Ab- und Neuwahl der BR Vorsitzenden
Das Gremium möchte den BR Vorsitzenden abwählen, da er seiner Arbeit als Vorsitz nicht entsprechend nachgeht. Frage 1: Muss die Ab-und Neuwahl in Präsenz stattfinden? oder geht auch Hybrid? Frage 2: Der Vorsitzende sieht die Abwahl nicht ein, was könnte passieren, wenn der Vorsitzende einen Anwalt hinzuzieht?
Community-Antworten (8)
21.11.2022 um 13:27 Uhr
Moin,
wenn man die Ab- und Neuwahl an die konstituierende Sitzung anlehnt, hat sie in Präsenz zu erfolgen.
Ansonsten müsst Ihr ein paar Formalien einhalten, damit auch der Gang zu einem Anwalt nicht fruchtet. Mit einer Anfechtung muss man immer rechnen, insofern ist es wichtig dass man seine Hausaufgaben macht.
Zunächst einmal muss beantragt werden, die Ab- und Neuwahl auf die Tagesordnung zu setzen. Hierin könnte schon das erste Problem bestehen. Wenn der BRV sich weigert diesen TOP aufzunehmen bzw. einen solchen Beschluss zur Abstimmung zu stellen, könnte man unter "Verschiedenes" einen Antritt nehmen, aber da hätte ich Zweifel bezüglich der Rechtssicherheit. Auf jeden Fall sollte der Hergang dann auch so detailliert protokolliert werden.
Es ist zwar nicht die feine Art, aber man könnte im äußersten Notfall dessen Urlaub abwarten und das Prozedere mit dem SBRV durchziehen.
Auf jeden Fall muss man auch das zukünftige Verhältnis im Hinterkopf behalten, denn der bisherige BRV bliebe ja weiterhin ordentliches BRM.
21.11.2022 um 14:07 Uhr
Die Tagesordnung legt grundsätzlich der Betriebsratsvorsitzende fest, je nach Geschäftslage. Aber auch ein Viertel der Betriebsratsmitglieder können Punkte auf die Tagesordnung setzen lassen, bzw. vorschlagen und der Vorsitzende muss das dann auf die Tagesordnung setzen. Seit ihr also ein Viertel des Betriebsrats, so MUSS der BRV es auf die TO nehmen. Macht er dies nicht, siehe § 23 BetrVG.
21.11.2022 um 15:01 Uhr
@Dummerhund
Danke für die Richtigstellung. Da war ich etwas löchrig unterwegs. ;-)
21.11.2022 um 15:27 Uhr
@Muschelschubser Dafür sind wir hier ja als Bande unterwegs ;-)
22.11.2022 um 08:41 Uhr
Aus eigener Erfahrung, TOP Abwahl und Neuwahl des Vorsitzenden ggf. auch für den SBRV (für den Fall dass er sich als BRV aufstellen lässt.
Achtet auf ein ordentliches Protokoll.
Für eine Neuwahl des BRV bedarf es übrigens rechtlich keinerlei Gründe.
Ja, der alte BRV kann die korrekte Abwahl und Neuwahl vor Gericht mittels Beschlussverfahren anzweifeln. Aber man hat in diesem Fall lange genug Zeit, um die Wahl zu wiederholen.
Selbst wenn man es aussitzt, was passiert im schlimmsten Fall? Man macht es beim nächsten Mal besser.
Und ja, die Zusammenarbeit im Gremium wird dann spannend (im wahrsten Sinne des Wortes)
22.11.2022 um 09:10 Uhr
"...da er seiner Arbeit als Vorsitz nicht entsprechend nachgeht." -> mich würde mal interessieren, an welchen Verhaltensweisen dies festgemacht wird.
22.11.2022 um 10:00 Uhr
Übrigens muss der BRV nicht abgewählt werden. Der TOP heißt: "Neuwahl des BRV". Wenn ein neuer BRV gewählt ist, dann ist der alte BRV aus dem Amt.
22.11.2022 um 11:07 Uhr
Leute, vielen Dank für die Feedbacks
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