Zuständigkeiten bei der der Gewerkschaftsbetreuung
Hallo alle. Unser Betrieb wird als Großhandel von VERDI mehr schlecht als recht vertreten. Ok, sind ja auch nicht die Masse an Mitgliedern. Nun geht ein Gerücht um, dass, wenn 50% der Belegschaft in die IG-Metall eintreten, dass die dann unsere vertretende Gewerkschaft würde, hätten ja auch bessere Konditionen, bessere Tarifverträge usw ... Ich weiß, dass das nicht so ist, aber wo finde ich dazu etwas schriftliches? Onkel Guggel rückt da auch nichts genaues raus ... Danke für eure Antworten.
Community-Antworten (13)
10.02.2015 um 14:27 Uhr
Wenn ihr Großhandel seid, wird die IGM keine Tarifgespräche mit dem AG führen bzw. auch nicht zum Arbeitskampf aufrufen. Sonst kommt der nächste auf die idee, sich bei Cockpit anzuschließen, die sollen ja noch besser zahlen...
10.02.2015 um 14:32 Uhr
Danke, dass weiß ich und danach habe ich nicht gefragt. Nochmal konkret: Wo ist geregelt, welche Gewerkschaft welchen Industriezweig vertritt?
10.02.2015 um 14:39 Uhr
In den Satzungen der Gewerkschaften.
Wenn Du eine Universalgewerkschaft suchst, dann wende Dich an die FAU.
10.02.2015 um 14:42 Uhr
Darüber gibt es keine Regelung, da es keine rechtlichen Beschränkungen gibt. Rechtlich DARF die IGM genauso für den Handel kämpfen, wie die GDL plötzlich für die Zugebgleiter Verantwortung übernehmen will.
Sie tut es nur nicht, da die IGM schon dem Namen nach für Metall- und Elektroindustrie steht und sich hüten wird, im Dienstleistungssektor auf fremden Terrain zu wildern.
Aber nochmal: Verbindlich irgendwo geregelt wirst du wohl nichts finden, da es offiziell keine Beschränkungen für die Gewerkschaften geben kann / darf / soll. Es sind maximal Selbstverpflichtungen in der eigenen Satzung.
10.02.2015 um 14:54 Uhr
Ok, ich dachte, das wäre irgendwann mal aufgeteilt und geregelt gewesen. Gerade wegen des "Wilderns". Und nein, ich suche keine Universalgewerkschaft und das sollte im Eingangspost deutlich gesagt worden sein. Es geht darum, ein hartnäckiges Gerücht dorthin zu verweisen, wo es hin gehört.
Tja, das mit dem Dienstleistungssektor ist schon richtig, aber wir handeln mit Stahl und anderen Metallen. Da kann man schon auf andere Gedanken kommen (Metall - IGMetall).
10.02.2015 um 14:56 Uhr
Zitat (Pickel): " Rechtlich DARF die IGM genauso für den Handel kämpfen, wie die GDL plötzlich für die Zugebgleiter Verantwortung übernehmen will."
Das ist schlichtweg falsch! Du wirfst da Äpfel und Bananen durcheinander!
Zitat (Pickel): "Aber nochmal: Verbindlich irgendwo geregelt wirst du wohl nichts finden, da es offiziell keine Beschränkungen für die Gewerkschaften geben kann / darf / soll. Es sind maximal Selbstverpflichtungen in der eigenen Satzung."
Genau so falsch! Natörlich gibt es offizielle Beschränkungen und zwar genau dann, wenn sich solche Gewerkschaften zu einer Dachorganisation zusammenschließen. Hier empfehle ich Dir einfach mal einen Blick in die §§ 3 und 15 der Satzung des DGB.
Du darfst aber nicht die DGB Gewerkschaft IGM mit der freien Gewerkschaft GDL vergleichen.
10.02.2015 um 15:06 Uhr
Ein Blick in die Satzung der IGM könnte weiterhelfen:
10.02.2015 um 15:08 Uhr
Pjöööng, ich sprach von rechtlichen Beschränkungen (im Sinne des (Grund-)-Gesetzes).
Meines Wissens nach haben die Beschränkungen in den Satzungen der Dachorganisationen keine allgemeingültige Rechtsverbindlichkeit.
Du darfst mich aber gerne korrigieren, wenn diese doch legitimiert sind, Gesetze zu erlassen.
