollegen nichts gewinnen.
Erstellt am 06.03.2018 um 09:17 Uhr von BRHamburg
Ich würde eine BV machen in der geregelt wird was für diese " Dienstreise" gilt. Dort würde ich neben den ganzen Zusagen des Arbeitgebers auch regeln das die Mitarbeiter das Recht haben diese Dienstreise abzulehnen.
Erstellt am 06.03.2018 um 11:22 Uhr von titapropper
Na ob in diesem Fall eine BV so ratsam ist....? Die Zusagen die der ArbG jetzt macht, könnten im Zweifelsfall nicht in der BV auftauchen. Ich bin da ganz bei celestro und AlterMann.
Erstellt am 06.03.2018 um 19:01 Uhr von Isobel
Vielen Dank für die Antworten! Das hilft uns auf alle Fälle weiter.