Hallo zusammen !
Letztes Jahr wurde unser Betriebsrat gewählt (5 Personen) und da 3 Frischlinge darunter sind haben wir beschlossen den Vorsitzenden (ist auch im Protokoll so vermerkt) für die Dauer eines Jahres zu wählen und dann eine Neuwahl zu veranstalten. Damit die Neuen die Zeit haben sich einzuarbeiten. Nun steht der Termin der Neuwahl fest und wir wollen den Vorsitzenden neu wählen.
Ist das in der Form eigentlich zulässig ? Nicht das es Ärger mit der Geschälftsleitung bzw. dem Vorsitzenden (und bestem Zuträger der Geschäftsleitung) gibt.
Ich möchte nämlich nicht, daß wir da irgendwelche Formfehler begehen.