Gefährdungs- (Überlastungs-)anzeigen
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, einem AG gehen zuhauf (wir nennen sie) Gefährdungsanzeigen zu. Selten hält er sie für berechtigt und wenn er sie ausnahmsweise mal für berechtigt hält, resultiert aus diesen Anzeigen so gut wie nichts (gelesen, gelacht, gelocht, geheftet). Wir möchten eine BV zum Umgang mit eingegangenen Gefährdungsanzeigen, der AG will dazu eine Verfahrensanweisung mit einem eigenen Formular entwickeln und fordert uns auf, das von uns entwickelte Fornular dann von der Intranetseite des BR zu entfernen. Wer ist mit mir der Meinung, dass das Thema "Umgang mit Gefährdungsanzeigen" unter Fragen der Ordnung des Betriebes fällt?
Community-Antworten (16)
09.09.2014 um 16:10 Uhr
Da spielt auch Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Gefahrenpotenzialanalyse (§ 5 ArbSchG) eine Rolle und die Mitbestimmung in dieser Frage.
Zu dem Formular kommt die Mitbestimmung nach § 94 BetrVG (Personalfragebogen) ins Spiel.
09.09.2014 um 16:26 Uhr
Hmmm, bin mir unsicher, ob das ein Personalfragebogen ist, wenn Beschäftigte schildern, was gerade für eine Gefährdung in ihrer Abteilung herrscht, aber, wäre ja zu überlegen. All die anderen Themen, die Du angeschnitten hast, sind uns klar. Mir geht es jetzt rein darum, dass der AG meint, er kann in einer Verfahrensanweisung, ohne MB des BR bestimmen, wie das künftig laufen soll. Ich behaupte, der BR ist dort in der MB weil es sich um Fragen der Ordnung des Betriebes handelt, der AG sieht das nicht so!
09.09.2014 um 16:58 Uhr
Du fragst, wer deine Meinung teilt. Ich nicht. Das bei euch angewande Verfahren ist grenzwertig. Für die Ermittlung der Gefährdungen ist der Unternehmer zuständig. Wie gironimo richtig geschrieben hat nach §5 ArbSchG. §6 des selben Gesetzes verpflichtet ihn im übrigen zur Dokumentation der ermittelten Gefährdungen. Was halten denn SiFa und ASA von der Vorgehensweise? Um Gefährdungen zu ermitteln bedarf es einer gewissen Sachkunde. Oder stelle ich mir gerade etwas völlig falsches unter dieser Gefährdungsanzeige vor? Ist das nur ne Meldung, dass da eine Steckdose kaputt ist oä?
09.09.2014 um 17:13 Uhr
Mit einer Überlastungsanzeige teilen Beschäftigte in unserem Fall, dem AG mit, dass sie z.B. aufgrund der Anzahl der zu betreuenden Personen oder aufgrund der Anzahl des vorhandenen Personals eine korrekte Versorgung dieser anvertrauten Personen nicht mehr gewährleisten können und dadurch eine Gefährdung dieser Personen nicht ausgeschlossen werden kann.
Es handelt sich bei nachfolgendem Link nicht um unseren Betrieb, aber, das war, wie man sieht, gerade ziemlich groß in der Presse:
09.09.2014 um 19:11 Uhr
Hi Nico Ich hingegen teile Deine Ansicht. Der AG gibt erst einmal etwas vor, wie ,wo und was das Personal mit den Bewohnern oder Patienten zu tun oder wie er damit um zu gehen hat. Eure SiFa oder ASA kann im Rahmen seiner Befugnisse Dinge oder Vorgehensweise beanstanden; auch und gerade beim BR. Und schon alleine das Wort Überlastungsanzeige....diese heißt doch hier passt was nicht in der festgesetzten betrieblichen Ordnung oder Regelung. Hier ist dann gerade der BR gefragt nach dem Motto, wenn so und so weiter gehandhabt wird sehen wir Gefahr für den Patienten. Was die Mitbestimmung beim Personalfragebogen betrifft. Nehme mal nicht das Wort sondern den Begriff. Eine Gefährdungsbeurteilung ist erst mal ein standatisierter Bogen in dem Daten eingetragen werden müssen; und hier liegt die Mitbestimmung.
