Erstellt am 10.02.2015 um 09:20 Uhr von Kölner
LOL
Echt? Das will der AG machen? Konnte der AN sich selbst den Lohn auszahlen?
Lustig! Hoffentlich wehrt sich der AN.
Erstellt am 10.02.2015 um 09:37 Uhr von Pickel
Wieso hat er die Zulage erhalten? Hat die Perso geschlampt oder hat er falsche Angaben gemacht?
Erstellt am 10.02.2015 um 09:43 Uhr von Durmojob
Er hat jeden tag überstd gemacht bis 20 uhr . Da ist der AG davon ausgegangen das er schichtet weil 20 uhr arbeitsende ist.
Der AG sagte ihm warum er es 3 monate lang nicht im lohnbüro gesagt hat dss er nicht schichtet sondern überstd macht.
Das ist Betrug laut dem AG
Erstellt am 10.02.2015 um 09:50 Uhr von moreno
Na kündigen kann der AG immer wenn er will nur ob er damit vor Gericht durch kommt??? Er kann doch die zu Unrecht erhaltende Zulage zurückfordern und gut ist es!
Erstellt am 10.02.2015 um 09:52 Uhr von Pjöööng
In der Tat kann man Betrug hier nicht von vornherein ausschließen. Wenn der AN allerdings dem AG nur nicht explizit auf seinen Fehler aufmerksam gemacht hat, wird es vermutlich nicht reichen. Nach der Scahverhaltsschilderung sollte sich auch mal der Arbeitgeber an die eigene Nase fassen und sich fragen, wieso er seinen Laden nicht im Griff hat.
Als BR sollte man hier mal mit dem Arbeitgeber ensthaft darüber reden wer für wessen Fehler verantwortlich ist.
Erstellt am 10.02.2015 um 10:12 Uhr von Dezibel
Ich verstehe Bahnhof.
1. Schichtende ist 20:00 Uhr.
2. Er macht Überstunden bis 20:00 Uhr.
3. Hat er da Doppelschicht gefahren?
4. Also hat er die zweite Schicht auch gemacht und dann sollte es Zuschläge geben?
5. Die Überstunden waren sowohl angeordnet, als auch genehmigt?
Fragen über Fragen ...
Erstellt am 10.02.2015 um 10:18 Uhr von Pickel
Der AN hat schon eine Mitwirkungspflicht und wenn ihm nachgewiesen werden kann, dass er wusste, dass er zuviel Geld bekommt, dies aber nicht bekanntgab, wird der AG hier auf ein zerstörtes Vertrauensverhältnis abzielen. Betrug nicht, aber Unterschlagung wäre denkbar.
Aber dafür müsste der AN im Detail gewusst haben, dass ihm das Geld nicht zusteht und böswillig gewesen sein. In diesem Falle wirds vllt knapp...
Ist ja aber auch denkbar dass er dachte "die Perso wird schon wissen was sie tut und mir nicht ohne Grundlage das Geld auszahlen".
Erstellt am 10.02.2015 um 10:41 Uhr von durmojob
Bei uns im Betrieb Schichten nur 4 MA . Das mit den Überstd läuft bei uns aufGreiwilliger basis jeder darf aber muss keine Überstd leisten das läuft schon seit Jahren so.
Er hat jeden Tag 3 überstd gemacht Freiwillig.
Es hängt auch ein Hinweis das kein MA länger als 10 std pro Tag arbeiten darf.
Und derMA weis das ihm keine Schichtzulage zusteht .
Er hat das auch selber erzählt das er geld bekommt .
Nur so hat das der AG herausgefunden , irgend ein AN hat ihn verpfiffen .
Erstellt am 10.02.2015 um 10:48 Uhr von Pjöööng
Zitat (durmojob):
"Und derMA weis das ihm keine Schichtzulage zusteht .
Er hat das auch selber erzählt das er geld bekommt."
