Sitzungsteilnahme trotz Urlaub?
Hallo!Ich hab da mal eine generelle Frage:Darf eigentlich ein festes BR Mitglied der sich offiziell im Urlaub befindet eigentlich an einer BR Sitzung teilnehmen?
Community-Antworten (5)
17.08.2008 um 14:44 Uhr
@Klinsi, das BetrVG hat nicht's dagegen......... Aber vorher den/die BRV benachrichtigen, damit kein Ersatzmitglied eingeladen wird!
§ 25 BetrVG DKK, II. Voraussetzungen des Nachrückens, RN. 17
17.08.2008 um 15:03 Uhr
Klinsi JA !!
18.08.2008 um 09:12 Uhr
Hallo, es ist zwar richtig dass ein in Urlaub befindliches BR-Mitglied an einer BR-Sitzung teilnehmen darf. Frage ist nur ob das wirklich notwendig ist??? Gebt doch den Ersatzmitgliedern auch mal die Gelegenheit an einer BR-Sitzung teilzunehmen.
18.08.2008 um 09:20 Uhr
@mainpower, das muss sicher jedes BR - Mitglied ganz für sich alleine entscheiden. Und trotzdem ist nicht umsonst im BetrVG verankert, dass es möglich ist, denn wenn z. B. in einem Ausschuss Themen bearbeitet werden, in dem das Betriebsratsmitglied voll involviert ist und der Urlaub nicht gerade in Südafrika stattfindet, sollte m. M. nach der/die KollegIN dran bleiben!
18.08.2008 um 10:06 Uhr
@Mona-Lisa vor gar nicht so langer Zeit war diese Fragestellung schon mal Thema im Forum. Ich kann mich da an eine Antwort von Kölner erinnern.Die Antwort lautete in etwa so:" Es gibt Leute die halten sich für unersetzlich. Die Friedhöfe sind voll davon."
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