Außerordentliche Sitzung
Hallo an alle , wir haben eine Frage unsere BRV hat nach § 29 eine AO Sitzung anberaumt weil uns die Arbeit über den Kopf wächst und wir es aller 14 tage nicht schaffen ( Schichtbetrieb ) Wir haben jetzt den AG gebeten am 4.2. ( schriftlich ) uns in der zeit vom 9.2 bis 11.2 eine zeit einzuräumen ( wir wissen , müssen wir nich § 30 betr.VG ) haben es aber trotzdem getan um die Arbeit abzudecken in der Abteilung. Frist war heut 14.00 Uhr Seine Antwort war knapp , er habe kein Personal könnten nicht tagen. gleichzeitig gibt er der BRV Briefe die er bis 13.2. beantwortet haben will :-( Nächste offizielle Sitzung wäre der 18.2. Unsere Frage können wir tagen ...beisp. Montag 8.00 Uhr ? Die BRV hat Frühdienst der rest von spät und Nachtdienst. Was kann uns passieren wen wir die AO machen ?????? Danke
Community-Antworten (19)
07.02.2015 um 09:51 Uhr
Der AG könnte Euch den Lohn nicht bezahlen er könnte Euch auf Schadensersatz verklagen oder Euch erschiessen dürfen tut er alles nicht. Aber ichbin der Meinung das Ihr dringenden Schulungsbedarf habt das der AG so mit Euch umspringt. ;-)
07.02.2015 um 10:14 Uhr
Der BR entscheidet selbst nach pflichtgemäßen ermessen, wann er seine BR-Sitzung und wie oft macht. Wenn es erforderlich ist (weil es z.B. Fristen zu beachten gibt, macht Ihr auch im zwei Tagetakt Sitzungen.
Der BR braucht den AG auch nicht um "Erlaubnis" fragen. Er meldet sich zur BR-Arbeit ab und danach wieder an.
Seine Antwort war knapp , er habe kein Personal könnten nicht tagen< Das ist allein sein Problem. Der BR tagt.
Wenn also der BRV eine Sitzung anberaumt hat, führt Ihr sie durch - fertig.
Da im Schichtbetrieb nicht alle BRs bei einer Sitzung Arbeitszeit haben, ist es auch normal, dass einige außerhalb der Schicht zur Sitzung müssen. Das ist dann wie Arbeitszeit zu werten und durch Freizeitausgleich zu vergüten.
Näheres steht im § 37 BetrVG (und in den dazugehörenden Kommentaren; z.B. Fitting)
07.02.2015 um 11:26 Uhr
Wir haben jetzt den AG gebeten ... Genau das ist der Punkt, an dem ihr verloren habt. Darauf hat er doch nur gewartet. Man soll immer friedlich und nett sein, das stimmt, aber man sollte auch seine GRUNDLEGENDEN Rechte als BR kennen. Nun, bitte bitte, bittet ihn nicht um ein Seminar. Macht einen ordentlichen Beschluss und teilt ihm das mit. Dann kann er sein Personal zählen und nachdenken, wie er es schafft. Es gibt Dinge auf Erden, da bittet man nicht, auch wenn man ihn sonst lieb hat. ;))
07.02.2015 um 14:12 Uhr
@ püppi
"gleichzeitig gibt er der BRV Briefe die er bis 13.2. beantwortet haben will :-( Nächste offizielle Sitzung wäre der 18.2. "
Und?? was ist jetzt Euer Problem? Warum nehmt ihr den Wunsch des AG nicht wörtlich und beruft eine zusätzliche Sitzung ein?
§ 29 Abs.3 BetrVG Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ... der Arbeitgeber beantragt.
Wie groß ist Euer Gremium überhaupt?
07.02.2015 um 14:40 Uhr
weil uns die Arbeit über den Kopf wächst und wir es aller 14 tage nicht schaffen ( Schichtbetrieb) Wenn das ein Dauerzustand ist, dann solltet ihr euch überlegen, ob 14 tägig ausreicht. Ein dem AG bekannter regelmäßig stattfindender, wöchentlicher Sitzungstermin, ermöglicht ihm eine bessere Einsatzplanung, als oft stattfindende außerord. Sitzungen. Da bei Euch Schichtbetrieb stattfindet, passt auch ein wöchentlicher Sitzungstermin sowieso nie für alle BRM. Ich schließe mich meinen Vorrednern an, die Sitzungshäufigkeit richtet sich nach der Erforderlichkeit und bedarf keiner Bitte an den AG.
