Erstellt am 25.03.2020 um 10:39 Uhr von Kjarrigan
Da ist euer AG aber erfinderisch. Zu Home Office gehört auch immer das gegenseitige Vertrauen, dass gearbeitet wird!!!
Naja vielleicht ein wenig Kontrolle, aber auch eine neue Software Jira) ist mitbestimmungspflichtig (§ 87 (1) Nr. 6.
Das mit dem Nachweis - das gearbeitet wurde - für die ARGE halte ich für ein Gerücht.
Wenn der AG sagt - PM hat in 6 Std im Home office gearbeitet - KUG für 2 Std. - will die ARGE moniert die ARGE bestimmt nicht - lt Nachweis wurde aber nur 5 Std gearbeitet wir zahlen 3 stunden KUG
Erstellt am 25.03.2020 um 11:14 Uhr von stehipp
Selbst das Thema HomeOffice wäre wohl schon mitbestimmugnspflichtig gewesen. Und in der BV dazu sollten genau diese Themen definiert werden.
Das in irgendeiner Form festgehalten wird, wie und zu welchen Zeiten gearbeitet wird halte ich für plausibel. Auch im Homeoffice muss ich ja die Bestimmungen und Dokumentations bzgl. Pausenzeiten..... einhalten, warum also nicht über eine Software. Homeoffice ist hier kein rechtsfreier Raum.
Mit der Beantragung der Kurzarbeit hat das aber eher wenig zu tun.
Eher schon mit dem Thema Kostenkalkulation der einzelnen Projekte.
Erstellt am 25.03.2020 um 11:41 Uhr von Freeplay
Man glaubt doch nicht wirklich, dass in der aktuellen Zeit wo so unzählig viele Firmen in Kurzarbeit gehen, die ARGE noch penibel alles zu 100% kontrolliert.
Genauso wie Anträge zur Kurzarbeit, normal würden ja auch Gespräche stattfinden, sowas ist in dem Umfang aktuell gar nicht abzudecken.
Dazu weiß auch jeder, dass die Beamten dort selbst nicht vor Corona sicher sind, die dort nur mit dem Notwendigen Personal arbeiten, dass sowieso schon immer zu wenig ist, arbeiten.
Lasst euch da keinen Bären aufbinden und bestimmt einfach mit (§87 BetrVG).
Erstellt am 25.03.2020 um 11:44 Uhr von Ocrim
Seid ihr irgendwie gewerkschaftlich organisiert? Die IGBCE hat beispielsweise eine Sozialpartnererklärung abgeschlossen. Hier wurde u.a auch ein einfacheres Verfahren zum mobilen Arbeiten vereinbart.
"Außerdem vereinfacht wurde die Regelung zum mobilen Arbeiten. Um während der Pandemie die Beschäftigten weitgehend vor Infektionen am Arbeitsplatz zu schützen, kann der Arbeitgeber auf Basis einer freiwilligen Betriebsvereinbarung mobiles Arbeiten anordnen, sofern alle sonstigen Voraussetzungen gegeben sind."
Wie schon geschrieben, ist der Abschluss einer Vereinbarung mitbestimmungspflichtig.
Wir haben eine Vereinbarung zum mobilen Arbeiten und zur Telearbeit.
mobiles Arbeiten = ab und an arbeiten, an einem anderen Ort (weniger als 40 %)
--> keine besonderen Vorkehrungen zu treffen
Telearbeit = an einem festen Tag zu Hause arbeiten (oder auch mehrere Tage)
--> Arbeitsstättenrichtlinie greift hier. Also "Büro" zu Hause. (abgeschlossener Raum, Schreibtisch, ergonomischer Bürostuhl)
da bei uns nun auch jeder der kann, es vorher aber nicht hatte, nun "Homeoffice" machen soll, haben wir eine Protokollnotiz zu der Vereinbarung geschrieben, in der
für die Covid-19 Zeit, auf die Arbeitsstättenrichtlinie verzichtet wird und jeder Mitarbeiter in seinen häuslichen Möglichkeiten arbeiten darf. Also auch am Küchentisch oder im Wintergarten. da die aktuelle Situation ein Zwischending, zwischen mobil und Tele ist.
Die Kollegen geben den Zeitbeauftragten ihre geleisteten Stunden durch. Dies ist so oder so immer schon so bei uns, für diese Art der Arbeit. Das ist halt eine Vertrauenssache!!
Zur Kurzarbeit. Habt ihr diese schon??? Also das Melden an das Amt ist glaube ich auch, nicht so ganz die Wahrheit