Angenommen ein BR-Mitglied befindet sich in einem 3 Wochen andauernden Erholungsurlaub, bleibt aber in heimatlichen Gefilden und nimmt deshalb zb. an ein, oder zwei ordentlichen BR-Sitzungen teil, welche während seines Urlaubes stattfinden ??
Kann das das einzelne BR -Mitglied selber entscheiden, oder kann der Arbeitgeber das verbieten, bzw. verhindern ??
MfG Micha
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