WAZ erhöhen
Ein AN beantragt eine höhere WAZ, der AG ist dafür. Wir bekommen eine Zuleitung zur Zustimmung, auf dem schon mal ein Phantasieparagraf des BetrVG steht. Wir wollen ablehnen, damit die Gleichbehandlung der AN gewährleistet ist. Gibt es da klare gesetzliche Regelungen?
Community-Antworten (11)
10.02.2015 um 10:57 Uhr
Da könnt ihr nicht widersprechen! Es gibt ja keinen Nachteil!
10.02.2015 um 11:08 Uhr
Ich weiß jetzt nicht, was WAZ ist, aber ich denke mal, der AN hat dann mehr Geld in der Tasche. Und Phantasieparagrafen gibt's auch in der Betriebsverfassung? Naja ...
Ihr seid also dagegen, dass einer mehr bekommt. Wie Kölner schon sagte, die anderen bekommen dadurch nicht weniger, also keine Benachteiligung. Aber wenn erst mal einer mehr hat, dann kann man doch wunderbar argumentieren, wenn andere das auch wollen. Eine absolute Gleichbehandlung wird es niemals geben. Und das ist gut so ...
10.02.2015 um 11:14 Uhr
Ich denke mal WAZ heißt Wochenarbeitszeit?`
Da seid ihr erst ab 10 Stunden im Boot - und dann auch nur bei Widerspruchgründen (die in aller Regel kaum auszumachen sein werden).
10.02.2015 um 11:38 Uhr
Ja, WAZ heißt Wochenarbeitszeit. Einen Nachteil gibt es dahingehend, dass der Kollege länger arbeiten muss. Mit Phantasieparagrafen meinte ich, dass in der Vorlage der § 79 BetrVG als Grundlage genannt wird, und der hat ja nun mal mit dem Sachverhalt überhaupt nichts zu tun.
Uns geht es ausschließlich darum, dass es eine Gleichbehandlung der aller Kollegen gibt. Wir befürchten quasi einen "Dammbruch", wenn der erste AN eine höhere WAZ hat und dann massive Einflussnahme des AG zur Verlängerung.
10.02.2015 um 11:54 Uhr
Nunja, im ersten Post lese ich:
Ein AN beantragt eine höhere WAZ,
Im letzten Post lese ich:
und dann massive Einflussnahme des AG zur Verlängerung.
Aber der AN will ja länger arbeiten (danke für die Aufklärung WAZ). Warum sollte der AG auf weitere Verlängerung drücken? Oder meinst Du bei den anderen AN? Vielleicht wollen die aber auch länger arbeiten? Irgendwie bin ich immer noch nicht im Boot.
10.02.2015 um 12:08 Uhr
Phantasie-§ ? da würede ich erst einmal nachfragen, welchen § der AG denn nun wirklich meint.
Und widersprechen könnt Ihr nur, wenn einer der Gründe aus dem § 99 BetrVG vorliegt.
Und da stellt sich die Frage, wer wollte nun eigentlich die Erhöhung und wo sind Nachteile?
10.02.2015 um 12:12 Uhr
Also, bei allem Wohlwollen und bei aller Bereitschaft zu helfen: In letzter Zeit muss man sich wirklich immer öfter fragen, ob man hier mit Fragen vera..... werden soll.
Ein AN beantragt eine höhere WAZ, der AG ist dafür. Super für den AN, der AG geht auf den Wunsch ein, man kann davon ausgehen, dass der AN sich darüber im Klaren ist, dass das bedeutet, er muss länger arbeiten => BR sieht Nachteil
Wir bekommen eine Zuleitung zur Zustimmung, auf dem schon mal ein Phantasieparagraf des BetrVG steht. Auch AG sind nur Menschen und können sich mal verschreiben, miteinander reden hilft manchmal!
Wir wollen ablehnen, damit die Gleichbehandlung der AN gewährleistet ist Welche Gleichbehandlung? Erklär das bitte mal.
