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Zugang der Kündigung

A
annamarianne
Jan 2018 bearbeitet

Der AG schickt Ende November 2014 einem MA mit der Post (Einschreiben mit Rückschein) die Kündigung zum 31.12.2014. MA ist ist nicht da bzw. öffnet nicht da ihm die Kündigung vorher telefonisch angekündigt wurde. MA holt das Einschreiben auch nicht bei der Post ab und erhebt erst Mitte Januar nachdem der AG ihn nicht mehr beschäftigt (ab 01.01.2015) und ihn auf Hinweis der Kündigung nach Hause geschickt hat Kündigungsschutz Klage.

Gilt die Kündigung als zugegangen und die Klagefrist versäümt? Wird der Briefträger als Zeuge geladen das er den Abholschein eingeworfen hat?

Was ist eure Meinung, kennt jemand einen ähnlichen Fall oder ein Urteil.

Danke

1.18105

Community-Antworten (5)

M
Matze

05.02.2015 um 23:26 Uhr

Der MA hat wohl eine gute Rechtsberatung erhalten. So wird's gemacht. Das Arbeitsgericht erledigt den Rest.

H
Hoppel

05.02.2015 um 23:37 Uhr

@ Matze

Das Wort "Zugangsvereitelung" hast Du ganz offensichtlich noch nie gehört ...

@ annamarianne

Tja ... dieser Kollege wird vermutlich noch ganz blöd aus der Wäsche gucken, wenn ihm ein Arbeitsrichter erklärt, dass die Klagefrist versäumt ist und die Kündigung als zugegangen gilt ...

http://www.taylorwessing.com/uploads/tx_siruplawyermanagement/Arbeitsrecht_200642.de.pdf

D
Dezibel

06.02.2015 um 08:40 Uhr

Wenn ich mal weiiiit zurückdenke, da erklärte mir mal ein Arbeitsrichter, dass eben das Einschreiben das Problem ist. Da gilt die Unterschrift als Zugang. Keine Unterschrift, keine Zustellung. Einfacher wäre es, wenn es per einfacher Post zugestellt wird. Da reicht der Einwurf in den Briefkasten, um zugestellt zu sein. Hmmm ... grübel ...

P
Pickel

06.02.2015 um 09:44 Uhr

Das ist ganz simpel: Kann ihm nachgewiesen werden, den Zugang bewusst vereitelt zu haben (und so offen wie du es hier schreibst, scheint es ja zumindest Mitwisser zu geben...), dann gilt die Kündigung als zugegangen aufgrund schuldhafter Zugangsvereitelung.

Wenn er aber darlegen kann dass er den Zugang nicht erwarten konnte und nicht in der Lage war, den Brief entgegenzunehmen, ist er fein raus. Personaler, die mittels Übergabeeinschreiben versenden, haben tatsächlich nicht aufgepasst.

G
gironimo

06.02.2015 um 10:37 Uhr

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

Ich sehe da eher schwarz.

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