Erstellt am 17.08.2008 um 12:44 Uhr von Mona-Lisa
@Klinsi,
das BetrVG hat nicht's dagegen.........
Aber vorher den/die BRV benachrichtigen, damit kein Ersatzmitglied eingeladen wird!
§ 25 BetrVG DKK, II. Voraussetzungen des Nachrückens, RN. 17
Erstellt am 17.08.2008 um 13:03 Uhr von Der alte Heini
Erstellt am 18.08.2008 um 07:12 Uhr von mainpower
Hallo,
es ist zwar richtig dass ein in Urlaub befindliches BR-Mitglied an einer BR-Sitzung teilnehmen darf. Frage ist nur ob das wirklich notwendig ist??? Gebt doch den Ersatzmitgliedern auch mal die Gelegenheit an einer BR-Sitzung teilzunehmen.
Erstellt am 18.08.2008 um 07:20 Uhr von Mona-Lisa
@mainpower,
das muss sicher jedes BR - Mitglied ganz für sich alleine entscheiden.
Und trotzdem ist nicht umsonst im BetrVG verankert, dass es möglich ist, denn wenn z. B. in einem Ausschuss Themen bearbeitet werden, in dem das Betriebsratsmitglied voll involviert ist und der Urlaub nicht gerade in Südafrika stattfindet, sollte m. M. nach der/die KollegIN dran bleiben!
Erstellt am 18.08.2008 um 08:06 Uhr von mainpower
@Mona-Lisa
vor gar nicht so langer Zeit war diese Fragestellung schon mal Thema im Forum. Ich kann mich da an eine Antwort von Kölner erinnern.Die Antwort lautete in etwa so:" Es gibt Leute die halten sich für unersetzlich. Die Friedhöfe sind voll davon."