Keine Reaktion auf Beschwerde nach §85
Hallo
im Netz finden sich ja viele Artikel zur Beschwerde nach §85. Der Paragraph sieht ja nicht vor, dass der AG nicht reagiert. Man kann zwar die Einigungsstelle anrufen, wenn der AG die Beschwerde für nicht berechtigt hält, aber eine "nicht Reaktion" wird nicht beschrieben. Wenn aber genau das geschieht, was bleiben dann noch für Möglichkeiten mal abgesehen von Erinnern, Gespräch suchen etc.
Wäre das eine grobe Pflichtverletzung? Andererseits ist aber auch kein Zeitraum für eine Reaktion vorgegeben. Was gilt hier als angemessen bzw anerkannt?
Ich finde das etwas knifflig. Der AG kann sich einfach zurücklehnen und beim Vorwurf einer groben Pflichtverletzung einfach behaupten, wir wollten ja gerade Rückmeldung geben, hat nur etwas gedauert.
Was wäre also ein möglicher Weg, wenn eine Rückmeldung z. B. länger als 2 Wochen ausbleibt?
Community-Antworten (7)
22.12.2022 um 21:29 Uhr
Frist setzen und schon mal einen Vorsitzenden der Einigungsstelle vorschlagen.
22.12.2022 um 22:13 Uhr
Ist das so?
"Bestehen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber Meinungsverschiedenheiten über die Berechtigung der Beschwerde, so kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen"
Wir wissen ja nicht, ob eine Meinungsverschiedenheit besteht, da es keine Reaktion gibt. Ich hatte diesen Absatz so verstanden, dass der AG sagen kann, die Beschwerde sehen wir als nicht berechtigt an und dann könnte der BR die Einigungsstelle anrufen aber so weit sind wir ja gar nicht
23.12.2022 um 02:05 Uhr
wie moreno es beschreibt vorgehen. Ich würde im Vorfeld aber mal checken, ob die Einigungsstelle auch sprechen kann, damit man weiß was am Ende raus kommen kann
23.12.2022 um 11:45 Uhr
ich würde auch zuerst einmal eine Frist setzen. Gleichzeitig auf die nächste Tagsordnung eine Beschuss zur Beauftragung eines Anwalts zur Wahrung Eurer rechtlichen Interessen. Wenn innerhalb der Frist keine Reaktion erfolgt weiteres Vorgehen mit dem Anwalt besprechen. Ich bin mir nicht sichter, ob das (zu diesem Zeitpunkt)was für die Einigungsstelle ist. Wie Du ja schon schreibst, es gibt keinen Streit über die Berechtigung der Beschwerde, sondern er reagiert einfach gar nicht. Nach meiner Ansicht verstößt der AG hier gegen seine gesetzlichen Pflichten. Also evtl. eher etwas in Richtung § 23
23.12.2022 um 12:41 Uhr
Das ist kein Fall des 23....
23.12.2022 um 13:26 Uhr
Aber was dann?
23.12.2022 um 16:53 Uhr
Der AG äußert sich nicht. Damit gibt es keine Verständigung zur Beschwerde. Also ab in die Einigungsstelle. Aber bitte prüfen ob es um einen Rechtsanspruch geht denn dann könnte es in der Einigungsstelle schnell frustrierend für BR und AN werden
Verwandte Themen
Beschwerde gegen Betriebsrat, nach Einreichung einer Beschwerde gegen Kollegen.
Moin, eine Kollegin, hat eine Beschwerde gegen einen Kollegen eingereicht, der Sachbestand der Beschwerde ist eine Mail, welche dem BR ebenfalls weitergeleiteten worden ist. Die Beschwerde, ging dir
Beschwerde nach §85 ABs. 1 BetrVG - wann ist Einigungsstelle möglich?
Frage zum Thema Beschwerde nach § 85 Abs. 1 BetrVG Wir haben eine BV zur Flexibilisierung der Arbeitszeit eingeführt. Welche von ihr auch wie vereinbart angewendet wurde. Ihre Abteilungsleitung war
Bitte um Vertraulichkeit gebrochen?!
Mein Mann arbeitet in einem Betrieb, in dem die Zeiterfassung stets zum Nachteil des Arbeitnehmers rundet. Stempelt man sich z.B. um 6:01 Uhr ein, gilt die Arbeitszeit erst ab 6:15 und stempelt man si
Beschwerdebehandlung
Hallo zusammen, wir haben eine Beschwerde im Betriebsrat bekommen. Nach §85 BetrVG diskutieren wir dann erstmal darüber, ob wir diese Beschwerde als gerechtfertigt erachten und beschließen dann, d
Beschwerde über ein Betriebsratsmitglied - was tun?
Hallo, eine Frage am Rande... Es wurde eine Beschwerde (kein sex oder diskri) durch einen Mitarbeiter beim Betriebsrat gegen mich gerichtet. Diese wurde direkt und ohne Rückfragen oder die Möglichk