Streikrecht für Betriebskrankenkassenmitarbeiter?
Dürfen Krankenkassenmitarbeiter (IG Metall-Zugehörigkeit) streiken??? Der Arbeitgeber behauptet, dass wir als Krankenkassenmitarbeiter nicht streiken dürfen....
Kann diese Aussage so Jemand bestätigen???
Besten Dank. Gruß Hardy
Community-Antworten (3)
23.09.2008 um 23:20 Uhr
Hallo Hardy, was der Arbeitgeber sagt, ist hier ohne Belang. Zum Streik ruft die Gewerkschaft ihre Mitglieder (natürlich nach Ablauf der Friedenspflich und entsprechend abgelaufener Urabstimmung) auf.
24.09.2008 um 00:27 Uhr
@Hardy1 Frag ihn mal ob er Dir das schriftl. mit gesetzestext geben kann. Knn er garantiert nicht.
24.09.2008 um 13:33 Uhr
moin hardy,
frag mal einen metzger ob er jedes sch w ein schlachten kann... und dann frag mal babe ;)
ich würde an deiner stelle sehr vorsichtig mit dem wort arbeitskampf und urabstimmung umgehen... zum einen kann es sehr unangenehm für einen rädelsführer werden, zum anderen ist ein überraschungswarnstreik sehr viel hilfreicher...
deswegen ist dein einziger ansprechpartner die IGM bzw. der tarifkommissionsler in deinem laden!
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