Vorraussetztungen für einen Streik ?
Darf ein Betrieb streiken ? Welche Formalitäten müssen erfüllt sein, damit ein einzelner Betrieb streiken darf. Wir sind dem öffentlichen Dienst angelehnt (ver.di), wir sind ein Versorgungsunternehmen. Dürfen, bzw. können wir gegen die Geschäftsführung streiken, um Forderungen durchzusetzen, bzw. um unseren Unmut zu zeigen ? Können wir ohne ver.di streiken?
Community-Antworten (5)
09.05.2007 um 17:56 Uhr
@intelinside Es könnte sein, dass Ihr streikt, aber keiner geht hin! Im Ernst: Ein BR darf NICHT zum Streik aufrufen...damit erübrigt sich die Frage ein wenig!
09.05.2007 um 18:15 Uhr
mit BR: siehe Kölner...
ohne BR: das sollte Dir eigentlich die Gewerkschaft erklären...oder willst du rechtswidrig wild streiken?
10.05.2007 um 10:13 Uhr
Von wilden Streiks würde ich abraten, da der AG dann fristlos kündigen kann! Was ein Streik ist oder was Arbeitsverweigerung ist wird dir sicherlich von ver.di jemand erklären können.
10.05.2007 um 14:49 Uhr
intelinside, auch wenn ich jetzt hier eine Debatte eröffne:
Ein Betriebsrat hat sehr wohl Mittel in der Hand, die er gemeinsam mit den AN nutzen kann und die dann ähnliche Ergebnisse erzielen können wie ein Streik. Hier kann man z.B. von einer großen Autofabrikation im Norden Deutschlands einiges lernen. Als Beispiel sei hier eine lange BetrVers oder ein ständiger Zulauf zur BR Sprechstunde genannt. ;-))
10.05.2007 um 14:56 Uhr
intelinside,
wen du wirklich einen intel hast,brauchst du nicht streiken, das macht dein rechner in verbinung mit XP sowieso ! früher oder später !
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