Erstellt am 05.02.2015 um 13:43 Uhr von gironimo
Nun ja, Reisezeit und Seminartag zusammen, da kommt man leicht über die Höchstarbeitszeitgrenze und auch die Ruhezeiten werden problematisch. Da bleibt ja nur die Übernachtung.
Eigentlich gehören da entsprechende Regelungen in die Dienstreiseordnung Eures Betriebes.
Aber wenn der AG doch selbst die Buchung vertanlasst hat, konntet Ihr doch davon ausgehen, dass er auch mit der Vorgehensweise einverstanden war.
Ich würde den Druck zurückweisen.
Erstellt am 05.02.2015 um 17:35 Uhr von Pickel
RalfiKah spricht hier in der Mehrzahl, es ist also von mehreren Beteiligten auszugehen. Für die Beifahrer war es keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetztes.
Es ist auch nicht unzumutbar, um 7 Uhr mit dem Auto loszufahren bzw. um 22 zu Hause anzukommen. Daher ist allein aus der Rechtslage heraus kein Anspruch auf Hotelübernahme vor Seminarbeginn oder nach Seminarende gegeben.
Erstellt am 05.02.2015 um 22:03 Uhr von Hoppel
@ RalfiKah
Warum macht man sich Gedanken über irgendeine Rechtslage, wenn die Zimmer über den AG und offensichtlich von Sonntag bis Donnerstag gebucht worden sind?
Wenn die GF im nachhinein feststellt, dass An- und Abreise zu Beginn und Ende zumutbar gewesen wäre, kann das den Übernachtenden doch am Allerwertesten vorbei gehen ...