Hallo liebes Forum,

ich habe bei meinem WAF Seminar erfahren, dass hier Erfahrene und Fitte Betriebsräte schnell und gute Antworten geben. Deshalb mein Versuch eine Fragestellung hier zu klären.

In unserem Unternehmen (ca. 150 MA) wird groß Umstrukturiert und ein neues Organigram eingeführt. Es werden einige Leute befördert, umbesetzt etc. Entlassungen gibt es keine. Muss das neue Organigram durch den BR genehmigt werden? Laut AG ist es nicht zustimmungsbedürftig. Ich hätte aber nach §99 da Versetzungen durchgeführt werden schon einen zustimmungsbedarf gesehen.

Vielen lieben DANK!