16 Jahre Dauernachtschicht
Wir haben drei Kollegen die seit 16 Jahren Dauernachtschicht arbeiten....einer davon hat vor zwei Wochen einen Fehler gemacht uwo ein Schaden von ca.400.- entstand! Unsere GL will diesen Mann jetzt raus nehmen in Dreischicht! Meine Frage dazu: Darf die GL das einfach so???? Muss nicht der BR dazu gehört werden? Welche § müssen denn beachtet werden????
Community-Antworten (3)
06.05.2012 um 15:22 Uhr
Das BAG sieht im Schichtwechsel allein noch keine Versetzung; da müssen schon auch die Tätigkeiten andere werden, sodass der Versetzungsbegriff zur Anwendung kommen kann (§ 95 Abs. 3 BetrVG). Dann wäre der BR zur Versetzung zu beteiligen (§ 99 BetrVG).
Der Kollege sollte aber mal einen Blick in den Arbeitsvertrag werfen. Die Frage wäre zu klären, was steht da zur zeitlichen Lage/Schicht und welche Klauseln gibt es zum flexiblen Einsatz auch in anderen Schichten.
06.05.2012 um 15:51 Uhr
Es gibt aber auch diese BAG Entscheidung
07.05.2012 um 11:28 Uhr
Natürlich habt ihr ein MBR nach §87 Bbs.1 Nr.2. Siehe
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/urteile2.htm?#ank2
Wir haben momentan auch mehere Beschlussverfahren in dieser Thematik am laufen wegen einseitiger Schichtwechsel.
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