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Betriebsrat beruft sich auf Auswahlrichtlinien §95 BetrVG

F
funkyoxy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

in unserem Unternehmen kam von Seiten der Geschäftsleitung ein Antrag zur Umgruppierung (Hochstufung der Lohngruppe) eines Kollegen.

Dieser Umgruppierung wurde nicht stattgegeben, da angeblich lt. Auswahlrichtlinien nach §95 bedenken bestehen. Jetzt der Clou:

Auswahlrichtlinien müssen doch zw. BR und AG beschlossen werden, oder? Man kann sich doch nicht auf irgendwelche Kommentierungen des BetrVG berufen (wie es hier der Fall ist)?

Der Betriebsrat meint, dass es in der Belegschaft Kollegen gibt, die einen gleichzusetzenden oder auch höheren Kenntnisstand haben, länger der Firma angehören und daher dieser Umgruppierung vorgezogen werden sollten. Soziale Gerechtigkeit?

Jedenfalls habe ich große Bedenken gegenüber dieser Zustimmungsverweigerung

1.362011

Community-Antworten (11)

M
Mainpower

12.11.2012 um 18:56 Uhr

Hallo, habt ihr einen Tarifvertrag, wenn ja stehen darin die anwendbaren Lohngruppen. So nebenbei, ich als Mitarbeiter eurer Firma würde mich beim BR für die Verweigerung bedanken. Wenn schon der AG mehr zahlen will so lasst Ihn doch. Der BR kann dann darauf aufbauen und fragen warum Mitarbeiter X und MA Z nicht mehr bekommen.

F
funkyoxy

12.11.2012 um 19:02 Uhr

Hey,

im TV ist soweit alles geregelt. Die Lohngruppenstaffelung ist auch gegeben (nur keine klare Definition des Tätigkeitsfeldes) Ich denke mal, dass da ein Stück Neid eine große Rolle spielt. Ich frage mich nur, ob man sich auf irgendeine Fitting-Kommentierung berufen kann!? Für mich ist in §95 halt nur vermerkt, dass man sich an die Auswahlrichtlinien halten muss, wenn welche zw. BR und AG BESCHLOSSEN bzw VEREINBART wurden!?

B
Betriebsrätin

12.11.2012 um 19:11 Uhr

Halloooooooooo,

der BR ist dafür da, dass er darauf achtet, dass das BetrVG also auch § 95 beachtet wird und, dass alle AN hier möglichst gleich behandelt werden. Diesen seinen Aufgaben/ Pflichten kommt hier der BR nach.

Das ist voll zu begrüßen.

Hier kann man nun den Verdacht haben, dass der AG hier einige AN beforzugen möchte. Also eben keine Gleichbehandlung.

Wenn dem AG daran gelegen ist, den Koll., also allen betroffenen AN mehr Geld zu zahlen, so soll er sich Gesetzeskonform verhalten. Dann dürfte der BR dem wohl gerne und sofort zustimmen.

F
funkyoxy

12.11.2012 um 19:15 Uhr

§95 hin oder her...

Wo steht unter 95 etwas von Gleichbehandlung?

LG

L
leserin

12.11.2012 um 19:18 Uhr

Hier will ein AG wohl AN gegen den BR ausspielen. Denn wenn er glaubt im Recht zu sein, kann kein BR ihn hindern dieses um/durchzusetzen.

Daher sollten die AN hier ihren BR stützen, dass er sich nicht vom AG über den Tisch ziehen lässt sonder sich wie es auch schon erwähnt wie es das Gesetz vorsieht für ALLE Beschäftigten einsetzt.

Wären die hier Betroffenen eben nicht diese, sonder die Koll welche hier eben nicht bedacht werden sollten, aber sie der Meinung sind auch wir sind hier vergleichbar, würden sie über den BR herfallen, wenn er hier nicht auf die Einhaltung des BetrVG achten und hinwirken würde.

W
wahlvst

12.11.2012 um 19:21 Uhr

Das BetrVG und die Aufgaben und Pflichten des BR bestehen eben nicht nur aus § 95. Er, der BR hat die gesetzliche Pflicht auf Gleichbehandlung zu achten un hinzuwirken.

In soweit kann auch ich den hierzu gemachten Aussagen hier nur zustimmen.

F
funkyoxy

12.11.2012 um 19:26 Uhr

Das stimmt alles soweit. Nur ist der Entscheidungsrahmen klar in §99 definiert und meines erachtens wird dieser überschritten, da keine Auswahlrichtlinien in Form einer Vereinbarung bestand haben.

B
Betriebsrätin

12.11.2012 um 19:35 Uhr

funkyoxy bist Du BRM?

Wenn ja verstehe ich das Ganze sowoe so nicht, denn der BR hat beschlossen, dass bedeutet das Gremium.

Wenn kein BRM dann verstehe ich es noch weniger, da Du weder die Diskussion noch den Grund des BR/Gremium kennst. Denn die Sitzungen sind nichtöffentlich.

Letztlich wie der Koll schon geschrieben hat, der AG hat ALLE Möglichkeite wenn er es wirklich möchte und vor allem wenn er meint der BR liege falsch.

Also, bewschwere Dich beim AG weil dieser nicht handelt.

F
funkyoxy

12.11.2012 um 19:46 Uhr

Betriebsrätin, ja bin ich!

Habe dieser Sitzung nicht beigewohnt (regelkonform). Den Grund habe ich dann hinterfragt und hege daher Zweifel, ob das alles richtig ist!? Wer würde das nicht tun!?

Seitens des Arbeitgebers habe ich keine weitere Schritte zu erwarten (der lacht sich ins Fäustchen). Ich bin halt wie vor dem Kopf gestoßen, da ich nicht damit gerechnet habe. Es ist halt kein Vorteil der "Neue" zu sein und dann von Leuten beurteilt zu werden, die das Tätigkeitsfeld gar nicht bzw. nur geringfügig kennen. Ich wollte es eigentlich vermeiden meine Anpassung einzuklagen.

G
gironimo

12.11.2012 um 19:57 Uhr

An Stelle des AG würde ich auch lachen. Hat er doch vom BR das falsche Signal bekommen.

Ich würde mir jetzt erst einmal vom BR die BV-Auswahlrichtlinien zeigen lassen.

Eine Höhergruppierung (noch dazu eine tarifliche) zu verweigern, weil andere AN vielleicht auch schlecht bezahlt werden, ist immer der falsche Weg . Aber da fehlt wohl die Einsicht.

R
rechtbekommen

12.11.2012 um 23:37 Uhr

Gironimo, es ist hier ein BRM selbst der Betroffene. Er sollte die BV kennen. Doch selbst wenn der BR hier falsch gehandelt haben sollte, waere es Sache des AG zu handeln.

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