Betriebsrats-Infos für Kollegen von ausländischen Standorten
Guten Tag,
a) Wenn Kollegen von ausländischen Standorten zeitweise (Wochen/Monate) nach Deutschland kommen, um aus- und weitergebildet zu werden und um hier zu arbeiten, so unterliegen sie doch allen deutschen und europäischen Arbeitsgesetzen und den Betriebsvereinbarungen und der örtliche Betriebsrat ist für sie zuständig. Richtig?
b) Der Arbeitgeber wird sie darüber doch bestimmt nicht informieren. Darf der Betriebsrat eigentlich für solche Kollegen eine Informationsveranstaltung anbieten?
c) Darf die Info-Veranstaltung auf dem Firmengelände und während der Arbeitszeit stattfinden?
d) Dürfen die Vertrauensleute und die zuständige Gewerkschaftsbetreuung daran beteiligt werden?
e) Wenn diese Kollegen kein oder nur schlecht deutsch sprechen, und der Betriebsrat kein/wenig englisch spricht, kann der Betriebsrat Weiterbildung dafür verlangen?
f) Kann man notfalls einen Übersetzer (so ähnlich wie auch einen Gebärdendolmetscher bei der Betriebsversammlung) zu so einer Info-Veranstaltung einladen?
Das waren jetzt viele Fragen. Ich hoffe, jemand hat eine Meinung dazu
Community-Antworten (1)
12.01.2008 um 22:54 Uhr
SchakKlusoh, zu a) zur Zuständigkeit des BR solltest Du mal im DKK unter § 5 BetrVg RN 42 - 56 studieren. Dass die Gesetze zu befolgen sind, halte ich dagegen für unstrittig
zu bff) schätze nicht, dass Ihr dafür zuständig seid. Aber ein Infoblatt ist möglich. Das könnt Ihr sicherlich auch übersetzen lassen.
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