Erstellt am 11.02.2015 um 11:35 Uhr von Dezibel
> deswegen das Amt niederlegen möchte. Das geht, muss aber nicht sein. Sie kann Betriebsrat bleiben.
> Sie will aber auch über den Mutterschutz hinaus im Betriebsrat bleiben
Na was denn nun? Niederlegen oder bleiben?
> Jetzt haben die wohl heute eine Sitzung wo neu gewählt werden soll.
Was oder wer soll denn gewählt werden?
Bleibt sie BR --> ein Ersatzmitglied wird während ihrer Abwesenheit geladen.
Legt sie nieder --> Ein Ersatzmitglied rückt für immer nach.
Gewählt wird da gar nichts!
Erstellt am 11.02.2015 um 11:46 Uhr von Angie
niederlegen will sie wohl das Amt der stellvertretenden Vorsitzenden.
während des Mutterschutzes ist sie weiterhin BR und kann an den Sitzungen teilnehmen oder nicht. falls nicht wird für diese Zeit ein Ersatzmitglied geladen.
Wenn du dich im Krankenstand befindest wird für dich für die Sitzung in der die Wahl stattfindet ein Ersatzmitglied geladen sein. Alles ok soweit außer du hast gesagt, dass du im Krankenstand an jeder Sitzung teilnehmen möchtest.
LG
Angie