Folgendes Problem:
Neuwahlen standen an.
MA (bis dato dauerkrank und kündigungsbefährdet) kam daraufhin für kurze Zeit wieder zur Arbeit, stellte sich als Listenführer zur Wahl, kam dementsprechend in den BR, nahm an einigen wenigen Sitzungen teil und ist jetzt wieder dauerkrank. Selbstverständlich springt jetzt dafür das entsprechende Ersatzmitglied ein - und das seit mehr als 1/2 Jahr!
Frage:
Genießt das o.b. BRM trotz krankheitsbedinger Abwesenheit aus dem BR von mehr als 1/2 Jahr weiterhin den gesonderten Kündigungsschutz (was wohl Sinn und Zweck der ganzen Aktíon sein sollte)?