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Interne Stellenausschreibung

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Ferdi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, muss ein Arbeitgeber immer eine interne Stellenauschreibung machen, auch wenn er eine feste person im Auge hat, die dafür in Frage kommt. Andere hätten dann eigentlich keine Chance sich dann darauf zu bewerben. Danke Ferdi

1.00602

Community-Antworten (2)

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Moreno

10.02.2015 um 19:36 Uhr

Wenn der Betriebsrat die interne Stellenausschreibung grundsätzlich verlangt muss er diese auch machen selbst wenn er vorher beschlossen hat mit welchen AN er die Stelle besetzen will.

M
merkur

10.02.2015 um 20:22 Uhr

Ja, muss er, wenn der Betriebsrat dies verlangt. Dies regelt §93 BVG. Stellt er eine Person ein, ohne eine vorherige interne Stellenausschreibung durchgeführt und ohne den BR über die Neueinstellung in Kenntnis gesetzt zu haben, so kann der BR diese Einstellung unwirksam machen. Damit ist allerdings nicht gesagt, dass der AG eine Stelle AUSSCHLIEßLICH durch eine Person aus einer internen Stellenausschreibung besetzen muss.

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