Erstellt am 11.08.2005 um 08:29 Uhr von viktor
Ich würde sagen, der Urlaub wird unterbrochen und es ist Arbeitszeit. So habe ich das jedenfalls schon einige Male ohne Protest der Gegenseite praktiziert.
Erstellt am 11.08.2005 um 10:20 Uhr von Devil
Hallo maja67,
mit einem eindeutigem "Ja" ist es nicht zu beantworten.
Die Urlaubsunterbrechung zur Teilnahme an einer BR-Sitzung kann für ein Mitglied zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Aufgaben erforderlich sein, wenn es sie bei gewissenhafter Überlegung u. vernünftiger Würdigung aller Umstände für notwendig halten durfte.
Beispielsweise, wenn ein wichtiges Thema behandelt wird od. das Mitglied über besondere Sachkenntnisse verfügt. (§ 37 BetrVG)
Erstellt am 19.08.2005 um 00:00 Uhr von McShultz
Hallo,
habt Ihr keine Ersatzmitglieder ?
Die sind doch eigentlich für diesen Fall zur Sitzung einzuladen.
MfG
McShultz