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Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten zum Thema Home Office

T
Teilzeit_03
Mrz 2023 bearbeitet

Hat jemand damit Erfahrung. Eine langjährige Mitarbeiterin kommt nach 1,25 Jahr Mutterschutz+Elternzeit zurück zu Ihrer Arbeit, arbeitet auf eigenem Wunsch bis auf Weiteres wieder in Teilzeit. Da erfährt sie von Ihrem Vorgesetzten, dass:

  • Teilzeitbeschäftigte dürfen kein Home Office machen
  • Vollzeitbeschäftigte dürfen bis zu 2 Tagen pro Woche Home Office machen. Der Vorgesetzte d.h. Teamleiter, macht bis zu 4 Tage pro Woche Home Office. Weitere Hierarchieebenen sind von jeglicher Regelung ausgeschlossen. Die Mitarbeiterin hat bis vor Eintritt in der Elternzeit 7 Jahre lang in Vollzeit gearbeitet, während der Coronazeit bis zu 100% im Home Office gearbeitet. Dabei hat sie immer wieder für ihre überdurchschnittliche Leistungen Lob bekommen. Es werden keine sachliche Gründe für das Home Office-Verbot genannt, lediglich: "die Vollzeitbeschäftigte muss wieder in die Arbeitsstimmung kommen", "es soll Kinderbetreuung und Beruf nicht vermischt werden." Bei mehrfachen Nachfragen wird sie vertröstet mit: "Wir gucken 1 bis 2 Monate, wie die Mitarbeiterin in die Arbeit "reingekommen" ist, und sehen dann weiter, ob das Home Office möglich ist."

Welche Tipps hättet ihr, wie die Mitarbeiterin ihre Rechte geltend machen könnte. Kann man es als eine Form von Diskriminierung von Teilzeitmitarbeiter bezeichnen und damit zur Personalleitung gehen?

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Community-Antworten (2)

C
Challenger

18.03.2023 um 11:44 Uhr

Homeoffice unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats, wenn kollektivrechtliche Tatbestände betroffen sind. Nur wenn individualvertragliche Regelungen zum Homeoffice getroffen wurden besteht kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.

E
Erbsenzähler

20.03.2023 um 09:12 Uhr

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/teilzeit-3-gleichbehandlung-von-teilzeitbeschaeftigten_idesk_PI13994_HI1436993.html § 4 Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge hier steht der richtige Passung für dich!

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