W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zeitarbeitsvertrag (Leiharbeiter) durch BR nicht verlängert

M
MINNIEMOUSE
Jan 2018 bearbeitet

Leiharbeitnehmer hat bei seinem Zeitarbeitsunternehmen einen unbefristeten Vertrag (6Monate Probezeit) - das den AN beschäftigte Unternehmen hat den Zeitarbeitsvertrag nicht verlängert, da der BR der Verlängerung nicht zugestimmt hat. Dass der Vertrag nur für 6 Monate im Unternehmen befristet war, war dem AN nicht bekannt. Hintergrund der Ablehnung des BR war, dass dieser eine feste Stelle aus dem Leiharbeitsplatz machen wollte (an sich löblich). Da der Arbeitgeber dem BR nicht schriftlich zusichern konnte, diesen festen Arbeitsplatz spätestens am 01.01.16 zur Verfügung zu stellen, hat der BR seine Zustimmung verweigert. Der Leiharbeiter steht nun ohne Anstellung da, da auch das Zeitarbeitsunternehmen seinen Vertrag mit ihm kündigte (1 Tag vor Ende der Probezeit). Muss der AN dies hinnehmen oder kann er irgendetwas tun, ihm sind ja persönliche Nachteile entstanden... ?!

1.13903

Community-Antworten (3)

D
Dezibel

03.02.2015 um 09:38 Uhr

Ein Unternehmen hatte mit einem anderen einen Vertrag über 6 Monate, der wurde eingehalten. Der Arbeitnehmer hatte mit der Verleihfirma eine Probezeit, in der auch gekündigt werden kann. Das ist passiert. Es ist traurig, aber nach Gesetzeslage ist da nichts zu löten.

Dass da ein Betriebsrat sehr grobschlächtig vorgegangen ist ... Nun ja, da kann jetzt der Unternehmer immer mit dem Finger zeigen und sagen schaut mal, die da und nun müssen die anderen etwas schneller arbeiten, denn die Arbeit ist da, nur der Arbeiter ist weg. Ich wollte ja, aber die da ...

V
Vorbeischneier

03.02.2015 um 10:37 Uhr

Gibt es in der Zeitarbeitsfirma einen Betriebsrat?

P
paula

03.02.2015 um 12:21 Uhr

so ist das Leben.... leider

Ihre Antwort