10.02.2015 um 15:20 Uhr
Pickel, wenn eine Gewerkschaft für Beschäftigte "kämpft" muss das regelmäßig auch die Möglichkeit des Arbeitskampfes mit einschließen. Und was meinst Du was passiert wenn eine offensichtlich unzuständige Gewerkschaft zum Arbeitskampf aufruft? Dann zieht der Arbeitgeber(verband) ganz schnell vor Gericht und lässt feststellen, dass diese Gewerkschaft unzuständig ist und der Streikaufruf damit rechtswidrig... Und die gerichte werden dem folgen...
10.02.2015 um 21:55 Uhr
Was ich nicht verstehe ist das bei der zuständigen Gewerkschaft scheinbar kaum Mitglieder sind aber bei einer anderen sollen auf einmal über 50 Prozent der Belegschaft bereit sein rein zu gehen. Warum sind denn nicht über 50 Prozent in der Verdi vielleicht würdet Ihr dann auch wesentlich mehr Rückendeckung bekommen. Ansonsten ist die Idee von Pickel ja gut und ihr meldet Euch bei Cockpit an, so ein Stück Eisen fliegt ja auch mal durch die Luft ;-)
10.02.2015 um 22:59 Uhr
Pickel darf ruhig mal zugeben, wenn er sich irrt...
11.02.2015 um 05:58 Uhr
Zur Erklärung, es würden auch niemals 50% in die IGM eintreten. Aber ihr wisst ja, wie das ist, wenn einer da irgendetwas aufschnappt. Und im Moment ist die IGM sehr aktiv, mit guten Tarifforderungen. Da kann man sich schon mal was zusammenspinnen. Trotzdem vielen Dank für das Feedback.
11.02.2015 um 07:43 Uhr
-
Eine Gewerkschaft kann auf Grund ihrer Satzungs- und Tarifautonomie frei entscheiden, für welche Arbeitnehmer und in welchen Wirtschaftsbereichen sie tätig werden will. Sie hat auch das Recht, den Zuständigkeitsbereich zu ändern. Eine Änderung ist nicht deshalb unzulässig, weil für den neu erfassten Bereich bereits eine andere Gewerkschaft tarifzuständig ist.
-
Den Gewerkschaften ist es grundsätzlich nicht verwehrt, sich in ihrer Satzungskompetenz zu beschränken und Änderungen der Satzung von der Zustimmung Dritter abhängig zu machen. Ein Verstoß gegen einen derartigen Zustimmungsvorbehalt führt im Außenverhältnis nicht notwendig zur Unwirksamkeit der Satzungsänderung.
BAG, Beschluss vom 27. 9. 2005 - 1 ABR 41/04
@ Dezibel Wie bereits geschrieben wurde, kommt es also auf die Satzung der jeweiligen Gewerkschaft an ...
Verwandte Themen
Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?
ÄlterGuten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit
Ersatzmitglieder BR Festlegung als Ansprechpartner im Betriebsteil
ÄlterGuten Tag! Unser Betrieb ist in mehrere Betriebsteile aufgeteilt. (Wohnheime, Werkstätten usw.) Für die einzelnen Betriebsteile haben wir innerhalb des Betriebsrates einzelne Zuständigkeiten aufgete
Betriebsrats-Infos für Kollegen von ausländischen Standorten
ÄlterGuten Tag, a) Wenn Kollegen von ausländischen Standorten zeitweise (Wochen/Monate) nach Deutschland kommen, um aus- und weitergebildet zu werden und um hier zu arbeiten, so unterliegen sie doch all
Zuständigkeit Betriebsstätte / Neueinstellung
ÄlterWas zum Thema 'Betriebsstätten' und Zuständigkeiten des BR Aufkauf einer 'Marke' in D-Stadt, Eingliederung der Mitarbeiter nach §613a in eine bestehende GmbH (bisher ohne eigenes Personal) der Mutt
Schwierig,zwei "Firmen" in "einer" Firma, die eine mit BR die andere ohne BR, die ohne BR haben alle befristete Verträge!!!!!!!!!!!
Älterhallo zusammen, als wir kurz vor der wahl die wählerliste von der gl erhalten haben, haben wir festgestellt, dass ein kollege von der anderen firma bei uns in der firma eingestellt wurde, ohne vorher