07.02.2015 um 19:03 Uhr
erst mal ganz lieben dank an alle , wir sind ein fünfköpfiger BR . Wir werden also am Montag um 8.00 uhr eine AO machen und drauf warten bis CHef wütend dazu kommt um uns es zu verbieten . Die BRV hat Frühdienst die anderen spät oder Nachtdienst :-((((
Lieben dank an alle
07.02.2015 um 19:34 Uhr
@ Püppi
Als AG würde ich Euch die Hölle heiß machen und zwar zu Recht!
§ 30 BetrVG: "Der Betriebsrat HAT bei der Ansetzung von Betriebsratssitzungen auf die betrieblichen Notwendigkeiten Rücksicht zu nehmen. Der Arbeitgeber ist vom Zeitpunkt der Sitzung vorher zu verständigen."
Warum steht da wohl, dass der AG vorher zu verständigen ist? Damit ist mit Sicherheit nicht gemeint, dass eine BRV Samstags spontan beschließen kann, dass für Montag, 8 Uhr eine BR-Sitzung einberufen wird ...
... und zu dieser Sitzung ist dann auch noch ordnungsmäß eingeladen worden?? Jedes BRM hat also die Einladung nebst Benennung eines jeden einzelnen Tagesordnungspunktes erhalten & zur Kenntnis nehmen können, um sich auf diese Sitzung vorzubereiten ?
Kein BRM ist verhindert? Es muss also kein Ersatzmitglied geladen werden?
Und warum setzt Eure BRV eine BR-Sitzung für 8 Uhr an, wenn vier von fünf BRM Spät-/oder Nachtdienst haben?
07.02.2015 um 20:14 Uhr
Kann es sein, dass man eben nicht die teure Arbeitszeit dafür nutzen will? Also kommen alle in ihrer Freizeit zur Sitzung und hoffen, dass Cheffe nicht wütend die Sitzung unterbricht und verbietet. Was ist das für ein Unternehmen? Oder doch nur ein Fake ...
07.02.2015 um 21:04 Uhr
Also kommen alle in ihrer Freizeit zur Sitzung und hoffen, dass Cheffe nicht wütend Und wollen diese (Frei)Zeit natürlich auch nicht zurückhaben.
08.02.2015 um 01:33 Uhr
Hoppel ....wenn du lesen kannst kommen 4 in ihrer Freizeit und nur einer nämlich die BRV hat früh. Wenn du alles gelesen hast kannst du sehen das wir vorher am 4.2. um einen Termin gebten haben welcher abgelehnt wurde ......oder anders auf den 20.2. terminiert wurde . dazwischen am 18.2. haben wir ordentliche Sitzung. Bin etwas verwundert. Der AG wird über die AO am Montag um 6.30 Uhr informiert. Weiß nicht warum du mich so anpamst.......:-(
08.02.2015 um 09:23 Uhr
kommen 4 in ihrer Freizeit und nur einer nämlich die BRV hat früh. Ein absolutes Unding! Mit welchem Recht ruft die Fürstin ihre Untertanen in der Freizeit in den Betrieb? Mein Tip: Abwählen, neuwählen und schnellstens alle zur Schulung.
08.02.2015 um 12:10 Uhr
@ püppi
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Erforderliche BR-Arbeit findet grundsätzlich während der ARBEITSZEIT statt. Wenn das aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich ist (z.B. Schichtbetrieb), greift § 37 Abs.3 BetrVG > die KollegInnen haben also Anspruch auf Freizeitausgleich. BRM die Nachtschicht haben, hätten EVENTUELL einen Anspruch auf Befreiung von der Nachtschicht geltend machen können ...
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Ich habe gelesen, dass ihr den AG am 4.2. gebeten habt, Euch zwischen 9.2 bis 11.2 Zeit für eine weitere Sitzung einzuräumen. Aber wenn ich um etwas bitte, muss ich auch ein NEIN verkraften können ... und das tut ihr mit eurer Kurzschlussaktion nicht!
Es wäre ein Leichtes gewesen, dem AG mitzuteilen, dass die nächste BR-Sitzung z.B. am 12.2. stattfindet.
- Hast Du Dich mit einzigen Wort dazu geäußert, ob für die Sitzung überhaupt eine Tagesordnung mitgeteilt worden ist ... da hege ich erhebliche Zweifel!
Nach wie vor herrschende BAG Rechtsprechung: "Die Vorschrift des § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG dient mittelbar der Willensbildung des Betriebsrats, indem sie dem einzelnen Betriebsratsmitglied eine sachgerechte Sitzungsvorbereitung ermöglichen und ihn vor unbedachten und unvorbereiteten Entscheidungen schützen soll.