*Gibt es da klare gesetzliche Regelungen? * Es gibt ein Urteil des BAG welches besagt, dass der BR bei der Erhöhung der individuell vereinbarten wöchentlichen AZ nur dann in der MB ist, wenn es sich um eine Erhöhung von über 10 Std. und um eine Dauer von mehr als 4 Wochen handelt und zwar nur dann!
Wir befürchten quasi einen "Dammbruch", wenn der erste AN eine höhere WAZ hat und dann massive Einflussnahme des AG zur Verlängerung. Ehrlich, wer soll diesen Satz verstehen? Was für einen Dammbruch und welche Verlängerung?
10.02.2015 um 12:27 Uhr
Sorry, ich wollte niemanden vera lbern oder noch schlimmeres.
Scheinbar kann ich mich aber nicht richtig ausdrücken und versuche es noch einmal. Bei uns gilt eine WAZ von 34 h für alle AN. Nun will ein Teamleiter seine WAZ auf 38 h erhöhen, wobei wir als BR glauben (ich weiß, das gehört in die Kirche), dass dieser "Willen" eher auf mehr oder weniger sanften Druck des AG entstanden ist. Aber ok, der AN hat das beim AG beantragt und nun hat der BR das auf dem Tisch mit der Bitte um Zustimmung der WAZ-Erhöhung. Es gibt noch andere AN auf der gleichen Leitungsebene, die 34 h arbeiten. Das ist das, was ich unter Gleichbehandlung verstehe, im Prinzip gleicher Arbeitsplatz, aber unterschiedliche Arbeitszeit. Wir befürchten nun, dass der AG die anderen Teamleiter ein wenig unter Druck setzt, damit sie den gleichen Weg gehen und ebenfalls eine höhere Arbeitszeit beantragen, obwohl sie das eigentlich nicht wollen.
Aber offenbar hat der BR ja ohnehin kein MBR, wenn ich das mit dem BAG-Urteil richtig verstanden habe.
Ich bitte vielmals um Entschuldigung, dass ich mich so blöd ausgedrückt habe, ich wollte keinem zu nahe treten.
10.02.2015 um 12:52 Uhr
Nochmal, ihr habt aus verschiedenen Gründen überhaupt kein Recht auf die Verweigerung:
-> es ist deutlich unterhalb der 10-Std-Grenze -> es ist (vermutlich) im vollen Einklang mit Recht und Gesetz -> Der AN beantragt das proaktiv, daher auch hier keine Beteiligung.
Eure Sorge in aller Ehre, aber da kommt ihr nicht weiter.
Man solle auch als BR sich abgewöhnen sich in Dinge einzumischen, in denen die vereinbarenden Parteien allesamt sehr gut alleine auskommen.
10.02.2015 um 13:09 Uhr
Ich bitte vielmals um Entschuldigung, dass ich mich so blöd ausgedrückt habe, ich wollte keinem zu nahe treten. Ok, angenommen, jetzt habe ich und wohl auch andere, Dich verstanden. Es bleibt aber dabei, ihr seid da nicht in der MB, das scheint euer AG aber auch nicht zu wissen.
Wir befürchten nun, dass der AG die anderen Teamleiter ein wenig unter Druck setzt, damit sie den gleichen Weg gehen und ebenfalls eine höhere Arbeitszeit beantragen, obwohl sie das eigentlich nicht wollen. Ich bin zu der Auffassung gelangt, dass man als BR nicht ständig den Stellvertreter spielen darf, sonst geht man zugrunde. Es ist davon auszugehen, dass die Teamleiter schon so groß sind, dass sie alleine mit Messer und Gabel essen können und somit auch in der Lage sind, den Mund aufzumachen und NEIN zu sagen. Wenn sie das nicht können, ihr könnt es nicht für sie erledigen!
10.02.2015 um 13:13 Uhr
Und der AG ist auch noch doof dabei!
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