Erstellt am 09.02.2015 um 15:17 Uhr von Rattle
Hallo,
ist leider auch so das wegen Krankheit gekündigt werden kann, wenn die Prognose sagt das eine Gesundung nicht zu erwarten ist.
Wir kennen leider die Umstände nicht. Das sie das BEM nicht in Anspruch genommen hat kann auch Gründe haben die wir nicht kennen,
Als BR solltet ihr alles tun um der Kündigung zu Wiedersprechen, alles andere wird vom Arbeitsgericht verhandelt wenn denn eine Kündigung kommt.
MFG
Erstellt am 09.02.2015 um 17:30 Uhr von seesee
Ihr könntet z.B. argumentieren, dass die Gründe für die negative Gesundheitsprognose nicht so schwer wiegen wie die langjährige Betriebszugehörigkeit, in der die MA zuverlässig ihrer Arbeit nachging, wenn dem denn so ist...
Erstellt am 09.02.2015 um 17:44 Uhr von Kölner
Wer ein BEM ablehnt (bei einem BEM-Angebot) wird es sehr, sehr schwer haben, den Job zu erhalten.
Der AG hat aus meiner Sicht alle Chancen und aus meiner Sicht auch zu Recht.
Erstellt am 09.02.2015 um 18:00 Uhr von gironimo
Vielleicht seht Ihr auch Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten auf eienem anderen Arbeitsplatz; ggf. mit zumutbaren Umschulungsmaßnahmen. Oder wie wäre es mit Weiterbeschäftigung unter geänderten Vertragsbedingungen?
Ansonsten - was sagt die Kollegin oder der Anwalt von ihr?
Erstellt am 09.02.2015 um 19:08 Uhr von Hoppel
@ gironimo
Meinst Du nicht, dass Du´s etwas übertreibst?
Wenn die Kollegin dauerkrank ist, ein BEM ablehnt, das IA der Kündigung zustimmt ...
sollte man der Kollegin doch keine Steine in den Weg legen!
Und gar nicht muss es einen BR interessieren, was der Anwalt der Kollegin sagt!
@ TONIii
Hat sich die Kollegin überhaupt schon mal mit Euch als BR in Verbindung gesetzt? Vermutlich nicht!
Dann lasst die Anhörungsfrist verstreichen ... jeder ist seines Glückes Schmied!