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Neues Organigramm abstimmungspflichtig?

G
gprotection
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebes Forum,

ich habe bei meinem WAF Seminar erfahren, dass hier Erfahrene und Fitte Betriebsräte schnell und gute Antworten geben. Deshalb mein Versuch eine Fragestellung hier zu klären.

In unserem Unternehmen (ca. 150 MA) wird groß Umstrukturiert und ein neues Organigram eingeführt. Es werden einige Leute befördert, umbesetzt etc. Entlassungen gibt es keine. Muss das neue Organigram durch den BR genehmigt werden? Laut AG ist es nicht zustimmungsbedürftig. Ich hätte aber nach §99 da Versetzungen durchgeführt werden schon einen zustimmungsbedarf gesehen.

Vielen lieben DANK!

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Community-Antworten (2)

M
Moreno

02.02.2015 um 13:37 Uhr

Nein ein Organigramm kann Euer AG jeden Tag ein neues schreiben das geht den Betriebsrat nichts an. Nur wenn es zu Versetzungen kommt muss er Euch nach §99 BetrVG beteiligen.

L
Lurchi

02.02.2015 um 15:41 Uhr

Achte auch darauf, dass es auch eine Versetzung im Sinne des BetrVG ist. Nur der Umzug in ein Büro nebenan reicht da wohl nicht. Ansonsten hast Du schon recht, Versetzungen wären dann MB-pflichtig, das Organigramm selbst nicht.

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