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Inflationsausgleich

M
Marl
Nov 2022 bearbeitet

Ihr lieben.. Wir sind ein Kaufhaus mit ca 300 MA.

unser AG möchte nicht auf die Tarifverhandlungen warten. Er plant im Januar 1000 Euro an alle zu bezahlen. Weil er meint dass die Mitarbeiter jetzt dass Geld benötigen.

Möchte dann aber, falls es eine Tarifliche Festlegung gibt, dass das bereits bezahlte damit verrechnet wird. Der AG möchte nicht doppelt zahlen.

Hatte jemand so einen Fall schon? Müssen wir eine BV dafür haben?

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Community-Antworten (8)

M
Moreno

17.11.2022 um 22:49 Uhr

Ich finde das fair vom AG sollte mit einem Begleitschreiben rechtlich auch ohne BV okay sein.

G
ganther

17.11.2022 um 23:02 Uhr

das was ich von der Gewerkschaft verdi höre soll bei uns der TV der gerade dazu verhandelt wird, genau dafür auch Regelungen vorsehen. Das wäre wohl Standard. Die AG die vorher freiwillig handeln sollen nicht benachteiligt werden

T
takkus

18.11.2022 um 09:40 Uhr

"unser AG möchte nicht auf die Tarifverhandlungen warten. Er plant im Januar 1000 Euro an alle zu bezahlen. Weil er meint dass die Mitarbeiter jetzt dass Geld benötigen." -> sehr löblich.

"Möchte dann aber, falls es eine Tarifliche Festlegung gibt, dass das bereits bezahlte damit verrechnet wird."-> Hm- das müssen am Ende die Tarifvertragsparteien aushandeln. Er kann diesen Vorschlag in die Tarifverhandlungen gern der Verhandlungskommission der ArbGeb- Seite mit auf den Weg geben.

"Müssen wir eine BV dafür haben?"> als BR würde ich mich da fein säuberlich raushalten.

R
Relfe

18.11.2022 um 10:06 Uhr

na der AG wird sich das wohl schriftlich bestätigen lassen müssen, sonst muss er am Ende doppelt bezahlen. Er kann zwar mit dem BR eine BV vereinbahren, indem er ein Budget zur Verfügung stellt und der BR verhandelt über die Verteilung und da kommt dann 1000.-€ pro MA bei raus (das darf der BR) aber damit entsteht kein "Zugriff" auf die Tarifvereinbahrungen.

Allerdings ist die Summe der steuerfreien Inflationszahlung auf 3000.-€ begrenzt, somit kann der AG nicht mehr als 3000.-€ steuerfrei auszahlen, egal was im Tarifabschluss ausgehandelt wird. Wenn er also schon 1000.-€ ausgezahlt hat, dann begrenzt das Gesetz den Restbetrag auf 2000.-€.

Rechtlich wird das schwer zu "greifen" sein, weil die Gewerkschaften auch sicher nicht froh sind, wenn die AG vorpreschen und mit dem BR schneller handeln, als die Tarifverhandlungen laufen, aber ich würde einem solchen AG nicht ausbremsen als BR.

C
Catweazle

18.11.2022 um 11:12 Uhr

Man kann aber auch alles verkomplizieren. Der Arbeitgeber will 1000 Euro zahlen und mit der tariflichen Zahlung verrechnen. Dazu reicht eine Erklärung mit der Auszahlung. Der BR sollte darauf hinwirken, dass nichts zurück gezahlt werden muss falls die tarifliche Summe niedriger ist.

E
EDDFBR

18.11.2022 um 19:12 Uhr

Ich bin eigentlich auch bei meinen Vorrednern, würde aber vorher mal in den anwendbaren Tarifvertrag schauen. Eigentlich ist ja der BR nach §87 (1) 10. in der Mitbestimmung über Entlohnungsgrundsätze. Das greift aber nicht wenn ein TV zur Anwendung kommt. Dann können Entlohnungsgrundsätze nicht abweichend geregelt werden, weil Tarifvorbehalt greift. Also in den TV schauen, und wenn der das zulässt, dann mit dem AG eine formlose Regelungsabrede treffen, wie von den Vorrednern skizziert.

C
Catweazle

18.11.2022 um 21:50 Uhr

Eine Regelungsabrede regelt ausschließlich das Verhalten zwischen Arbeitgeber und BR. Arbeitnehmer können daraus keine Ansprüche geltend machen.

E
EDDFBR

19.11.2022 um 11:15 Uhr

Hast recht, das hatte ich nicht bedacht. Also BV :)

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