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Überlastungsanzeige

M
McFly
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo Forum, was passiert eigentlich mit einer Überlastungs-/Gefährdungsanzeige, wenn der AG in dieser Hinsicht erfolgreich Abhilfe geschaffen hat? Muss das irgendwie dokumentiert werden. Wie lange soll die Anzeige aufgehoben werden? Dank im Voraus für eure sachlichen und hilfreichen Kommentare!

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Community-Antworten (2)

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gironimo

21.10.2013 um 21:02 Uhr

Es sollte im Interesse aller sein, dass der Vorgang dokumentiert wird. Ich würde den Vorgang sowohl bei der Arbeitssicherheit als auch in der Personalakte aufbewahren.

Aufbewahrungsfrist: Wenn die Angelegenheit nicht mehr relevant ist, empfehle ich immer 10 Jahre. Zu beachten wären auch GMP-, Qualitätsmanagementrichtlinien und dergleichen.

P
polybär

21.10.2013 um 21:55 Uhr

@McFly, Denkemal das die das Verdi helfen kann Wo sollten die Überlastungsanzeigen aufbewahrt werden? Zur eigenen Absicherung ist es empfehlenswert, selbst eine Kopie aufzubewahren. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber entsprechend dafür Sorge tragen, dass die Anzeigen aufbewahrt werden. Sachlich richtig wäre die Aufbewahrung in der Personalakte oder in entsprechenden Sachakten, die zentral geführt werden. Die Anzeige dient u.U. als Beweis bei einem eingetretenen Schaden und damit verbundenen geltend gemachten Ansprüchen der Betroffenen, deshalb sollte vor Ort eine Regelung über die Aufbewahrung getroffen werden. Die Überlastungsanzeige ist eine Urkunde im Sinne des Strafgesetzbuchs und darf deshalb auch nicht ohne Einwilligung der betroffenen Beschäftigten vernichtet werden.

Quelle

www.verdi-bub.de/index.php?id=1147 Dort steht noch mehr Wichtiges zum Thema .-) Was ist eine Überlastungsanzeige im Allgemeinen? Und was ist eine Überlastungsanzeige konkret? Was ist die Kernaussage? Warum sollten Beschäftigte eine Überlastungsanzeige schreiben? Besteht eine Pflicht zur Darstellung einer Überlastungssituation im Arbeitsverhältnis? Wann ist eine Überlastungsanzeige abzugeben? Was kann Inhalt einer Überlastungsanzeige sein? Wo sollten die Überlastungsanzeigen aufbewahrt werden? Muss die Überlastungsanzeige „Überlastungsanzeige“ heißen?

Zum Nachlesen:

Lindner, Die Überlastungsanzeige 

Zudem gibt es ein Online-Tool zur Erhebung psychischer Belastungen, welches auf der Grundlage von Beschäftigtenbefragungen verlässliche Hinweise auf bestehende Belastungen und Ressourcen liefert und damit die Entwicklung von geeigneten Maßnahmen erleichtert.

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