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Recht auf Betriebsratsarbeit im Home Office

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Cap2022
Nov 2022 bearbeitet

Wir sind ein dezentraler Betriebsrat. Das heißt, unsere Verkaufsgeschäfte sind in ganz Deutschland verteilt, sowie die Betriebsratsmitglieder. Wir treffen uns einmal in der Woche zur Betriebsratssitzung entweder Hybrid, Präsenz oder nur über Teams. Wir haben kein Betriebsratsbüro, sondern der Arbeitgeber gibt den Mitgliedern für den Sitzungstag frei und das Gremium nimmt an der Sitzung, wenn über Teams/Hybrid im Home Office teil. Den Rest der Woche arbeiten die nicht freigestellten Mitglieder in den Geschäften im Verkauf. Unser Arbeitgeber verbietet den Mitgliedern, wenn weitere Betriebsratsarbeit anfällt, wie z.B. Dienstpläne prüfen, wo man den ganzen Tag beschäftigt ist, oder Betriebsvereinbarungen ausarbeiten, diese im Home Office auszuführen, mit der Begründung, dass wir diese Arbeit auch in den Geschäften, wo es aber keinen wirklichen Rückzugsort gibt, ausführen sollen. Am liebsten, auch noch in der Kombination sich zwischendurch auf die Verkaufsfläche zu stellen. Jetzt zu meiner Frage. Darf der Arbeitgeber den Betriebsratsmitgliedern das Arbeiten im Home Office verbieten?

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Community-Antworten (2)

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DummerHund

21.11.2022 um 12:42 Uhr

Der AG hat euch zur Verfügung zu stellen wo man ungestört BR Arbeit erledigen kann. Hat er die Möglichkeit nicht auf seinem Firmengelände muss er diese extern anmieten. Ihr müsst ja auch Sitzungen ungestört abhalten können und Unterlagen in einem verschließbaren Schrank lagern können. Das Sitzungen nicht nur per Videoschalte abgehalten werden dürfen hatte ich ja schon in deinem andern Thread angerissen. Ich sehe hier eine Behinderung der Betriebsratsarbeit nach § 23 BetrVG wenn er BR Arbeit im Home Office verbieten will, aber Gleichzeitig die Möglichkeit im Betrieb nicht schaffen will.

G
ganther

21.11.2022 um 16:34 Uhr

würde nicht gleich mit dem 23 BetrVG wedeln. Es gibt leider noch das Urteil des BAG (10.7.2013, 7 ABR 22/12). Zumindest für freigestellte BRM geht das BAG davon aus, dass man BR-Arbeit im Betrieb macht. Eigentlich sollte man die Probleme durch eine vorherige Klärung mit dem AG aus der Welt schaffen. Wir haben bei Verhandlungen zur Homeoffice BV dieses Themenfeld gleich mitbesprochen

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