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Lohnerhöhung. Was haben wir für Möglichkeiten? Ohne Tarif, ohne Gewerkschaft?

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dragonhand
Dez 2020 bearbeitet

Hallo, ich bin noch nicht lange im BR und meine Kollegen auch nicht wesentlich länger. Bitte entschuldigt also meine Unwissenheit. Wir haben das Problem das wir nicht Tarifgebunden sind noch eine Gewerkschaft haben etc., möchten aber seit längerem eine Lohnerhöhung durch bringen. Was können wir machen. Kann man so etwas in einer BV regeln? Z.B Beträgt der Gewinn X Prozent gibt es automatisch eine Lohnerhöhung von X Prozent. So nach dem Motto geht es der Firma gut, kann man auch eine Lohnerhöhung zahlen. Wäre das rechtens? Wen Ja, kann der AG das einfach wieder rückgängig machen?

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Community-Antworten (6)

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gironimo

10.02.2015 um 12:04 Uhr

Leider gilt auch für Euch der § 77 Abs. 3 BetrVG.

Der BR hat - außer Überzeugungsarbeit beim AG - kein Regelungsspielrum.

Wollen die AN in dieser Richtung kollektiv etwas erreichen, müssen sie die Gewerkschaft ins Boot holen (Mitglied werden)

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Globus

11.02.2015 um 12:01 Uhr

ich bin ggf. anderer Meinung - und nicht nur ich ;-)

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dragonhand

11.02.2015 um 12:53 Uhr

Vielen Dank für die schnelle Hilfe "gironimo"

Wie meinst du das "Globus"

G
Globus

11.02.2015 um 13:35 Uhr

na, dass es ggf möglich ist, dass bei euch die sperrwirkung des 77,3 nicht existent ist, bzw bedeutungslos...

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gruenteeist

12.02.2015 um 08:15 Uhr

Hi Globus, und wann ist das der Fall?

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Globus

12.02.2015 um 09:25 Uhr

wenn z.b. ein betrieb noch nie tarifgebunden war, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Tarifsperre des 77,3 bedeutungslos ist. Es gibt da so eine Entscheidungsmatrix, die genau das aussagt. Leider gibt es noch keine Urteile, da noch kein BR diesen Weg gegangen ist... So, wie kommen solche Leute auf solche Gedanken? Eigentlich ist es nicht so abwägig, wenn man sich das BetrVG auf einzelne Betriebe angewand ansieht...

§87 Abs. 1 BetrVG: Der BR hat, soweiteine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht...

Eigentlich ist das in Verbindung mit dem §77 Abs.3 BetrVG einschlägig: Arbeitsentgelte ... die durch TV geregelt sind, oder üblicherweise geregelt werden...

In einem von mir benannten Betrieb ist es nicht geregelt, und wir auch üblicherweise nicht geregelt. Das Wort "üblicherweise" könnte also auch bedeuten, dass der Betrieb eigentlich TV hat, aber noch nciht abgeschlossen, noch in Nachwirkung oder wie auch immer. Diese Begrifflichkeit sollte also mal endgültig definiert werden.

Was und für wen bedeutet genau "üblicherweise"...

Das BetrVG versucht doch betriebliche Situationen zu regeln, und zu beschreiben. Man geht beim BetrVG nciht von einem Musterbetrieb aus, sondern vom jeweiligen Einzelbetrieb. Die Tarifsperre soll doch nur die Gewerkschaften schützen, die mit im Betrieb sind, ist keine da, entfällt die Üblichkeit...

Nu bitte ich hier um eine rege Diskussion :-)

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