Erschlichener BR-Kündigungsschutz?
Folgendes Problem: Neuwahlen standen an. MA (bis dato dauerkrank und kündigungsbefährdet) kam daraufhin für kurze Zeit wieder zur Arbeit, stellte sich als Listenführer zur Wahl, kam dementsprechend in den BR, nahm an einigen wenigen Sitzungen teil und ist jetzt wieder dauerkrank. Selbstverständlich springt jetzt dafür das entsprechende Ersatzmitglied ein - und das seit mehr als 1/2 Jahr! Frage: Genießt das o.b. BRM trotz krankheitsbedinger Abwesenheit aus dem BR von mehr als 1/2 Jahr weiterhin den gesonderten Kündigungsschutz (was wohl Sinn und Zweck der ganzen Aktíon sein sollte)?
Community-Antworten (12)
12.07.2008 um 11:42 Uhr
Ja genießt er.
Du schreibst doch selbst: "Stellte sich zur Wahl" und er wurde schließlich auch gewählt.
Dein "dauerkrank" hört sich an als würdest du deinem Kollegen unterstellen nicht krank zu sein sondern krank zu machen. Sich darum zu kümmern ist nicht deine Sache sonder die des AG.
Kleine Hexe
12.07.2008 um 11:59 Uhr
@Beluga, "erschlichener Kündigungsschutz" Allein schon bei der Überschrift rollen sich mir die Zehennäge auf! Der Kollege wurde in den BR gewählt und somit zeigt die Belegschaft, dass sie froh ist, dass er wieder gesund ist und arbeiten kann und sie wollten ihn als Betriebsrat! Kein Mensch ist aus Jux und Tollerei ein halbes Jahr krank!
Er ist Betriebsrat und geniesst selbstverständlich den § 15 KSchG wie alle anderen BR's auch! Und dass er nun wieder krank ist, war sicherlich nicht seine Absicht! Arbeitsunfähig heisst nicht gleichzeitig Amtsunfähig, er kann auch während dieser Zeit an Sitzungen teilnehmen!
12.07.2008 um 14:20 Uhr
@Hexe und Mona Lisa, das sind genau die Antworten, warum sich wohl viele Mitleser hier scheuen, Fragen zu stellen - Ihr beschimpft einen Fragenden, ohne genaue Hintergründe zu kennen!
Zunächst einmal: ich unterstelle niemandem, dass er nicht krank ist!!
- Beschriebenes BRM war bereits länger als 1/2 Jahr krank und nicht im Betrieb!
- Beschriebenes BRM WAR im BR und hat diesen zum Platzen gebracht, weil er auf Bitten des AG'S (dem der BR in dieser Zusammensetzung nicht gefiel) sein Mandat niedergelegt und somit Neuwahlen erzwungen hat und stellt sich als dann Listenführer erneut zur Wahl!
- Natürlich akzeptieren wir als BR seine (wenn auch knappe) Wiederwahl - wir wissen aber auch, dass diese nur zustande kam, weil einige Mitarbeiter die Hintergründe nicht kannten
- Unmittelbar nach den Neuwahlen meldet er sich erneut krank - und das war vor 1/2 Jahr!
Noch Fragen?
12.07.2008 um 16:51 Uhr
@All, die Motivation sich für den BR zu engagieren ist schon schwer nachzuvollziehen, wenn man gesundheitlich so angeschlagen ist. Jedenfalls sollte man dem Ersatzmitglied den Rücken stärken sich im Amt zu entablieren und ggf. bei der nächsten Wahl auf erster Position zu kandidieren - schließlich sind ja genug Erfahrungen gesammelt worden!
Für das Unternehmen ist der erkrankte BR ja wohl unproblematisch, da ja die Krankenkasse die Zeche zahlt.
