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Versetzung von Dauernachtschicht in Tagschicht

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DJCarlo
Jan 2018 bearbeitet

Versetzung von Dauernachtschicht in die Tagschicht ohne finanziellen Ausgleich? Ist das so einfach möglich oder muss der AG hier einen finanziellen Nachteilsausgleich zahlen?

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Community-Antworten (3)

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gironimo

10.02.2014 um 13:02 Uhr

Die Nachtschichtzulagen sind doch eine "Entschädigung" für die Nachtarbeit. Wenn die weg fällt, fällt auch die Zulage weg.

Aber Versetzungen fallen ja nicht vom Himmel. Verhandeln kann der AN mit dem AG über alles (siehe auch § 82 BetrVG). Und wenn dann der BR auch noch "sonstige Nachteile" feststellen sollte, kann er auch die Zustimmung verweigern.

B
blackjack

10.02.2014 um 13:09 Uhr

Eine Versetzung setzt aber nach der in § 95 Abs. 3 BetrVG enthaltenen Legaldefinition in erster Linie die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs voraus.

K
Kulum

10.02.2014 um 14:26 Uhr

... oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist.

Allerdings sehe ich auch keine Versetzung bzw. keine Mitbestimmung. Nur der Vollständigkit halber hatte ich den zweiten Halbsatz nachgetragen

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