Streiken als Nicht-Gewerkschaftler?
Hallo. Wir haben heute das erste Mal in unserer 60jährigen Firmengeschichte einen Warnstreik durchgeführt (Frühschluss). Dürfen Nicht-Gewerkschaftsmitglieder auch "straffrei" streiken oder haben sie mit arbeitsrechtlichen Folgen zu rechnen?
Community-Antworten (10)
05.02.2015 um 19:42 Uhr
nein, nicht MG müssen leider Arbeiten, oder sie treten beim Streik in die GW ein (machen viele GW so).
Oder der Arbeitgeber erlaubt es und bezahlt kein lohn, für die Zeit.
MFG
05.02.2015 um 20:53 Uhr
Hier halte ich es erstmal für Fraglich woher der AG weiß wer in der GEW ist und wer nicht- Ich wüsste nicht das es verpflichtetend ist das ein AN dem AG dies mitteilen muss.
05.02.2015 um 21:11 Uhr
@ seesee
ZWINGENDE Voraussetzung ist, dass der Warnstreik durch eine Gewerkschaft initiiert wurde und rechtmäßig ist!
Dann kann und darf JEDER AN sanktionsfrei streiken, egal ob Gewerkschaftsmitglied oder nicht. Die Aussage, dass Nichtgewerkschaftsmitglieder arbeiten müssen, ist vollkommener Quatsch!
Der AG muss den streikenden AN den entsprechenden Arbeitsausfall natürlich NICHT vergüten und wird Lohn/Gehalt entsprechend kürzen.
Gewerkschaftsmitglieder erhalten Geld aus der Streikkasse, Nichtmitglieder dürfen ihre Teilnahme als Privatvergnügen verbuchen und den Lohnausfall selber tragen.
Mir ist´s allerdings ein Rätsel, warum man eine solche Frage stellt, wenn der Warnstreik bereits gelaufen ist ...
05.02.2015 um 21:17 Uhr
Hoppel, es war ja unser erster Warnstreik und es war nicht viel Zeit zum Überlegen. Und die Gew hatten wir das auch vergessen zu fragen. Aber die Aktion selbst war ein echter Erfolg. Sogar die meisten Nicht-Mitglieder haben mitgemacht. Damit hatten wir gar nicht gerechnet!
06.02.2015 um 10:42 Uhr
Dann hat das bei den Nichtmitgliedern vielleicht die Rolle der Gewerkschaften verdeutlicht. Ein Grund Mitglied zu werden......
06.02.2015 um 11:38 Uhr
@Seesee Herzlichen Glückwunsch für den ersten Warnstreik eurer Firmengeschichte, und zu der wie du schreibst guten Beteiligung. Bitte geht aber beim nächsten mal den frühen Weg mit der GEW ein, dann hast du es hinterher leichter. @Rattle Deine Antwort ist sowas von falsch und daneben. Grundsätzlich ist jeder berechtigt an einem Warnstreik teilzunehmen, ob er Mitglied der Gewerkschaft ist oder nicht. Dazu braucht es KEINE Erlaubnis vom AG. Für den Warnstreik erhalten auch Mitglieder KEIN Geld von der GEW.
06.02.2015 um 12:41 Uhr
@ Widder
"Für den Warnstreik erhalten auch Mitglieder KEIN Geld von der GEW."
Das stimmt so NICHT! Manche Gewerkschaften sehen bei Warnstreiks tatsächlich kein Streikgeld zu, andere aber schon ...
GEW: Bei Warnstreiks oder Solidaritätsaktionen während der Arbeitszeit wird eine Streikunterstützung in Höhe des nachgewiesenen Nettogehaltsabzugs gewährt, höchstens das Streikgeld für einen Tag.
DBSH: Bei Warnstreiks werden je Stunde und Einzelmitglied 10,- Euro, höchstens 50,- Euro pro Tag, gewährt. Dauert der Streik nicht den ganzen Tag, wird eine Stundenberechnung vorgenommen. Gleiches gilt für Warnstreiks bei einer Streikdauer von weniger als einer vollen Stunde. Dauert die Maßnahme weniger als 30 Minuten, wird abgerundet, dauert sie länger als 30 Minuten, wird aufgerundet.
06.02.2015 um 14:01 Uhr
@Hoppel Danke für die Info. Ich kenne es so nicht, zumal es sich, wenn ich es richtig interpretiere, bei seesee um eine Gew handelt die für Warnstreik nicht zahlt.
06.02.2015 um 18:51 Uhr
von Widder:
@Rattle Deine Antwort ist sowas von falsch und daneben. Grundsätzlich ist jeder berechtigt an einem Warnstreik teilzunehmen, ob er Mitglied der Gewerkschaft ist oder nicht. Dazu braucht es KEINE Erlaubnis vom AG. Für den Warnstreik erhalten auch Mitglieder KEIN Geld von der GEW.
Du solltest nicht pauschal sagen was richtig oder falsch ist, Tatsache ist das ich bei mehreren Warnstreiks und auch Streiks in meiner Beruflichen Laufbahn erlebt habe und auch als Streikposten dort anwesend war. Und wo der Arbeitgeber wusste das derjenige nicht in der GW ist (es gibt immer petzen, ist ja in Deutschland Volkssport), eben die Ausfallzeit nicht bezahlt wurde. Aber es wurde der/dem Kolleg/in/e die Möglichkeit geboten in die GW einzutreten und mussten sich verpflichten zwei Jahre drin bleiben, es haben aber nicht alle Kollegen/in das Angebot angenommen.
Und es kam dazu das einige Kollegen eben Arbeiten sollten ( mit Wagen von einigen der Chefs im Kofferraum eingeschleust wurden, ja wirklich!) Die müssen ja leider bei einem Streik ( auch Warnstreik) auf das Firmengelände gelassen werden. Es war ein Betrieb und auch heute noch mit dreihundert Mitarbeitern.
Ob das nun alles Gesetzeskonform ist sei dahin gestellt, aber im Realem Leben läuft es oft anders wie man denkt und wie es im Buche steht.
Also lieber mal nachdenken! ja ich mache auch Fehler, aber Oberlehrer zu Spielen ist nicht Sinn eines Forums, Danke für das Lesen :-)
MFG
09.02.2015 um 15:44 Uhr
Schweigen ist öfter die bessere Antwort
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