Ich bin neu im Betriebsrat.
Als gemeinnütziger Verein im Handelsregister eingetragen, gibt es bei uns 3 Häuser als betreutes Wohnen, die jeweils einen eigenen BR haben. Es gibt eine gemeinsame innerbetrieliche Vereinbarung. Allerdings keinen GBR, da ein Betriebsrat das verweigert.. Muss es zwingend einen GBR geben? Ist es richtig, das es überhaupt in jedem Haus einen BR gibt ( 15 km Entfernung ) oder darf es für alle Häuser nur einen BR geben?