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Reaktion auf Überlastungs-/Entlastungsanzeige

U
UdoBeck
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, am 19.12.14 wurde einem Abteilungsleiter (und der GF) eine Überlastungs-/Entlastungsanzeige vorgelegt. Bis heute (04.02.15) ist darauf keine Reaktion erfolgt. Ich finde bei aller Googelei auch keine Fristen, nur den Hinweis, daß der Ag reagieren muß, um seiner Fürsorge nachzukommen. Hat wer Erfahrung mit solchen Fristen? Und was tun, wenn keine Reaktion erfolgt? Danke im Voraus Udo

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Community-Antworten (7)

M
Moreno

04.02.2015 um 13:31 Uhr

Betriebsrat vorhanden?

U
UdoBeck

04.02.2015 um 15:35 Uhr

Ja klar, bin ich doch...

M
Moreno

04.02.2015 um 15:42 Uhr

Und woher sollen wir das wissen? :-) Der AN kann ja von seinen Beschwerderecht beim Betriebsrat Gebrauch machen (§85 BetrVG) wenn er keine Reaktion auf seine Überlastungsanzeige bekommt.

G
gironimo

04.02.2015 um 15:59 Uhr

Sehe ich auch so. Effektiv ist nur die Beschwerde nach § 85 BetrVG.

Ansonsten kann die Antwort ja auch sein: "Haben wir erhalten - sehen aber keine Überlastung - sorry; Ihr Arbeitgeber"

U
UdoBeck

04.02.2015 um 15:59 Uhr

Ist klar, aber nach welcher Zeit ist das angemessen? Und was kann der BR dann machen? Die AN haben ja jetzt (sich nicht beschwert aber) nachgefragt, was denn nun wird aus ihrer Anzeige...

N
nicoline

04.02.2015 um 16:34 Uhr

....was denn nun wird aus ihrer Anzeige... Die häufigste Reaktion von AG auf eine Überlastungsanzeige ist: gelesen, gelocht, geheftet und manchmal ist noch gelacht dazwischen. AG wollen darüber doch meistens gar nichts hören und der wichtigste Zweck einer Überlastungsanzeige ist, den AG "bösgläubig" zu machen. Es ist eine Pflicht aus dem AV, dem AG mitzuteilen, wenn man als Beschäftigter Gefahren sieht, damit der AG nicht mehr gutgläubig davon ausgehen kann, dass alles in Ordnung ist und wenn erforderlich reagieren kann. Der wesentlichste Zweck einer Überlastungs- / Gefährdungsanzeige ist, die MA aus der Mithaftung für eintretende Schäden zu nehmen. In den allerseltensten Fällen, Tendenz Richtung nie, reagieren AG darauf in der Art, dass sich irgend etwas Verbesserndes ergibt und es gibt auch hier, wie so oft, keine festlegbaren,angemessenen Fristen. Ich würde sagen, das hängt von der Unternehmenskultur ab und, wie der BR damit umgeht. Wir bekommen jede Gefährdungsanzeige und bei uns sind es viele, besprechen sie mit den Beschäftigten und den Abteilungsleitungen und machen auf den BetrVers jedesmal richtig Rummel deswegen. Mehr Personal haben wir aber nicht bekommen. Und wenn ihr eine rechtlich belastbare Reaktion des AG haben wollt, empfehlt den Beschäftigten eine Beschwerde, wie schon angesprochen. Darauf muss der AG reagieren, wobei es auch dort keine festgelegten Fristen gibt.

U
UdoBeck

04.02.2015 um 16:41 Uhr

ok, danke

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