Erstellt am 23.09.2008 um 21:20 Uhr von Alexa
Hallo Hardy,
was der Arbeitgeber sagt, ist hier ohne Belang.
Zum Streik ruft die Gewerkschaft ihre Mitglieder (natürlich nach Ablauf der Friedenspflich und entsprechend abgelaufener Urabstimmung) auf.
Erstellt am 23.09.2008 um 22:27 Uhr von rainer w
@Hardy1
Frag ihn mal ob er Dir das schriftl. mit gesetzestext geben kann. Knn er garantiert nicht.
Erstellt am 24.09.2008 um 11:33 Uhr von packer
moin hardy,
frag mal einen metzger ob er jedes sch w ein schlachten kann... und dann frag mal babe ;)
ich würde an deiner stelle sehr vorsichtig mit dem wort arbeitskampf und urabstimmung umgehen... zum einen kann es sehr unangenehm für einen rädelsführer werden, zum anderen ist ein überraschungswarnstreik sehr viel hilfreicher...
deswegen ist dein einziger ansprechpartner die IGM bzw. der tarifkommissionsler in deinem laden!