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Home Office und Beschlussfähigkeit

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Kerstinchen65
Mrz 2020 bearbeitet

Ich stelle die Frage noch einmal separat, weil sie nicht zwingend etwas mit dem Corona Virus zu tun hat. 7köpfiges Gremium + 1 Ersatzmitglied. 5 Mitglieder im Home Office bzw. krank. Mitglied im Home Office schlägt vor, unsere Sitzung per Skype abzuhalten (einschließlich Beschlussfassung). Ich sage, das geht nicht, weil Sitzungen per Videokonferenz rechtlich nicht haltbar sind. Sie meint, sie sei ja nicht im Urlaub oder krank, sondern im Home Office und könnte per Skype teilnehmen. Sehe ich das aber richtig, dass Kollegen, wenn sie im Home Office sind, zwar BR-Arbeit machen können, aber nur solange es sich nicht um Teilnahme an einer BR-Sitzung und um Beschlussfassung handelt?

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Community-Antworten (5)

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enigmathika

16.03.2020 um 15:59 Uhr

Das siehst Du richtig. Ein Beschlussfassung ist noch nur auf einer (echten, analogen) Sitzung möglich.

P
Pjöööng

16.03.2020 um 17:40 Uhr

Es ist in der Tat so, dass die Rechstprechung bisher sagt, eine Beschlussfassung ist auf diesem Wege nicht zulässig.

Und was nun? Ihr seid (wenn ich das richtig verstehe) ein 7 köpfiges Gremium mit einem Ersatzmitglied von denen 5 BRM verhindert sind. Also bleiben noch drei BRM übrig. Zu wenig um wirksame Beschlüsse zu fassen. Also schauen wir wie das paralysierte Kaninchen auf die Schlange? Als BR steht man doch jetzt vor der Entscheidung, überhaupt keine Beschlüsse zu fassen, oder solche zu fassen, die eventuell angegriffen werden könnten und sich dann möglicherweise als unwirksam herausstellen., Was ist der bessere Weg? Ich persönlich bin dann immer dafür, besser etwas zu tun, als gar nichts zu tun. Also würde ich prüfen wie ich die gesetzlichen Anforderungen am ehesten erfüllt werden und würde dann so handeln. Dabei würde ich noch nach den betrieblichen Gegebenhaiten richten, eine Lösung die in einem Betrieb mit vertrauensvoller Zusammenarbeit passt kann bei einem Arbeitgeber der auf Krawall gebürstet ist völlig untauglich sein.

Da dieser Fall völlig neu ist, gibt es noch keinerlei einschlägige Rechtsprechung, das kann man als Vor- oder Nachteil sehen.

K
Kerstinchen65

17.03.2020 um 09:36 Uhr

Ja, so ähnlich handhaben wir es auch. Unproblematische Fälle (Umgruppierungen, Versetzungen, Einstellungen) lassen wir einfach die Frist ablaufen und somit Zustimmung. Problematische Fälle (Kündigungsvorlagen, Einstellungen mit Widerspruch) werden wir versuchen 4 Betriebsräte für eine kurze Sitzung ins BR-Büro einzuladen. Mir ging es aber auch um die Arbeit von Betriebsräten im Home Office. Immer mehr Betriebsräte wollen im Home Office arbeiten. Da stellt sich mir die Frage, kann und darf ich z.B. ein Ersatzmitglied einladen? M.M nach nein, weil die Kollegen ja nicht wirklich verhindert sind. Bei nur einem BRM, welches Home Office macht, geht das ja noch, bei mehreren wird das immer schwieriger. Wir haben feste Termine, das ist weniger das Problem. Aber manchmal treffen wir uns auch außer der Reihe. Und wenn dann noch das BRM welches sich Home Office befindet, der Meinung ist, wir können das ja alles per Teams oder Skype machen, dann fangen die nervigen Diskussionen an.

P
Pjöööng

17.03.2020 um 09:44 Uhr

Das Betriebsratsamt beinhaltet ja nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Eine grundsätzliche Pflicht ist die zur Teilnahme an BR-Sitzungen. Das sollte jeder Interessent wissen wenn er sich zur Wahl aufstellen lässt und auch jeder Bewerber wenn er die Wahl annimmt.

I
ilschenw

17.03.2020 um 11:49 Uhr

Wir haben gestern von der IG Metall folgenden Hinweis erhalten:

"Die Beschlussfassung in einer Videokonferenz ist in der Rechtsliteratur strittig. Grundsätzlich ist auch diese nicht zulässig. In einer absoluten Ausnahmesituation wie jetzt kann eine Sitzung als Videokonferenz geboten sein. Dieses Verfahren ist nicht rechtssicher, kann aber in der Notlage eine mögliche Form sein, um Beschlussfassungen und die Funktionsfähigkeit der Mitbestimmung überhaupt sicherzustellen. Die Beschlussfassung in der Video-Konferenz muss mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder erfolgen. Zu Beginn der Videokonferenz ist diese mit Hinweis auf die außerordentliche Situation als Präsenzsitzung zu deklarieren. Alle müssen sich sehen und hören können. Teilnahmecodes müssen vertraulich sein. Alle Teilnehmer erklären zu Protokoll, dass sie mit der Durchführung als Video-Konferenz einverstanden sind und ausdrücklich nicht eine evtl. Anwesenheit nicht teilnahmeberechtigter Personen beanstanden. Es empfiehlt sich, mit dem Arbeitgeber eine Regelungsabrede über diese Form der Beschlussfassung abzuschließen und für die Zukunft wirkende Beschlüsse in einer „echten“ Präsenzsitzung nachträglich zu bestätigen. "

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