Die RECHTZEITIGE Ladung unter Übermittlung der Tagesordnung soll ihm Gelegenheit geben, sich ein Bild über die zu treffenden Entscheidungen zu machen und ihm die Möglichkeit eröffnen, sich sachgerecht und ordnungsgemäß auf die Betriebsratssitzung vorbereiten zu können.
Damit wird eine demokratischen Grundprinzipien gerecht werdende Willensbildung des Betriebsrats gewährleistet und der Gefahr einer Überrumpelung einzelner Betriebsratsmitglieder bei der Beratung und anschließenden Abstimmung entgegengewirkt. ... Nach diesen Grundsätzen ist die Beachtung des § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG und die dort ausdrücklich angeordnete Ladung der Betriebsratsmitglieder einschließlich etwaiger Ersatzmitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung als wesentlich für die Wirksamkeit eines in der Sitzung gefassten Betriebsratsbeschlusses anzusehen. Das gibt der Zweck dieser Regelung vor."
Unter rechtzeitig versteht das BAG übrigens mind. 2 Tage ...
08.02.2015 um 12:38 Uhr
Hallo an alle , wir haben eine Frage unsere BRV hat nach § 29 eine AO Sitzung anberaumt weil uns die Arbeit über den Kopf wächst und wir es aller 14 tage nicht schaffen
Dies ist völlig ligitim und sogar löblich wenn ein BR dies merkt und auch bereit ist den Zustand ab zu ändern.
Wir haben jetzt den AG gebeten am 4.2. ( schriftlich ) uns in der zeit vom 9.2 bis 11.2 eine zeit einzuräumen ( wir wissen , müssen wir nich § 30 betr.VG ) haben es aber trotzdem getan um die Arbeit abzudecken in der Abteilung. Frist war heut 14.00 Uhr
Ein BR der sich Gedanken macht wegen dem betrieblichen Ablauf. Anders sehe ich es hier nicht, denn der BR fragt hier (4.2.) 5-7 Tage (9.2 bis 11.2.) beim AG an und gibt Gelegenheit zur Personalplanung. Hier geht der BR auch ganz expliziet darauf ein auf betriebliche Belange Rücksicht zu nehmen zu wollen.
Seine Antwort war knapp , er habe kein Personal könnten nicht tagen. gleichzeitig gibt er der BRV Briefe die er bis 13.2. beantwortet haben will :-( Nächste offizielle Sitzung wäre der 18.2.
Wenn der AG in so einem Fall einem BR terminlich bindet, anfragen des BR aber so lapidar ab tut ohne Alternativforschläge zu unterbreiten, kann man nicht davon aus gehen das er überhaupt Interesse daran hat das ein BR Sitzungen abhält um Misszustände die in seiner Firma und unter seiner Leitung entstanden sind zu ändern oder ab zu mildern. Denn hier geht es im Ganzen ja nicht nur um die eine Sache der der AG beantwortet haben will, da eichalles zusammen derzeit über den Kopf wächst. Und die nächste Sitzung am 18.2. wäre definitiv zu spät wenn der AG für Anliegen den Termin 13.2. gesetzt hat.
Unsere Frage können wir tagen ...beisp. Montag 8.00 Uhr ?*
Ja könnt ihr, denn der AG hat sich hier alles andere als korrekt verhalten. Und gerade unter den Umständen das viel arbeit auf dem Tisch des BR liegt kann es löblich sein wenn man die Sitzung früh ansetzt. Denn man weiss vorher nie genau wann Ende sein wird. Und man versucht ja auch dadurch Rücksicht zu nehmen das die Personalplanung nicht vollendenst aus den Fugen gerät, indem man Schichtüberlappend tagt.
Die BRV hat Frühdienst der rest von spät und Nachtdienst.
Das ist leider immer das Problem in Betrieben wo ein Betriebsrat ist und Schichtarbeit die Tagesordung darstellt. Also nicht das Problem des BR: Und hier mal eine Rechnung. 5er BR: Einer Frühschicht, Zwei Spätschicht, Zwei Nachtschicht. BR Sitzung wird Früh angesetzt. Müssen also jeweils die zwei Spät und Nachtschichtler kommen. BR Sitzung wird in Spät angesetzt. Dann muss der Frühschichtler und die beiden Spätschichtler im frei kommen. BR Sitzung wird in Nacht angesetzt. Hier muss der Früh- und die beiden Nachtschichtler im Frei kommen.
