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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Dauernachtschicht

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1955hk
Nov 2022 bearbeitet

Hallo Ich arbeite seit über 20 Jahren Dauernachtschicht . Diese wurde damals auf Freiwilligen-basis angeschafft. Nun werde ich einfach gegen meinen Willen, aus angeblich betriebsbedingten Gründen, auf die Normalschicht versetzt. Habe ich Recht auf einen finanziellen Ausgleich? Ich habe dann ca. 1000 Euro weniger Verdienst im Monat.

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Community-Antworten (3)

D
DummerHund

20.11.2022 um 10:58 Uhr

Gibt es ein Gewohnheitsrecht bei Arbeitszeiten? Wird ein Arbeitnehmer über längere Zeit immer zur gleichen Schicht (inklusive Schichtzulage) eingeteilt, bildet sich hieraus nicht zwingend ein Gewohnheitsrecht bezüglich der Arbeitszeit. Angeführt wird in diesem Fall häufig die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen (Az. 9 Sa 1325/98), das den Fall eines seit Jahren in der Nachtschicht tätigen Arbeitnehmer verhandelte. Dieser setzte sich gegen seine plötzliche Einteilung in die Tagschicht zur Wehr mit der Begründung: Seine Arbeitszeit sei zum Gewohnheitsrecht geworden. Dieser Argumentation widersprachen die Richter: Es sei keine betriebliche Übung entstanden, da aus dem Verhalten des Arbeitgebers nicht der Wille erkennbar wurde, den Arbeitnehmer nur noch nachts einzusetzen. Das vermeintliche Gewohnheitsrecht passte den Arbeitsvertrag damit nicht nachträglich an.

C
Challenger

20.11.2022 um 13:51 Uhr

Zitat 1955hk : Nun werde ich einfach gegen meinen Willen, aus angeblich betriebsbedingten Gründen, auf die Normalschicht versetzt.

Was sagt denn der Betriebsrat ???

BAG, Beschluß vom 27.06.1989 - 1 ABR 33/ 88 Mitbestimmung bei Schichtwechsel Leitsatz: Wird in einem Betrieb im Schichtbetrieb gearbeitet, so unterliegt auch die Regelung der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer von einer Schicht in die andere umgesetzt werden können, dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG

X
XYZ68

21.11.2022 um 08:42 Uhr

Schichtzulagen werden für Nachteile beim Arbeiten in Schichten gezahlt. Falle die entsprechenden Schichten weg, so entfällt auch die Grundlage für die Zahlung der Zulagen. So bitter dies ist, wenn im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich die Dauernachtschicht vereinbart wurde, darf der Arbeitgeber auch anders einsetzen. Er muss dabei Recht und Billigkeit beachten, aber das dürfte in den meisten Fällen wenig helfen. Falls er einen anderen Mitarbeiter auf Dauernachtschicht einsetzen würde und dich dafür rausnehmen würde wäre z.B. so ein Fall.

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