Hallo, wie ist es eigentlich mit der Sitzungsteilnahme von BR-Mitgliedern während ihres Erholungsurlaubs geregelt ??
Angenommen ein BR-Mitglied befindet sich in einem 3 Wochen andauernden Erholungsurlaub, bleibt aber in heimatlichen Gefilden und nimmt deshalb zb. an ein, oder zwei ordentlichen BR-Sitzungen teil, welche während seines Urlaubes stattfinden ??

Kann das das einzelne BR -Mitglied selber entscheiden, oder kann der Arbeitgeber das verbieten, bzw. verhindern ??

MfG Micha