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Lehrgang / Abmahnung

S
Sterni
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Wie ist das eigentlich? Ein azubi hat mit einem Kollegen aus der Firma einen Lehrgang und da fahren Sie mit dem Firmen Wagen hin und nehmen betriebsfremde die auch zu diesem Lehrgang müssen mit. Dürfen die das eigentlich? Sind diese dann noch versichert? (problem: für ein firmangehorigen war kaum Platz und er müsste das Gepäck auf den schoß nehmen. Natürlich gab es Streit.) Jetzt soll es eine Abmahnung geben für den der den Streit angefangen hat bzw. Der Schimpfwörter benutzte.

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Community-Antworten (7)

S
Sterni

05.02.2015 um 08:17 Uhr

Es handelt sich dabei um den Kollegen aus der Firma der zugleich kein Platz hatte sich vernünftig hin zu setzen.

E
Erbsenzähler

05.02.2015 um 08:39 Uhr

Erstens benutzt man keine Schimpfwörter. Hier ist/kann eine Abmahnung in Ordnung. Zweitens Betriebsfremde mitzunehmen ist in viele Firmen (ohne vorherige Genehmigung) verboten!

Wenn mein AG mich zu einem Seminar schickt und ich müsste meine Gepäck auf dem Schoß nehmen. Wäre ich auch total sauer. Das sind ja schließlich oft keine 10 km. Aber trotzdem darf ich nicht Schimpfwörter benutzen!

M
Moreno

05.02.2015 um 09:41 Uhr

Ich darf keine Schimpfwörter benutzen????? Wo steht das? In meinem AV auf keinen Fall und wenn ich meine Koffer auf dem Weg zum Lehrgang auf den Schoß nehmen muss dann bin ich auch sauer auf den der das verbockt hat !!!! Mit der Abmahnung würde ich mir den H.... abwischen :-) Würde gern wissen wie der Chef überhaupt davon erfahren hat und ob dieser erlaubt oder sogar angeordnet hat die betriebsfremden Kollegen mitzunehmen????

M
martinez

05.02.2015 um 10:04 Uhr

Hi,

gehen wir doch mal in die Schiene Sicherheit. Die ist nicht mehr gegeben wenn ich mein Auto überladen muss und Gepäck Stücke auf den Schoß oder Innenraum ungesichert mitführen muss..

Hier können erhebliche Verletzungen bei Unfall oder schärferen bremsen entstehen.

Als BR würde ich mich hier einmischen mit dem Bezug auf Sicherheit.

ich persönlich würde hier nicht einsteigen und auf ein anderes Beförderungsmittel umsteigen z.B. Zug oder Mietwagen. Im Notfall würde ich an dem Lehrgang nicht Teilnehmen wenn der AG die zusatzkosten nicht tragen will. oder ich würde darauf bestehen das eine betriebsfremde Person aussteigt. Hier wäre mir meine Gesundheit wichtiger.

Als BR habe ich hier großen Spielraum tätig zu werden.

Zur Abmahnung: Vor Gericht hätte diese meiner Meinung nach keinen halt und würde einer Kündigung nicht beistehen. Heißt. zur Kenntnis nehmen und vergessen.

Gruß

P
Pickel

05.02.2015 um 10:22 Uhr

Moreno, tu doch nicht so dumm. Nicht alles, was du nicht darfst, muss dir schriftlich (im AV) vorliegen. Schimpfwörter, die geeignet sind, den Kollegen zu verletzten, rechtfertigen eine Abmahnung, das ist eindeutig.

G
gironimo

05.02.2015 um 10:32 Uhr

Der Firmenwagen ist gleichzusetzen mit Werkzeug und Geräte. Und da kann der AG schon darauf bestehen, dass diese nur betriebsintern genutzt werden. Sprich - Der Dienstwagen ist kein Taxi.

Die Frage ist nur, gibt es eine entsprechende Regelung in den Reiserichtlinien oder hat der Azubi das hätte wissen können.

Die Frage ist eher, was soll eigentlich abgemahnt werden? Der Streit und die Schimpfwörter? Da würde ich dann doch eher abwarten, was der AG denn nun wirklich abmahnen will.

M
Moreno

05.02.2015 um 10:36 Uhr

Oh unser Arbeitgeberpickel auch wieder hier! Das in diesem Fall auf den der das verbockt hat geschimpft wird ist doch wohl der normalste Vorgang der Welt dies abzumahnen wohl der völligste Quatsch den es gibt! Ich würde eher den der zugelassen hat das ein Auto zum Lehrgang völlig überfüllt ist zur Verantwortung ziehen.

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