12.07.2008 um 17:48 Uhr
@Beluga, wenn ein Mitarbeiter nur durch seine kurzzeitige Anwesenheit im Stande ist, gewählt zu werden, in welchen Zustand befanden sich dann die anderen Listen?? Hier scheint insgesamt der betriebliche Informationsfluss ins Stocken geraten zu sein. Gute Betriebsratstätigkeit lässt sich auch auf Betriebsversammlungen darstellen. Vier davon sind eh' im Jahr vorgesehen. Nutzt diese Möglichkeiten, dann haben "Blindgänger" bei der nächsten Wahl keine Chance!
12.07.2008 um 18:21 Uhr
@Beluga
Noch Fragen? Ja ganz viele! Der von Dir geschilderte Sachverhalt läßt objektiv betrachtet Deine Wertung vom "erschlichenen Kündigungsschutz" nicht nachvollziehen. Ich denke bei Dir ist sehr viel Emotionalität und Verärgerung dabei. Sachverhalt hast Du keinen der Deine Vermutung stützt. Nur Annahmen und Unterstellungen!
Jeder Betrieb hat den BR den es verdient. Der Kollege ist gewählt und damit sollte es gut sein. Denn mit Deiner Haltung stellst Du Dich nicht nur gegen das von Dir angegriffene BRM sondern auch gegen die Wähler. Wie kommst Du darauf, dass die den Sachverhalt nicht kannten. Und selbst wenn, wer sagt Dir dass man ihn dann nicht trotzdem gewählt hätte.
Ich hoffe nur das Du nicht so "unvoreingenommen" bist wenn es um die krankheitsbedingte Kündigung eines Kollegen geht.
12.07.2008 um 20:51 Uhr
@Beluga Warum Beschimpfst Du hier die Personen die Dir eine ehrliche Antwort geben? Wolltest Du etwa nur eine Bestätigung Deiner schon voreingenommenen Antwort? Besuch schnell ein Seminar!
12.07.2008 um 23:17 Uhr
"wenn ein Mitarbeiter nur durch seine kurzzeitige Anwesenheit im Stande ist, gewählt zu werden, in welchen Zustand befanden sich dann die anderen Listen??"
Nur mal so am Rande... Der Kollege hätte sich auch in Abwesenheit zur Wahl stellen können oder hat er durch seine lange Erkrankungsdauer die Eigenschaft als wählbarer AN verloren?
"Frage: Genießt das o.b. BRM trotz krankheitsbedinger Abwesenheit aus dem BR von mehr als 1/2 Jahr weiterhin den gesonderten Kündigungsschutz (was wohl Sinn und Zweck der ganzen Aktíon sein sollte)? "
Ich bin überzeugt, dass sich mind. 80% BRM, aus genau diesem Grund -Kündigungsschutz- , als KandidatIN zur Wahl gestellt haben!
Schlimm ist, dass die wenigsten der gewählten BRM, einen aktiven Beitrag als BRM leisten , sondern nur durch körperliche Anwesenheit bei Sitzungen glänzen (wenn es denn passt) oder gerne Schulungen absolvieren.
Das ist ein Umstand, der wesentlich übler ist!
13.07.2008 um 21:07 Uhr
@peanuts, er war anwesend! Es gab Zeugen! Siehe oben! Hab es selbst gelesen! Ob Arbeitsplatzallergie oder nicht war aber nicht herzuleiten (deswegen den Arbeitsplatz abzuräumen, dürfte auch sehr schwierig werden...).
14.07.2008 um 00:52 Uhr
Eigentlich habe ich keine rechte Lust mehr, aufgrund doch einiger merkwürdiger Reaktionen hier nochmals in die Diskussion einzusteigen, ich weiß aber auch, dass es BR's gibt, für die unsere Situation durchaus interessant ist.
Zunächst @rainer Gerne richte ich der WAF aus, dass die zahlreichen Seminare, die ich dort im Laufe meiner langjährigen BR-Zugehörigkeit besucht habe, nichts getaugt haben und unserem Rechtsanwalt, der uns als BR rechtlich vertritt, dass er ein Stümper ist...
