Erstellt am 10.02.2015 um 18:36 Uhr von Moreno
Wenn der Betriebsrat die interne Stellenausschreibung grundsätzlich verlangt muss er diese auch machen selbst wenn er vorher beschlossen hat mit welchen AN er die Stelle besetzen will.
Erstellt am 10.02.2015 um 19:22 Uhr von merkur
Ja, muss er, wenn der Betriebsrat dies verlangt. Dies regelt §93 BVG. Stellt er eine Person ein, ohne eine vorherige interne Stellenausschreibung durchgeführt und ohne den BR über die Neueinstellung in Kenntnis gesetzt zu haben, so kann der BR diese Einstellung unwirksam machen. Damit ist allerdings nicht gesagt, dass der AG eine Stelle AUSSCHLIEßLICH durch eine Person aus einer internen Stellenausschreibung besetzen muss.