09.09.2014 um 19:56 Uhr
eine überlastungsanzeige ist ein Brief an den chef. was er mit seinen briefen macht ist erst einmal sein problem. ich hoffe die kollegen lassen sich den erhalt quittieren.
10.09.2014 um 14:24 Uhr
So nach langem Urlaub mal wieder hier :-) Der Arbeitnehmer hat nicht nur das recht sondern auch die Pflicht dem Arbeitgeber auf die Überlastung hinzuweisen. Sinn macht es da auch eventuelle Ansprüche auf Regress von Seiten Dritter als auch dienstrechtliche Sanktionsmaßnahmen von sich zu weisen. Hält es der Arbeitgeber nicht für nötig auf diese zu reagieren kann der Arbeitnehmer von seinem Beschwerderecht nach § 84 / 85 BetrVG Gebrauch machen.
10.09.2014 um 16:16 Uhr
oder sich entspannt zurücklehnen, denn wenn was passiert, ist man raus aus der nummer. bei eigener gefährdung kann man die arbeit niederlegen
10.09.2014 um 17:00 Uhr
eine überlastungsanzeige ist ein Brief an den chef. was er mit seinen briefen macht ist erst einmal sein Problem. ich hoffe die kollegen lassen sich den erhalt quittieren.<
Das mag bei Euch so sein.
Anderenorts hat das Ganze ein System - und da ergeben sich eine Reihe von Ansätzen für die BR-Arbeit. Aber das wurde ja hier auch so dargestellt. Wichtig ist in Bezug auf die Frage, dass es eben nicht nur um die "Ordnung im Betrieb" geht, sondern um diverse andere Punkte auch.
10.09.2014 um 20:23 Uhr
@Nuppel entspannt zurücklehnen ? Ich glaub Du hast nie mit Menschen gearbeitet die einen höheren Hilfebedarf haben! Gut ist wenn der Arbeitnehmer den Betriebsrat gleich bei der Erstellung der Überlastunganzeige mit ins Boot holt damit dieser beim Arbeitgebeer nachhaken kann wie dieser mit der Anzeige umgeht!
11.09.2014 um 11:17 Uhr
mal anders herum gefragt. warum winkt der betriebsrat dienstpläne durch, die das möglich machen?
11.09.2014 um 11:58 Uhr
Wo steht denn das die Überlastung durch Überstunden entstehen muss? Überlastungssituationen können auch in der ganz normalen 39 Stunden Woche entstehen. Schlechter Betreuungsschlüssel / Klienten werden schwächer eventuell dement und es kommt nicht mehr Personal usw usw usw da gibt's sicherlich tausend Möglichkeiten. Deswegen ist es ja so wichtig das der Mitarbeiter vor Ort diese Überlastung anzeigt.
11.09.2014 um 12:46 Uhr
Mit einer Überlastungsanzeige teilen Beschäftigte in unserem Fall, dem AG mit, dass sie z.B. aufgrund der Anzahl der zu betreuenden Personen oder aufgrund der Anzahl des vorhandenen Personals eine korrekte Versorgung dieser anvertrauten Personen nicht mehr gewährleisten können und dadurch eine Gefährdung dieser Personen nicht ausgeschlossen werden kann.
das ist ein dienstplanproblem und hat mit überstunden nichts zu tun.
