Wahlunterlagen an nachträglich als Dauerkrank eingestufte
Hallo zusammen,
wir befinden uns im Endstadium der Betriebsratwahlen. Im Vorfeld haben wir alle Kollegen informiert ( Wahlausschreiben ) incl. der Dauerkranken. Diesen haben wir auch unaufgefordert die Wahlunterlagen versendet. Meine Frage: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wahlausschreibens gab es Kollegen, die krank gemeldet waren, aber nicht als dauerkrank eingestuft waren. Zwischenzeitlich haben aber welche den Status dauerkrank. Müssen nun zwingend unaufgefordert Wahlunterlagen versendet werden? Die BR-Wahl ist am 07. April Ist die Wahl anfechtbar, wenn jemand nicht rechtzeitig erfasst bzw. bekannt war?
Vielen Dank für Eure Antwort
Community-Antworten (3)
31.03.2010 um 18:11 Uhr
Wenn die Wahl bereits am 7..4. stattfindet ist es sowieso zu spät zum versenden der Wahlunterlagen, schon wegen der Feiertage. Die Kollegen die krankl waren hätten ja auch von sich aus die Briefwahl beantragen können. Einen Grund zur Wahlanfechtung sehe ich hier nicht
01.04.2010 um 11:23 Uhr
Die Kollegen hätten die Unterlagen anfordern MÜSSEN. Kein Interesse, keine Wahlteilnahme.
01.04.2010 um 18:16 Uhr
erst mal Danke für die Antworten. Wir haben die betreffenden Kollegen mit Wahlunterlagen ausgestattet. Die Kollegen konnten von der Existenz des Wahlausschreibens nichts wissen, da sie zu dem Zeitpunkt schon krank waren. Sie waren aber noch nicht als "dauerkrank" eingestuft. Dementsprechend konnten sie auch keine Briefwahl beantragen. Allen uns bekannten "dauerkranken" haben wir ja unaufgefordert entsprechende Unterlagen versendet. Es geht mir um die Kollegen, die aus der bestehenden Krankheit heraus ( z. Zeitpunkt WA nicht im Hause ), später erst "dauerkrank" wurden. Wir, für uns, haben es ja jetzt gelöst. Vielleicht haben aber andere mit späterem Wahltermin die gleiche Problematik. Eine erfüllende Antwort hab ich noch nirgends entdecken können.
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