Versetzung: Ja oder nein?
Hallo, ich hätte gerne mal eine Meinung zu folgendem Thema:
Ein Unternehmen - zwei Standorte, ca. 200km voneinander entfernt. Aufgrund einer Produktionslücke an dem einen Standort sollen Mitarbeiter des Standorts an den anderen Standort geschickt werden, um dort auszuhelfen. Das System sieht Einsätze von Montag bis Freitag vor. Rollierend, so dass kein Mitarbeiter in der Summe nach Ende der "Ausleihe" auf über 4 Wochen Arbeit am anderen Standort kommt (maximal 3 Wochen in Summe - nicht hintereinander).
Rahmenbedingungen (Mietwagen, Auslöse u.a.) für die "Ausleihe" wurden dem BR präsentiert und sind sehr gut. ABER, der AG besteht auf einer "Ausleihregelung" im Sinne einer Dienstreise und verneint, dass es sich hier um Versetzungen handelt. Außerdem wird gesagt, dass bei Versetzungen andere Rahmenbedingungen gelten würden als die angebotenen.
Der BR ist überzeugt davon, dass es sich um Versetzungen handelt, auch wenn die "ominösen" >4 Wochen nicht gerissen werden in Summe.
Was meint ihr?
Ich habe das Gefühl, dass das Gremium einknicken könnte unter der Prämisse "lieber die Katze im Sack als die Taube auf dem Dach" und dem "Deal" zustimmt. Dürfen wir das überhaupt oder wären nicht gesetzlich verpflichtet, auf eine Versetzung zu pochen. Gesetzt es ist überhaupt eine.
Schon mal Danke für eure Hilfe!
Community-Antworten (12)
05.03.2018 um 21:41 Uhr
"Versetzung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist (§ 95 Abs. 3 S. 1 BetrVG)."
Also die 4 Wochen werden nicht gerissen, hast Du ja selbst schon deutlich gemacht.
Erhebliche Änderung der Umstände ... klingt doch sehr danach. Wobei man hier ggf. auch pragmatisch denken könnte. Denn was genau wollt Ihr mit der Versetzung erreichen ? Der AG nimmt Euch mit ins Boot und die Regelung ist für die MA toll ? Klingt sehr danach, daß ein "Bestehen" auf die Versetzung sich negativ auf die Sache auswirken könnte.
05.03.2018 um 21:49 Uhr
Danke für die Antwort :) Die Frage, die sich uns stellt, ist, ob wir pragmatisch denken dürfen? Oder ob wir nicht verpflichtet sind, auf eine Versetzung zu pochen, da es wahrscheinlich eine wäre. Wir sind noch recht neu was BR Arbeit angeht und unsicher, ob wir uns nicht "angreifbar" machen in unserer Arbeit, wenn wir mit dem AG "mauscheln", statt auf eine Personelle Einzelmaßnahme zu bestehen, wie es das Gesetz vorsieht.
05.03.2018 um 21:51 Uhr
Um eine Versetzung zu sein, bedarf es keiner 4Wochen.Im § 95.3 BetrVG gibt es das Wort -oder-
Einen Deal kann man ja machen, wenn auch die AN etwas davon haben.
05.03.2018 um 21:53 Uhr
Die AN hätten etwas von dem "Deal". Vorausgesetzt es läuft als "Dienstreise" und nicht als "Versetzung".
05.03.2018 um 22:17 Uhr
"statt auf eine Personelle Einzelmaßnahme zu bestehen, wie es das Gesetz vorsieht."
Naja ... was ist der Unterschied ? Bei einer Versetzung seit Ihr in der Mitbestimmung. Der AG legt Euch die Sache also ohnehin vor. Ihr habt die Sache beurteilt und glaubt, die Bedingungen wären gut.
Was würde sich ändern, wenn Ihr auf Versetzung besteht ? Vermutlich gar nichts ... denn dann gäbe es 2 Versetzungen (hin und zurück) und sonst ? Ggf. werden die Bedingungen für die AN dann schlechter. Also wenn die Bedingungen wirklich so super sind, sehe ich nicht, warum man auch Versetzung hin und zurück bestehen sollte.
05.03.2018 um 22:53 Uhr
Vielleicht in folgendem Fall?
Wenn der genaue Standort im Arbeitsvertrag(AV) vermerkt wäre, hätte der Mitarbeiter doch die Möglichkeit, im Rahmen einer Versetzung selbige an einen anderen Standort abzulehnen? Oder nicht? Aber wenn der AG auf Dienstreiseregelungen pocht statt Versetzung, dann ja nicht so leicht oder?! Also unabhängig davon, ob die "Goodies" der AG Seite super sind, wäre es für den AN ein Nachteil, wenn er auch für 1000Eur extra keinen Bock auf die Versetzung hätte. Und der BR wäre der Buhmann, weil wir nicht auf die rechtlich belegbare Versetzung gepocht haben?!
Mal abgesehen davon lassen das die AV sowieso nicht zu, da KEIN konkreter Standort angegeben ist. Also hätte der AG schon ein gewisses Direktionsrecht?! Oder? Von daher würde ich schlussfolgern, wir könnten dem "Deal" zustimmen, da es für die MA sowieso schwierig wäre, sich selbst bei einer verlangten Versetzung dieser zu widersetzen. Also nehmen wir lieber die "Goodies" mit.
Sorry wenn ich nerve. Ich versuch mich, in die Materie einzulesen durch Literatur, bin aber nicht sicher, ob ich es immer richtig verstehe..
06.03.2018 um 00:10 Uhr
Von uns aus ist alles gesagt. Habt Ihr denn schon einmal die MA angesprochen ? Vielleicht finden die es ja sogar super, dort zu helfen ?
06.03.2018 um 07:00 Uhr
Ja sicher stehen wir mit den Leuten in Kontakt. Sagen wir mal so: es hat keiner Hurra gebrüllt. Unterm Strich sehen sie die Notwendigkeit ein und sind bereit dazu, wenn die Rahmenbedingungen stimmen.
Danke für eure Hilfe!
06.03.2018 um 10:10 Uhr
Der AG will Mitarbeiter abordnen, er zahlt die Fahrzeit und stellt Dienstwagen. Mehr wird kaum zu verhandeln sein, oder? Wenn Ihr auf Versetzungen besteht, bekommen die Mitarbeiter vorübergehend einen neuen Arbeitsplatz - und müssten üblicherweise selbst sehen, wie sie dahin kommen. Mein Tipp: Lasst es so, wie der AG vorschlägt. Ihr könnt für Eure Kollegen nichts gewinnen.
06.03.2018 um 10:17 Uhr
Ich würde eine BV machen in der geregelt wird was für diese " Dienstreise" gilt. Dort würde ich neben den ganzen Zusagen des Arbeitgebers auch regeln das die Mitarbeiter das Recht haben diese Dienstreise abzulehnen.
06.03.2018 um 12:22 Uhr
Na ob in diesem Fall eine BV so ratsam ist....? Die Zusagen die der ArbG jetzt macht, könnten im Zweifelsfall nicht in der BV auftauchen. Ich bin da ganz bei celestro und AlterMann.
06.03.2018 um 20:01 Uhr
Vielen Dank für die Antworten! Das hilft uns auf alle Fälle weiter.
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