Dann liegt der Vorwurf des Betruges nahe. Ich denke die Entscheidung über das weitere Schicksal des Arbeitsverhältnisses sollte man dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer sowie ggf. den Arbeitsrichtern überlassen.
Erstellt am 10.02.2015 um 11:19 Uhr von gironimo
>In der Tat kann man Betrug hier nicht von vornherein ausschließen<
Na und - aber man kann es auch nicht als gegeben voraussetzen.
Im Zweifel für ......
Ich denke auch, dass der AG sich hier weit aus dem Fenster hängt. Wie würdet Ihr das denn mit der "Abwägung des Einzelfalls" sehen.
Ich denke Mittel der Wahl ist hier die Rückforderung der Mittel im Zuge der Ausschlussfristen und ggf, eine Abmahnung. Ansonsten wäre eine Schwachstellenanalyse - also wo lässt das System Fehler zu - angezeigt.
Erstellt am 10.02.2015 um 11:44 Uhr von Erbsenzähler
Also bei der Schilderung aus der Antwort 8 kann ich mich nur den Antworten von Pjöööng (Antwort 9) und Pickels (Antwort 8) anschließen. Einen Betrug und den Vertrauensverlust in den AN als möglichen Kündigungsgrund kann ich nachvollziehen. Dieser wird auch sehr wahrscheinlich vor Gericht durchkommen. Denn der AN hat den Fehler zu Ungunsten des AGs bemerkt aber ihn nicht darauf hingewiesen. Hier liegt eine bewusste Unterlassung des ANs vor. Da hilft auch keine Jahre lange Betriebszugehörigkeit mehr!
Es wird hier kein Zweifel für... gebeh wie gironimo schreibt.
Erstellt am 10.02.2015 um 12:39 Uhr von moreno
Na ich bin auch der Meinung von Gironimo das der Arbeitsrichter hier für den Arbeitnehmer wäre....aber man weiß ja nie was für einen Richter man grade erwischt.
In wie weit er wirklich in einem Kollegengespräch etwas geäußert hat und wie der Wortlaut war ist immer sehr zweifelhaft außerdem kann er sicher auch auf die Vertraulichkeit eines solchen Gesprächs berufen. Ob ein normaler AN immer weiß welche Zulage ihm wann zusteht...auch fraglich. Der Arbeitgeber hat ja die Möglichkeit das Geld zurückzufordern und dem AN zusagen pass auf nochmal und Du fliegst. Sofort zu kündigen, damit geht er meiner Meinung nach baden.
Erstellt am 10.02.2015 um 13:45 Uhr von Pjöööng
Zitat (moreno):
"In wie weit er wirklich in einem Kollegengespräch etwas geäußert hat und wie der Wortlaut war ist immer sehr zweifelhaft"
Da hat da Rechtssystem ein ganz praktikables Instrument für gefunden: Die Zeugenvernehmung!
Zitat (moreno):
" außerdem kann er sicher auch auf die Vertraulichkeit eines solchen Gesprächs berufen"
Welche Vertraulichkeit? Ist der Kollege Arzt, Beichtvater oder Rechtsanwalt? Sofern dieser AN nicht noch kurzfristig seine Schwester mit dem Kollegen rechtssicher verkuppelt wird der Kollege vor Gericht aussagen MÜSSEN wenn er als Zeuge vorgeladen wird.
Zitat (moreno):
"Ob ein normaler AN immer weiß welche Zulage ihm wann zusteht...auch fraglich."
Den Sachverhalt lesen ist nicht Deine Stärke?
Erstellt am 10.02.2015 um 14:41 Uhr von moreno
Pjöööng meine Meinung wie dieser Fall vorm Arbeitsgericht ablaufen würde wenn Du meinst es läuft anders dann ist es ja gut!
Erstellt am 10.02.2015 um 19:36 Uhr von Snooker
http://www.heise.de/resale/artikel/Wenn-der-Arbeitgeber-zu-viel-ueberweist-1756872.html