Erstellt am 31.05.2023 um 08:12 Uhr von moreno
Streiks sind nur legal wenn sie von der Gewerkschaft gestützt werden. Sogenannte wilde Streiks sind nicht durch das Streikrecht geschützt.
Es gibt dann aber noch sowas wie Dienst nach Vorschrift ;-)
Erstellt am 31.05.2023 um 08:23 Uhr von Hansen
Erstellt am 31.05.2023 um 08:33 Uhr von Muschelschubser
Das Streikrecht fußt auf Art. 9 GG, und da geht es in erster Linie um Koalitionsfreiheit. Hier sieht man schon, dass das Streikrecht organisierten Einheiten obliegt.
Ich finde außerdem folgendes Dokument in dem Zusammenhang interessant:
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjEupHC9Z7_AhXXNuwKHQagA_EQFnoECAkQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.bundestag.de%2Fresource%2Fblob%2F504094%2F1d4904d7a73bd1f00775b2406642f133%2FGrenzen-des-Streikrechts-data.pdf&usg=AOvVaw08UK8apamugdADT1Lof5VR
Das meiste davon tangiert Euch wohl eher nicht.
Aber die juristische Einordnung in 2.1 verdeutlicht doch, dass der Streik ein Instrument entsprechender Vereinigungen ist, um Einigung bei Tarifabschlüssen zu erzielen.
Die entsprechende Gewerkschaft muss also ausdrücklich zum Streik aufrufen.
Wer über diese Regelungen hinaus meint einen Streik durchführen zu müssen, der kommt schlicht und einfach seiner vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung nicht nach. Ergo muss er sich auch eventuellen arbeitsrechtliche Konsequenzen stellen.
Bliebe also theoretisch noch der von moreno skizzierte Weg "Dienst nach Vorschrift".
Wenn plötzlich die Bereitschaft wegfällt, auch mal länger zu machen, weitere Aufgaben wahrzunehmen, Unterstützung für Kollegen zu leisten, sich selbst einzubringen etc., dann kann es duchaus sein dass dies beim AG Spuren hinterlässt. Je nach dem welche Mittel man wählt, muss man sich aber bewusst sein dass dies auch mal auf dem Rücken anderer Kollegen ausgetragen wird, die dieses Rückgrat nicht mitbringen. Dass müsst Ihr ethisch dann für Euch selbst verantworten.
Erstellt am 31.05.2023 um 08:41 Uhr von xyz68
Zum Streik darf nur die Gewerkschaft aufrufen.
Bei der Lohnhöhe ist der BR raus. Erklärt das euren Leuten. Ladet die Gewerkschaft zur Betriebsversammlung ein (solltet ihr ja sowieso). Die können die Vorzüge erklären.
Und dann Mitglieder werben.
Erstellt am 31.05.2023 um 08:49 Uhr von Muschelschubser
Werbung von Mitgliedern - da war doch was...
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/gewerkschaften-im-betrieb-211-zulaessigkeit-von-gewerkschaftlicher-werbung_idesk_PI42323_HI2419403.html
Erstellt am 31.05.2023 um 09:04 Uhr von xyz68
Natürlich Werbung für die Gewerkschaft in den Pausen. Dies ist keine BR-Tätigkeit.
Den Mitarbeiter erklären, dass der BR bei der Lohnhöhe raus ist, ist aber durchaus BR-Tätigkeit.
In einem noch nicht tarifgebundenen Unternehmen in unserer Gegend hat die Gewerkschaft zur bewegten Pause aufgerufen. Die Mitarbeiter bekamen vor dem Tor Informationen und was zu essen und zu trinken. Mittlerweile laufen Tarifverhandlungen.