Es handelt sich hier bei der Schichtbesetzung also bei einer anberaumten Sitzung bei lediglich einer Person. Und wenn ein AG dies nicht kompensieren kann, dann hat er ein ganz anderes Problem...... und der BR eine zusätzliche Aufgabe mehr auf dem Tisch. Den AG nämlich auf zu forden dem BR die Personalplanung zukommen zu lassen. Den Rattenschwanz der da mit dran hängen könnte sollt ja bekannt sein.
Was kann uns passieren wen wir die AO machen ?????? Diesen Punkt könnte man hier nur spekulativ beantworten, denn je nachdem was er machen würde, liegt es an dem "wie er es Begründet". Denn das er dem BR das fehlende Personal benennt muss nicht heissen das es auch hinterher bei ergreifen einer Maßnahme in schriftlicher Form so bei behält.
Ich finde ihr habt gut und richtig gehandelt, Wünsche euch viel Erfolg und hier ne´n schönen Restsonntag.
08.02.2015 um 14:26 Uhr
@snooker
indem man Schichtüberlappend tagt.
WO hast Du das rausgelesen?
08.02.2015 um 14:35 Uhr
@Dezibel Bitte noch mal genau lesen den bennnten Absatz, dann sollte Dir bewusst sein was dort beschrieben ist von meiner Seite.
08.02.2015 um 14:51 Uhr
Die anberaumung der AO für morgen früh hat die BRV mit uns allen abgesprochen ....wir sind alle der meinung das gerade in unserem beruf die dienste abgedeckt sein müssen. Deshlb und nur deshalb haben wir uns für montag entschieden da alle anderen 4 noch nicht im dienst sind. Also muss der AG nur den dienst von der BRV abdecken und nicht für alle oder mehrere. Unsere BRV hat wohl und das immer alle betrieblichen Belange im Auge. Der entschluss ist Freitag getroffen worden weil zudem auch noch an diesem Tag die DP für März raus kamen ohne beteiligung des BR. Wir haben es im guten versucht .....um einen termin gebeten ...weiter werden wir mit Schreiben bombardiert mit fristsetzung....was sollen wir den sonst tun außer kurzfristig einzuberufen ????? unsere BRV entscheidet nix allein immer mit uns als Gremium. Danke snooker ...... wir sind die letzten die mit der brechstange rangehen .....nur wird alles was der BR macht versucht zu verhindern. Wir fühlen uns einfach nicht ernst genommen. Wir werden morgen früh sitzen und sehen was passiert. Das Leben kann er uns nicht nehmen ......
08.02.2015 um 19:30 Uhr
Du solltest AUF KEINEN FALL DEN RATSCHLÄGEN VON SNOOKER folgen. Das ist grober Unfug und macht zudem keinen Sinn. Hier im Forum wird er mittlerweile nur noch milde belächelt und der Fragesteller oft genug gewarnt vor seinen Ideen. Sie sind zumeist krude und nicht mit dem betrvg gedeckt. Schaue einfach mal in andere Freds, dann merkst du das auch...
08.02.2015 um 20:08 Uhr
wir sind die letzten die mit der brechstange rangehen .....nur wird alles was der BR macht versucht zu verhindern. Wir fühlen uns einfach nicht ernst genommen. Wir werden morgen früh sitzen und sehen was passiert. Das Leben kann er uns nicht nehmen ......
Istauch unter den gegebenen Umständen das Beste was ihr machen könnt. Es reicht wenn hier genug Jasager rumgeistern. Betriebsrat sein heisst auch mal Kampf---nicht immer, aber halt an den richtigen Punkten---- Diskutieren könntet ihr im BR auch darüber ob ihr dem AG nicht mitteilt das ihr es für erforderlich haltet (das Wort erforderlich kann in solchen Fällen wichtig sein, da man es schlecht in der Aussageform widerlegen kann) zukünftig jede Woche am Tag x um Zeit XY eure Betriebsratssitzung ab zu halten. Solltet ihr dies machen, aber auch Beschluss über Tag und Anfangszeit der BR Sitzung fassen. So könntet ihr dann auch noch extra eine Sprechstundenzeit für die MA einführen (nach Möglichkeit sollte diese der BRV abhalten). Genau die selben Spielchen hatten wir vor 15-16 Jahren auch. Also geht nicht gibts nicht. Wünsche dann mal gutes gelingen.
08.02.2015 um 20:13 Uhr
Deshlb und nur deshalb haben wir uns für montag entschieden da alle anderen 4 noch nicht im dienst sind. Machts, in Gottes Namen, aber kommt nicht wieder und jammert, dass irgendetwas nicht genehmigt wird ... Wenn ich euer AG wäre, würde ich heute Feuerwerk abbrennen.
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