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GBR zwingend oder gibt es Ausnahmen?

T
tinibini
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin neu im Betriebsrat. Als gemeinnütziger Verein im Handelsregister eingetragen, gibt es bei uns 3 Häuser als betreutes Wohnen, die jeweils einen eigenen BR haben. Es gibt eine gemeinsame innerbetrieliche Vereinbarung. Allerdings keinen GBR, da ein Betriebsrat das verweigert.. Muss es zwingend einen GBR geben? Ist es richtig, das es überhaupt in jedem Haus einen BR gibt ( 15 km Entfernung ) oder darf es für alle Häuser nur einen BR geben?

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Community-Antworten (3)

E
Erbsenzähler

05.02.2015 um 08:42 Uhr

@tinibini Ob es einen BR oder für jedes Haus einen BR gibt hängt von der Struktur des Vereins ab. Das kann man nicht einfach so sagen. Dazu solltet ihr Euch die Gewerkschaft ins Haus holen. Die können auch bei der Gründung des GBRs helfen.

K
Kölner

05.02.2015 um 09:55 Uhr

Es MUSS ein GBR gebildet werden. Ohne wenn und aber. Dem nicht willigen kann man auch mal mit § 23 BetrVG kommen....

G
gironimo

05.02.2015 um 10:44 Uhr

Selbst wenn einer nicht mitspielt, können die anderen BRs doch einen GBR ins Leben rufen. Vielleicht überlegt es sich der andere BR dann noch einmal und entsendet doch Mitglieder in den GBR.

Theoretisch ist es auch denkbar, dass ein einheitlicher BR gewählt wird. Dann wäre aber vor der Wahl eine Regelung bzw. Entscheidung im Sinne der §§ 3 und 4 BetrVG erforderlich.

Ob es Sinn macht, sei dahingestellt.

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