Erstellt am 10.02.2015 um 13:27 Uhr von Pickel
Wenn ihr Großhandel seid, wird die IGM keine Tarifgespräche mit dem AG führen bzw. auch nicht zum Arbeitskampf aufrufen. Sonst kommt der nächste auf die idee, sich bei Cockpit anzuschließen, die sollen ja noch besser zahlen...
Erstellt am 10.02.2015 um 13:32 Uhr von Dezibel
Danke, dass weiß ich und danach habe ich nicht gefragt.
Nochmal konkret: Wo ist geregelt, welche Gewerkschaft welchen Industriezweig vertritt?
Erstellt am 10.02.2015 um 13:39 Uhr von Pjöööng
In den Satzungen der Gewerkschaften.
Wenn Du eine Universalgewerkschaft suchst, dann wende Dich an die FAU.
Erstellt am 10.02.2015 um 13:42 Uhr von Pickel
Darüber gibt es keine Regelung, da es keine rechtlichen Beschränkungen gibt. Rechtlich DARF die IGM genauso für den Handel kämpfen, wie die GDL plötzlich für die Zugebgleiter Verantwortung übernehmen will.
Sie tut es nur nicht, da die IGM schon dem Namen nach für Metall- und Elektroindustrie steht und sich hüten wird, im Dienstleistungssektor auf fremden Terrain zu wildern.
Aber nochmal: Verbindlich irgendwo geregelt wirst du wohl nichts finden, da es offiziell keine Beschränkungen für die Gewerkschaften geben kann / darf / soll. Es sind maximal Selbstverpflichtungen in der eigenen Satzung.
Erstellt am 10.02.2015 um 13:54 Uhr von Dezibel
Ok, ich dachte, das wäre irgendwann mal aufgeteilt und geregelt gewesen. Gerade wegen des "Wilderns".
Und nein, ich suche keine Universalgewerkschaft und das sollte im Eingangspost deutlich gesagt worden sein. Es geht darum, ein hartnäckiges Gerücht dorthin zu verweisen, wo es hin gehört.
Tja, das mit dem Dienstleistungssektor ist schon richtig, aber wir handeln mit Stahl und anderen Metallen. Da kann man schon auf andere Gedanken kommen (Metall - IGMetall).
Erstellt am 10.02.2015 um 13:56 Uhr von Pjöööng
Zitat (Pickel):
" Rechtlich DARF die IGM genauso für den Handel kämpfen, wie die GDL plötzlich für die Zugebgleiter Verantwortung übernehmen will."
Das ist schlichtweg falsch! Du wirfst da Äpfel und Bananen durcheinander!
Zitat (Pickel):
"Aber nochmal: Verbindlich irgendwo geregelt wirst du wohl nichts finden, da es offiziell keine Beschränkungen für die Gewerkschaften geben kann / darf / soll. Es sind maximal Selbstverpflichtungen in der eigenen Satzung."
Genau so falsch! Natörlich gibt es offizielle Beschränkungen und zwar genau dann, wenn sich solche Gewerkschaften zu einer Dachorganisation zusammenschließen. Hier empfehle ich Dir einfach mal einen Blick in die §§ 3 und 15 der Satzung des DGB.
Du darfst aber nicht die DGB Gewerkschaft IGM mit der freien Gewerkschaft GDL vergleichen.
Erstellt am 10.02.2015 um 14:06 Uhr von Pjöööng
Ein Blick in die Satzung der IGM könnte weiterhelfen:
http://www.igmetall.de/internet/docs_4257762_IGM_Satzung_screen_e1588f09eddcc914462821a9a3ef6c00aaa6136d.pdf
Erstellt am 10.02.2015 um 14:08 Uhr von Pickel
Pjöööng, ich sprach von rechtlichen Beschränkungen (im Sinne des (Grund-)-Gesetzes).
Meines Wissens nach haben die Beschränkungen in den Satzungen der Dachorganisationen keine allgemeingültige Rechtsverbindlichkeit.
Du darfst mich aber gerne korrigieren, wenn diese doch legitimiert sind, Gesetze zu erlassen.
Erstellt am 10.02.2015 um 14:20 Uhr von Pjöööng
Pickel, wenn eine Gewerkschaft für Beschäftigte "kämpft" muss das regelmäßig auch die Möglichkeit des Arbeitskampfes mit einschließen. Und was meinst Du was passiert wenn eine offensichtlich unzuständige Gewerkschaft zum Arbeitskampf aufruft? Dann zieht der Arbeitgeber(verband) ganz schnell vor Gericht und lässt feststellen, dass diese Gewerkschaft unzuständig ist und der Streikaufruf damit rechtswidrig... Und die gerichte werden dem folgen...
Erstellt am 10.02.2015 um 20:55 Uhr von Moreno
Was ich nicht verstehe ist das bei der zuständigen Gewerkschaft scheinbar kaum Mitglieder sind aber bei einer anderen sollen auf einmal über 50 Prozent der Belegschaft bereit sein rein zu gehen. Warum sind denn nicht über 50 Prozent in der Verdi vielleicht würdet Ihr dann auch wesentlich mehr Rückendeckung bekommen. Ansonsten ist die Idee von Pickel ja gut und ihr meldet Euch bei Cockpit an, so ein Stück Eisen fliegt ja auch mal durch die Luft ;-)
Erstellt am 10.02.2015 um 21:59 Uhr von Kölner
Pickel darf ruhig mal zugeben, wenn er sich irrt...
Erstellt am 11.02.2015 um 04:58 Uhr von Dezibel
Zur Erklärung, es würden auch niemals 50% in die IGM eintreten. Aber ihr wisst ja, wie das ist, wenn einer da irgendetwas aufschnappt. Und im Moment ist die IGM sehr aktiv, mit guten Tarifforderungen. Da kann man sich schon mal was zusammenspinnen.
Trotzdem vielen Dank für das Feedback.
Erstellt am 11.02.2015 um 06:43 Uhr von Hoppel
1. Eine Gewerkschaft kann auf Grund ihrer Satzungs- und Tarifautonomie frei entscheiden, für welche Arbeitnehmer und in welchen Wirtschaftsbereichen sie tätig werden will. Sie hat auch das Recht, den Zuständigkeitsbereich zu ändern. Eine Änderung ist nicht deshalb unzulässig, weil für den neu erfassten Bereich bereits eine andere Gewerkschaft tarifzuständig ist.
2. Den Gewerkschaften ist es grundsätzlich nicht verwehrt, sich in ihrer Satzungskompetenz zu beschränken und Änderungen der Satzung von der Zustimmung Dritter abhängig zu machen. Ein Verstoß gegen einen derartigen Zustimmungsvorbehalt führt im Außenverhältnis nicht notwendig zur Unwirksamkeit der Satzungsänderung.
BAG, Beschluss vom 27. 9. 2005 - 1 ABR 41/04
@ Dezibel
Wie bereits geschrieben wurde, kommt es also auf die Satzung der jeweiligen Gewerkschaft an ...