Beschriebenes BRM wurde bei der Wahl 2006 als 12. (!) Nachrücker einer Liste gewählt. Es ist nachzuvollziehen, dass er keinen Einsatz hatte und somit nach 1/2 Jahr seinen gesonderten Kündigungsschutz verlor. Irgenwann wurde er dann aufgrund einer chronischen Erkrankung langfristig arbeitsunfähig. Es liegt mir fern, ein Urteil darüber abzugeben, ob diese Arbeitsunfähigkeit "gerechtfertigt" war - das hat einzig und allein ein Arzt zu beurteilen und ich darf davon ausgehen, dass dieser weiß, was er tut!! Einige Zeit später teilte der AG uns mit, dass er diesen MA aufgrund der langen Krankheit kündigen wolle. Wir habem dem NICHT zugestimmt. Nachdem der AG dann systematisch alle Nachrücker aus dem Weg geräumt hatte (wie so etwas geht, muss ich Euch nicht erklären) und zusätzlich noch ein ordentliches BRM aus dem Betrieb ausschied, wäre eben dieser MA in den BR nachgerückt. Als wir ihm dieses mitteilten, legte er plötzlich sein Mandat nieder. Auch unser Hinweis, dass der AG doch schon mit Kündigung gedroht habe, konnte ihn nicht umstimmen. Später erfuhren wir, dass er mit dem AG den "Deal" ausgehandelt hatte: Austritt aus dem BR=keine Kündigung (im anderen Fall würde man schon eine Möglichkeit finden, ihn loszuwerden). Also Neuwahlen. Plötztlich erschien der MA wieder zur Arbeit, stellte sich als Listenführer zur Wahl und startete eine Hetzkampagne gegen die verbliebenen BR-Mitglieder (und noch mehr, worauf ich hier nicht im einzelnen eingehen möchte - ganz offensichtlich als Sprachrohr des AG's). Er wurde wie o.b. knapp gewählt, nahm an einigen wenigen Sitzungen teil ist und war ab dann wieder dauerarbeitsunfähig. Leider ist der Plan des AG's nicht aufgegangen - der bisherige BR wurde in seiner Besetzung exakt wiedergewählt (der AG hätte lieber "seine" Leute darin gesehen). DAS ist das, was ich mit "erschlichenem" Kündigungsschutz meine. Ich möchte gar nicht abstreiten, dass hier bei aller Professionalität natürlich auch Emotionen eine Rolle spielen -m. E. ist das Betrug am Wähler, aber ich gebe Euch in einem Recht: er ist gewählt und das muss man akzeptieren!!
14.07.2008 um 01:55 Uhr
Beluga, für mich ist nach deiner letzten Schilderung vor Allem die Haltung des Arbeitgebers unverständlich: er nimmt alle BRM (Nachrücker) aufs Korn und "räumt sie aus dem Weg". Andererseits aber akzeptiert er, dass ein Beschäftigter ewig lang krank ist; mit zweifelhaften Hintergründen wie du schilderst.
Ist das eine Aktion des Arbeitgebers, Zwietracht im BR zu säen? Dann ist es gelungen.
Du zählst eine Menge Dinge auf, die euren Zwist mit dem besagten BRM verständlich machen. Aber wie wollt Ihr diesen Zwist lösen?
Die Krankheit des Kollegen anzuzweifeln oder seinen Kündigungsschutz in Frage zu stellen, wird euch aber meines Erachtens dabei nicht weiter bringen.
14.07.2008 um 10:10 Uhr
@Beluga was bei euch passiert ist, ist nicht so ungewöhnlich; das Beste ist, wenn ihr anderen BRM mit dem "Dauer-EBRM" eure Arbeit für eure Kollegen gut macht und in Betriebsversammlungen regelmäßig darüber berichtet; laßt euch von solchen AG-Spielchen nicht frustrieren, im Gegenteil, es sollte euch zur Ehre reichen, wenn euer AG sich so hinterfo...anstrengt, euch zu spalten; beschäftigt euch mit dem AG und nicht mit euch selbst; also abhaken und gute Arbeit machen, Rechte der AN einfordern und verteidigen so wie es euch das BetrVG vorschreibt und erlaubt;
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