11.09.2014 um 13:26 Uhr
@ Nuppel Du schreibst doch im Vorfeld warum winkt der Betriebsrat solche Dienstpläne durch. Als Betriebsrat weiß ich doch nicht immer was in allen Stationen / Abteilungen abgeht da gibt es einen bestimmen Schlüssel der eingehalten werden muss von Überlastungs oder veränderten Situationen bekommt der Betriebsrat oft doch noch Garnichts mit wenn er Dienstpläne genehmigt. Ich kann auch nicht als Betriebsrat einfach die Dienstpläne nicht mehr genehmigen wenn z.B jemand einen 1:1 Schlüssel benötigt den es vom Kostenträger nicht gibt. Außerdem gibt es noch tausend andere Möglichkeiten wie eine Überlastungs Situation entstehen kann. Da geht es nicht immer um die Anzahl der zu betreuenden Personen.
11.09.2014 um 14:39 Uhr
Das siehst Du sehr richtig moreno. Der BR genhmigt nur Dienstpläne mit wenigstens \"auskömmlicher\" Besetzung. Dieses ist in der Vorplanung fast überall eingehalten, dort wo es nicht so ist, wird nicht zugestimmt. Im Laufe des Dienstplanes kommt es zu Ausfällen, oder es stellt sich heraus, dass die Belegung quantitativ oder/und qualitativ so ist, dass die Besetzung eben nicht auskömmlich ist. Es hat ziemlich gedauert, bis wir unsere Beschäftigten dazu bewegen konnten, in solchen Fällen Gefährdungsanzeigen zu schreiben, eben weil sie merken, dass sich dadurch nicht wirklich etwas ändert. Der BR hat schon alles mögliche versucht, etwas zu bewegen. Wenn allerdings der Träger nicht bereit ist, Personal einzustellen sondern im Gegenteil sehr viel abgebaut hat...... Wir könnten, wenn wir wirklich wollten, den Betrieb wahrscheinlich lahmlegen, aber, es geht hier um zu betreuende Menschen und eine ganz besondere Spezies von Beschäftigten, die sich zum guten Schluß doch immer wieder bereit erklären, über die Grenzen hinaus zu arbeiten. Schön ist, dass es immer weniger werden, die ständig einspringen, aber, auch das trägt dazu bei, dass die Arbeit zu belastend ist.
11.09.2014 um 16:36 Uhr
wie ist es denn möglich, genehmigte dienstpläne, nachträglich derart zu verändern und personell in den keller zu fahren? da sollte doch eher der betriebsrat handeln, statt die verantwortung an die kollegen zu übertragen.
und den laden lahmlegen, wäre mir als patient lieber, als gefährliche pflege. das schaffen andere betriebsräte mit dem selben träger hervorragend. du kennst ihn sogar
Verwandte Themen
Gefährdungs- und Sicherheitsbeurteilungen
Wie handelt ihr in eurem Unternehmen die Gefährdungs- und Sicherheitsbeurteilungen der Arbeitsplätze bei euch im Betrieb? Ab wann seit ihr mit im Boot?
Reaktion auf Überlastungs-/Entlastungsanzeige
Hallo, am 19.12.14 wurde einem Abteilungsleiter (und der GF) eine Überlastungs-/Entlastungsanzeige vorgelegt. Bis heute (04.02.15) ist darauf keine Reaktion erfolgt. Ich finde bei aller Googelei auch
BR verklagt AG nach §99 - Worin soll der Unterschied liegen zwischen unterrichten und anzeigen?
Hi! Der BR unserer Firma hat wieder einmal den Chef verklagt. Diesmal nach §99! Dort steht des der AG den BR unterrichten muss. Der BRV redet aber jedes mal von anzeigen. Meiner Meinung nach hat
Große LED Anzeigen sollen an den Maschinen installiert werden - Mitbestimmungsrecht?
Hallo, bei uns sollen an den Produktionsmaschinen 2 verschiedene Anzeigen angebracht werden. 1. eine Anzeige mit der Maschinengeschwindigkeit und 2. Stillstand der Maschine in Minuten pro Tag.
mündliche Zusagen
Hall, unsere Klinik hat über Internet Anzeigen aufegegen , in denen sie Personal sucht. In diesen Anzeigen wirbt sie damit dass Sonderwünsche was Schichtarbeit oder Wochenenarbeit erfüllt werden. Ich