Sitzungsteilnahme eines BRs während des Urlaubs?
Hallo, wie ist es eigentlich mit der Sitzungsteilnahme von BR-Mitgliedern während ihres Erholungsurlaubs geregelt ?? Angenommen ein BR-Mitglied befindet sich in einem 3 Wochen andauernden Erholungsurlaub, bleibt aber in heimatlichen Gefilden und nimmt deshalb zb. an ein, oder zwei ordentlichen BR-Sitzungen teil, welche während seines Urlaubes stattfinden ??
Kann das das einzelne BR -Mitglied selber entscheiden, oder kann der Arbeitgeber das verbieten, bzw. verhindern ??
MfG Micha
Community-Antworten (4)
16.08.2006 um 23:03 Uhr
Es ist tatsächlich so, daß ein ordentliches BR Mitglied an den Sitzungen teilnehmen kann. Der Arbeitgeber kann es nicht verhindern. Nur wenn das ordentliche BR Mitglied wirklich verhindert ist (ist ziemlich genau festgelegt wann dies zutrifft) ist ein Ersatzmitglied einzuladen. Das ordentliche BR Mitglied muss die Verhinderung dem BRV melden.
16.08.2006 um 23:12 Uhr
Die Kollegen vertreten im GBR die Interessen des entsendenden BR und nicht ihre persönliche Meinung. Wenn sie mit solchen Situationen nicht zurecht kommen ,sollte der BR andere GBR Mitglieder beschließen/entsenden.
16.08.2006 um 23:13 Uhr
Heini,
falsche Thread ?
16.08.2006 um 23:18 Uhr
Ups, meine Antwort ist in einem falschen Beitrag gelandet. Tschuldigung,
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