Hallo an alle , wir haben eine Frage unsere BRV hat nach § 29 eine AO Sitzung anberaumt weil uns die Arbeit über den Kopf wächst und wir es aller 14 tage nicht schaffen ( Schichtbetrieb ) Wir haben jetzt den AG gebeten am 4.2. ( schriftlich ) uns in der zeit vom 9.2 bis 11.2 eine zeit einzuräumen ( wir wissen , müssen wir nich § 30 betr.VG ) haben es aber trotzdem getan um die Arbeit abzudecken in der Abteilung. Frist war heut 14.00 Uhr
Seine Antwort war knapp , er habe kein Personal könnten nicht tagen. gleichzeitig gibt er der BRV Briefe die er bis 13.2. beantwortet haben will :-(
Nächste offizielle Sitzung wäre der 18.2.
Unsere Frage können wir tagen ...beisp. Montag 8.00 Uhr ? Die BRV hat Frühdienst der rest von spät und Nachtdienst. Was kann uns passieren wen wir die AO machen ??????
Danke