Erstellt am 31.01.2015 um 12:33 Uhr von Moreno
Na Du meinst doch hoffentlich der EX BRV :-) man kann den nämlich abwählen wenn erMist baut. Das er belangt werden kann seh ich persönlich nicht. Der neue BRV sollte dies mit dem Ag bereden wenn dieser an der BV festhält kündigt Ihr diese wieder auf und verhandelt neu.
Erstellt am 31.01.2015 um 12:45 Uhr von Hartmut
Ich meine, dass die BV nicht aufgekündigt werden muss, denn sie dürfte unwirksam sein. Ohne Mandat (und Beschluss) des BR kann der BRV nicht wirksam unterzeichnen. Falls so etwas wiederholt passiert, sollte man tatsächlich ernsthaft über eine Abwahl nachdenken.
Erstellt am 31.01.2015 um 14:48 Uhr von gironimo
§ 77 Abs. 2 BetrVG: " Betriebsvereinbarungen sind von Betriebsrat und Arbeitgeber gemeinsam ZU BESCHLIESSEN und schriftlich niederzulegen.(...)
Und Betriebsrat meint immer das Gremium und nicht nur den BRV. Fehlt es also an dem Beschluß, solltet Ihr dies dem AG mitteilen und dass Ihr die BV für ungültig betrachtet.
Und in der Tat, den BRV würde ich an Eurer Stelle austauschen (falls er neu und unwissend ist zum Seminar schicken).
Erstellt am 02.02.2015 um 14:27 Uhr von Pjöööng
Eine BV der kein wirksamer Beschluss zu Grunde liegt ist in der Tat unwirksam (siehe Fitting):
Allerdings bekommt ein BR der sich auf diese Unwirksamkeit beruft ein erhebliches Glaubwürdigkeitsproblem. Deshalb sollte man sich genau überlegen wie man damit umgeht.