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Sitzungsteilnahme

K
Kölner
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben einen BR, einen GBR und einen KBR. An wievielen Sitzungen darf ich teilnehmen?

1.14107

Community-Antworten (7)

N
nicoline

07.02.2015 um 14:09 Uhr

Bekommst Du bezahlt für die Quizfragen?

D
Dezibel

07.02.2015 um 14:50 Uhr

Frage Deinen AG, zu welchen Sitzungen er dir frei gibt. ;))

S
Stoni

07.02.2015 um 17:02 Uhr

Kommt darauf an , bist Du in GBR und KBR entsandt ? Wenn ja an jeder....wenn nein, dann nur das örtliche Gremium es sei denn Du wirst als Gast oder Sachverständiger geladen.

D
Dezibel

07.02.2015 um 20:07 Uhr

... aber nur, wenn Du vom AG dazu freigestellt wirst, sonst musst Du Urlaub nehmen oder so ...

P
paula

07.02.2015 um 21:44 Uhr

zum KarnevalBetriebsRat darf man nur in der närrischen Zeit. Ganz anders bei dem GargarstigenBetriebsRat da ist es auf eigene Gefahr. Beim BlödelRat kann man immer hin aber warum sollte man das wollen ;)

H
HerthaBSC

09.02.2015 um 13:12 Uhr

Also bei uns ist das so das ich als BRV und meine Stellvertreterin zum GBR fahren weil wir auch dazu entsand worden sind(Sihe Geschäftsordnung). Und zum KBR fährt unser GBRV. Na ja und als BRM sollte man schon an jeder BR Sitzung teilnehmen sofern man nicht grade verhindert ist( Urlaub,Krankheit oder Seminarbesuche) Und dann gibt es noch zwei Ersatzmitglieder falls BRV oder Stellvert. nicht können.

H
Hartmut

09.02.2015 um 19:24 Uhr

42 ;)

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