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Neuwahl des stellvertretenden Vorsitzenden - muss dann auch der BRV neu gewählt werden?

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and3z
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unser sellvertretender Vorsitzender ist von seinem Amt zurückgetreten wegen Differenzen mit dem BR-Vorsitzenden. Jetzt gibt es eine Neuwahl des stellvertretenden Vorsitzenden. Meine Frage ist, müsste nicht eine neue konstituierende Sitzung gehalten werden in der auch der Vorsitzende neu gewählt werden muss? Ich kann die Gründe unseres Stellvertreters nachvollziehen und möchte eigentlich eine Neuwahl unseres Vorsitzenden und seines Stellvertreters. Beste Grüße Andes

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Community-Antworten (8)

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Rollie

06.10.2006 um 11:00 Uhr

Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Das Du auch eine Neuwahl des Vorsitzenden möchtest, stellt eine Einzelmeinung dar und keinen Mehrheitswunsch dar. Ansonsten müßte man ja konsequenterweise auch einen neuen Schriftführer wählen.

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Mona-Lisa

06.10.2006 um 11:11 Uhr

@and3z, ihr wählt einen neuen Stellvertreter, und gut ist. Du kannst ja mal die Frage über eine Abberufung des BRV im Gremium ansprechen, dann hörst du die Meinung der anderen BR-Kollegen!

@Rollie, Schriftführer? Warum?

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Rollie

06.10.2006 um 12:01 Uhr

@Mona-Lisa,

Vorsitzenden ? warum ?

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Mona-Lisa

06.10.2006 um 12:03 Uhr

@Rollie, Schriftführer? Vorsitzender? ich versteh nur Bahnhof...........

Hilf mal einer alten Lady aus dem Louvre über die Strasse.....

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Rollie

06.10.2006 um 12:13 Uhr

@Mona-Lisa,

Ich kann keinen Zusammenhang ersehen, weshalb der Rücktritt des Stellvertreters auch eine Neuwahl des Vorsitzenden notwendig machen sollte, allein darauf basierend, das and3z den Wunsch äußerte, auch den Vorsitzenden wählen zu wollen.

Daher meine etwas ironische Aussage, dann solle man auch gleich konsequenterweise einen neuen Schriftführer wählen ;-) . Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, das die Tatsache Rücktritt des Stellvertreters und Unzufriedenheit gegenüber dem Vorsitzenden nicht zu verknüpfen sind ;-)

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Mona-Lisa

06.10.2006 um 12:20 Uhr

@Rollie, ach so, das war "e Spässle"! abgesehen davon kann ich auch keinen Zusammenhang sehen, deshalb auch meine Antwort 36778.

Meine Aufforderung an and3z hat den Hintergrund, mal zu hören, ob er mit seiner Meinung über den BRV alleine dasteht oder nicht.........

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Rollie

06.10.2006 um 13:58 Uhr

@Mona-Lisa,

mir fehlen hier eindeutig grafische Smilies :-))

Naja, ich denke, alleine wird er nicht damit stehen, sonst wäre der Stellvertreter nicht zurückgetreten. Dieser ist aber den umgekehrten Weg gegangen und ist selber zurück getreten.

Die Schwierigkeit könnte sich nun ergeben, das nun keiner bereit ist, als Stellvertreter unter dem Vorsitzenden sein zu wollen.

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and3z

06.10.2006 um 14:16 Uhr

Hallo an alle, erst einmal danke für eure Antworten! @ Mona-Lisa es ist so, unter den vorhandenen BR-Mitgliedern ist keiner bereit sich als stellvertr. Vorsitzenden aufstellen zu lassen (zumindest unter dem momentanen Vorsitzenden). Leider ist dies die Meinung beim Gespräch in der Kaffeepause, bleibt abzuwarten was bei der nächsten BR-Sitzung rauskommt. Wenn es so sein sollte, und der Vorsitzende abgesetzt wird, muss hierfür doch bestimmt ein Beschluss gefasst werden. Beschlüsse dürfen "nur" gefasst werden wenn sie auf der Tagesordnung stehen oder einstimmig als Nachtrag in der Tagesordnung aufgenommen werden. Ist irgendwie Sch...., da doch der Vorsitzende die Tagesordnung aufstellt und verschickt. Klar kann man ihm auch Tagesordnungspunkte nennen, aber wenn ich den Gedanken weiterspinne, was passiert wenn er den Tagesordnungspunkt "Abstimmen über Neuwahlen des Vorsitzenden" nicht mit aufnimmt?

Grüße

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