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Pausenregelung Leitwarte

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Ponydame
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Wir haben eine Abteilung die 24/7 arbeitet. Nun ist es so das durch Kündigungen die MA meist alleine sitzen und dann ihre gesetzliche Pause nicht machen können. Wir versuchen jetzt im BR eine Vereinbarung dafür zu finden. Was müssen wir tun damit diese Leitwarte die Pausen zur Arbeitszeit angerechnet bekommt. Da sie ihren Arbeitsplatz nicht verlassen dürfen. Gibt es da ein Gesetz für ? Ich kann es nicht finden. Wir haben keinen Tarifvertrag. Muss man das beim Gewerbeaufsichtsamt anmelden? In einer Leitwarte ist es durchaus üblich keine Pause zu machen bzw diese Pause am Arbeitsplatz zu machen. Wir haben eine Überwachungsaufgabe. Und können die Anlagen nicht ohne Aufsicht lassen weil zum einen dabei Menschenleben gefährdet werden können und auch Anlagenschäden auftreten können. Es ging auch nicht darum das ich nicht weiß das es vom Gesetz her eine Pause geben muss sondern darum wie es in einer Leitwarte woanders geregelt ist. Denn auch einen Rettungsleitstelle kann man ja nicht mal eben unbesetzt lassen.

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Community-Antworten (4)

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Pjöööng

29.01.2015 um 15:45 Uhr

Zitat (Ponydame): "... und dann ihre gesetzliche Pause nicht machen können."

Wieso können die ihre gesetzliche Pause nicht machen? Das kann gar nicht sein!

Zitat (Ponydame): "Was müssen wir tun damit diese Leitwarte die Pausen zur Arbeitszeit angerechnet bekommt."

Ihr müsst Euren Betrieb in den Bergbau unter Tage verlegen! Siehe Arbeitszeitgesetz § 2 (1) zweiter Satz.

Zitat (Ponydame): "Da sie ihren Arbeitsplatz nicht verlassen dürfen."

Warum?

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Dezibel

29.01.2015 um 16:13 Uhr

Tja, wenn in so einer Leitwarte einer alleine Sitzt und kein Ersatz für die Pause da ist, dann sieht es vielleicht dunkelfinster aus, wenn er seinen Platz verlässt. Das ist verständlich und einzusehen. Der Knackpunkt ist aber der, dass kein Ersatz da ist. Da muss sich euer AG schon etwas einfallen lassen, wie er die Pausenvertretung regelt. Der Kollege hat nicht nur das Recht auf seine Pause, er hat auch die Pflicht dazu, denn er hat nur das eine Leben. Da müsst ihr den Haken ansetzen.

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Pjöööng

29.01.2015 um 16:34 Uhr

"Sorry lieber Arbeitgeber, aber wenn einfach niemand da ist der ihn während der Pause vertreten kann, dann musst Du möglicherweise die ganze Produktionslinie so lange abschalten! Such Dir den wirtschaftlich günstigsten aber rechtlich zulässigen Weg aus."

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AlterMann

29.01.2015 um 19:47 Uhr

Hallo Ponydame,

Dezibel und Pjöööng haben ja schon geschrieben, wie sich das mit dem ArbZG verhält. Nun habe ich keine Ahnung, was ein Leitwart so tut: Ist das eine anstrengende UND verantwortungsvolle Tätigkeit, in der man immer voll konzentriert sein muss (so ähnlich wie ein Fluglotse)? Dann ist es sicher auch im Interesse des Betriebs, dass wenigstens die gesetzlichen Pausen eingehalten werden und dürfte eigentlich gar kein Konfliktthema sein.

Oder können die Leitwarte die Füße auf den Tisch legen, Zeitung lesen und müssen nur mitkriegen, wenn irgendein Automat Alarm schlägt? Dann hätten sie zwar auch ein Anrecht auf Pause, aber da wäre ich als BR eher drauf aus, dass die Kollegen die Pause, die sie eh nicht nehmen können, als Arbeitszeit bezahlt bekommen.

Verständnisfrage: Was ist denn, wenn so ein Leitwart mal die Toilette aufsuchen muss: Fährt dann eine ganze Raffinerie runter oder wie soll ich mir das vorstellen?

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